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   SG Detmold, 28.03.2011 - S 15 EG 29/10   

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SG Detmold, 28.03.2011 - S 15 EG 29/10 (https://dejure.org/2011,20116)
SG Detmold, Entscheidung vom 28.03.2011 - S 15 EG 29/10 (https://dejure.org/2011,20116)
SG Detmold, Entscheidung vom 28. März 2011 - S 15 EG 29/10 (https://dejure.org/2011,20116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Dauerpflegeverhältnis ist für Bezug von Elterngeld nicht ausreichend; Aus Art. 6 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip folgt keine Pflicht des Gesetzgebers zur Gewährung eines Anspruchs auf Elterngeld für Pflegeeltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.12.1993 - 1 BvR 54/93

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung des Anspruchs auf Erziehungsgeld an die

    Auszug aus SG Detmold, 28.03.2011 - S 15 EG 29/10
    Die Verfassungsbeschwerde der Pflegemutter ist vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 22.12.1993 -1 BvR 54/93- nicht zur Entscheidung angenommen worden.
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 15/91

    Erziehungsgeld - Pflegeeltern - Verfassungsmäßigkeit - Personensorgerecht -

    Auszug aus SG Detmold, 28.03.2011 - S 15 EG 29/10
    Die in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BEEG geforderte Aufnahme des Kindes mit dem Ziel der Annahme als Kind setzt eine Willenserklärung im Sinne einer Adoptionsbewerbung voraus und erfordert damit mehr als eine Äußerung der Adoptionsbereitschaft (Grüner-Dalichau, Kommentar, Stand 01.11.2010 Anmerkung 2.1 zu § 1 BEEG sowie Urteile des Bundessozialgerichts vom 15.08.2000 -B 14 EG 4/99 R- und vom 09.09.1992 -14b/4 REg 15/91- sowie vom 28.02.1996 -14 REg 3/95- zur gleichlautenden Vorschrift des Bundeserziehungsgeldgesetzes - BErzGG - ).
  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 3/95

    Erziehungsgeld - Personensorgerecht

    Auszug aus SG Detmold, 28.03.2011 - S 15 EG 29/10
    Die in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BEEG geforderte Aufnahme des Kindes mit dem Ziel der Annahme als Kind setzt eine Willenserklärung im Sinne einer Adoptionsbewerbung voraus und erfordert damit mehr als eine Äußerung der Adoptionsbereitschaft (Grüner-Dalichau, Kommentar, Stand 01.11.2010 Anmerkung 2.1 zu § 1 BEEG sowie Urteile des Bundessozialgerichts vom 15.08.2000 -B 14 EG 4/99 R- und vom 09.09.1992 -14b/4 REg 15/91- sowie vom 28.02.1996 -14 REg 3/95- zur gleichlautenden Vorschrift des Bundeserziehungsgeldgesetzes - BErzGG - ).
  • BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei geplanter Adoption, Unterhaltsleitungen des

    Auszug aus SG Detmold, 28.03.2011 - S 15 EG 29/10
    Die in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BEEG geforderte Aufnahme des Kindes mit dem Ziel der Annahme als Kind setzt eine Willenserklärung im Sinne einer Adoptionsbewerbung voraus und erfordert damit mehr als eine Äußerung der Adoptionsbereitschaft (Grüner-Dalichau, Kommentar, Stand 01.11.2010 Anmerkung 2.1 zu § 1 BEEG sowie Urteile des Bundessozialgerichts vom 15.08.2000 -B 14 EG 4/99 R- und vom 09.09.1992 -14b/4 REg 15/91- sowie vom 28.02.1996 -14 REg 3/95- zur gleichlautenden Vorschrift des Bundeserziehungsgeldgesetzes - BErzGG - ).
  • SG Frankfurt/Main, 17.02.2016 - S 22 EG 50/12
    Eine Haushaltsaufnahme im Sinne § 4 Abs. 1 Satz 2 BEEG bzw. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BEEG erfordert nach Rechtsauffassung der Kammer nicht nur den Wunsch der Aufnahme mit dem Ziel der Adoption, sondern die Erfüllung der Voraussetzungen - auch der formalen Anforderungen - der Adoptionspflege gemäß § 7 ff. AdVermG und einem dieser genügenden Procedere (so im Ergebnis auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015 - L 11 EG 559 14 - sowie SG Detmold, Urteil vom 03.02.2010 - S 15 EG 20/08 und vom 26.03.2011 - S 15 EG 29/10 - m. w. N.; verfügbar in juris).
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