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   SG Detmold, 26.04.2012 - S 17 R 277/12 ER   

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https://dejure.org/2012,12849
SG Detmold, 26.04.2012 - S 17 R 277/12 ER (https://dejure.org/2012,12849)
SG Detmold, Entscheidung vom 26.04.2012 - S 17 R 277/12 ER (https://dejure.org/2012,12849)
SG Detmold, Entscheidung vom 26. April 2012 - S 17 R 277/12 ER (https://dejure.org/2012,12849)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Bescheides über eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei fehlender Aufhebung der Bestandskraft eines vorherigen Bescheides; Entbindung von der Rücknahme ursprünglicher Bescheide nach § 45 SGB X aufgrund einer Stichprobenprüfung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 752/08

    Beitragsprüfung: zur Bestandskraft von Prüfbescheiden

    Auszug aus SG Detmold, 26.04.2012 - S 17 R 277/12
    Sie weist diesbezüglich auf ein Urteil des LSG Bayern vom 18.01.2011, Az.: L 5 R 752/08, hin.

    Nach einer Entscheidung des LSG Bayern vom 22.03.2012, L 5 R 138/12 B ER, entbinden Stichprobenprüfungen nicht davon, ursprüngliche Bescheide nach § 45 SGB X zurückzunehmen (so auch LSG Bayern vom 18.01.2011, L 5 R 752/08).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus SG Detmold, 26.04.2012 - S 17 R 277/12
    Das Argument der Antragsgegnerin, dass das BSG in ständiger Rechtsprechung u. a. mit Urteilen vom 14. Juli 2004, Az.: B 12 KR 1/04 R bzw. vom 22. Februar 1980, Az.: 12 RK 34/79 und weiteren Urteilen entschieden hat, dass die Prüfbehörden bei Arbeitgeberprüfungen nach § 28 p SGB IV selbst in kleinen Betrieben zu einer vollständigen Überprüfung der versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Versicherten nicht verpflichtet sind und die Prüfung der Aufzeichnungen nach §§ 8 und 9 Verfahrensordnung (BVV) auf Stichproben beschränkt werden kann, kann die Rücknahme eines Betriebsprüfungsbescheides nicht ersetzen.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem BSG-Urteil vom 14.07.2004, B 12 KR 1/04 R, dort hatte das BSG für den entschiedenen Fall einen rückwirkenden Beitragsnachforderung lediglich die Voraussetzungen einer Verwirkung verneint, die die nachträgliche Beitragsgeltendmachung verhindert hätte.

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Auszug aus SG Detmold, 26.04.2012 - S 17 R 277/12
    Das Argument der Antragsgegnerin, dass das BSG in ständiger Rechtsprechung u. a. mit Urteilen vom 14. Juli 2004, Az.: B 12 KR 1/04 R bzw. vom 22. Februar 1980, Az.: 12 RK 34/79 und weiteren Urteilen entschieden hat, dass die Prüfbehörden bei Arbeitgeberprüfungen nach § 28 p SGB IV selbst in kleinen Betrieben zu einer vollständigen Überprüfung der versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Versicherten nicht verpflichtet sind und die Prüfung der Aufzeichnungen nach §§ 8 und 9 Verfahrensordnung (BVV) auf Stichproben beschränkt werden kann, kann die Rücknahme eines Betriebsprüfungsbescheides nicht ersetzen.
  • LSG Bayern, 22.03.2012 - L 5 R 138/12

    Betriebsprüfung: Stichprobenprüfungen können die nachträgliche Rücknahme

    Auszug aus SG Detmold, 26.04.2012 - S 17 R 277/12
    Nach einer Entscheidung des LSG Bayern vom 22.03.2012, L 5 R 138/12 B ER, entbinden Stichprobenprüfungen nicht davon, ursprüngliche Bescheide nach § 45 SGB X zurückzunehmen (so auch LSG Bayern vom 18.01.2011, L 5 R 752/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2009 - L 8 B 5/09

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Detmold, 26.04.2012 - S 17 R 277/12
    Deswegen wird ¼ des Hauptsachestreitwertes einschließlich Säumniszuschläge zugrunde gelegt, vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.07.2009, L 8 B 5/09 R ER.
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