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   SG Detmold, 28.06.2002 - S 12 KA 8/01   

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https://dejure.org/2002,17189
SG Detmold, 28.06.2002 - S 12 KA 8/01 (https://dejure.org/2002,17189)
SG Detmold, Entscheidung vom 28.06.2002 - S 12 KA 8/01 (https://dejure.org/2002,17189)
SG Detmold, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - S 12 KA 8/01 (https://dejure.org/2002,17189)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.04.1983 - 6 RKa 7/81

    Ausübung kassenärztlicher Tätigkeit - Gemeinsame Tätigkeit - Versagung wegen

    Auszug aus SG Detmold, 28.06.2002 - S 12 KA 8/01
    Es ergibt sich bereits aus der den Zulassungsordnungen vorgegebenen Rechtslage, dass die Vertragsärzte nicht durch eine besondere Art der Praxisausübung die Versorgung des Versicherten beeinträchtigen und gegen landesrechtliche Vorschriften über die ärztliche Berufsausübung verstoßen dürfen (vgl. BSG, Urteil vom 22.04.1983, Az.: 6 RKa 7/81; BSGE 23, 97 ff. m.w.N.).

    Das Recht auf freie Berufsausübung umfasst auch das Recht, mit anderen die berufliche Tätigkeit gemeinsam auszuüben (BSG, Urteil vom 22.04.1983 a.a.O.).

    Dies zeigt - worauf die Kläger zu Recht hinweisen - schon die Rechtsprechung des BSG zur Zulässigkeit der fachgebietsübergreifenden Gemeinschaftspraxis (BSGE 55, 97 ff.).

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R

    Vertragsarzt - Genehmigung zum Betrieb einer Zweigpraxis - Limited-Care-Dialyse -

    Auszug aus SG Detmold, 28.06.2002 - S 12 KA 8/01
    Zudem ergäbe sich auch aus der Vertragsrechtsprechung des BSG (BSG-Urteil vom 12.09.2001 - Az.: B 6 KA 64/00 R), dass die berufliche Kooperation von Ärzten an einen gemeinsamen Praxissitz gebunden sei.

    Daraus ist abzuleiten, dass jedenfalls bezogen auf die unmittelbar patientenbezogene Tätigkeit auch die neueren ärztlichen Kooperationsformen nach wie vor an den Praxissitz als Ort der Behandlung gebunden sind (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2002, Az.: B 6 KA 64/00 R).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus SG Detmold, 28.06.2002 - S 12 KA 8/01
    Dies bedeutet nicht, dass sich die erforderlichen Vorgaben ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssten; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (BVerfGE 82, 209, 224; BSGE 70, 285, 292).
  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 52/97

    Gegenstandswert bei vertragsärztlichen Zulassungsverfahren

    Auszug aus SG Detmold, 28.06.2002 - S 12 KA 8/01
    Diese Ärzte halten nämlich gerade keine Sprechstunden ab (s. BSG, Urteil vom 05.11.1997, Az. 6 RKa 42/97 in NJW 1998, 3442, 3443).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus SG Detmold, 28.06.2002 - S 12 KA 8/01
    Seit der so genannten Kassenarztentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.03.1960 (BVerfGE 11, 30) ist anerkannt, dass die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen des kassen- bzw. vertragsärztlichen Zulassungsrechts den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit berühren, wegen der besonderen Bedeutung der kassen- (vertrags)ärztlichen Tätigkeit im Rahmen der ambulanten Versorgung der Bevölkerung dem Schutzbereich der Berufswahl aber nahe kommen (BVerfGE 11, 42, 43).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus SG Detmold, 28.06.2002 - S 12 KA 8/01
    Es gilt deshalb auch für das Vertragsarztrecht, dass das Recht auf freie Berufsausübung nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden darf (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 des GG) und zwar lediglich insoweit, als vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls dies rechtfertigen (BVerfGE 33, 125, 167).
  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus SG Detmold, 28.06.2002 - S 12 KA 8/01
    Dies bedeutet nicht, dass sich die erforderlichen Vorgaben ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssten; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (BVerfGE 82, 209, 224; BSGE 70, 285, 292).
  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65

    RVO-Kassenärzte - Ausübungsgrundsätze für die Arzttätigkeit - Pflicht zur

    Auszug aus SG Detmold, 28.06.2002 - S 12 KA 8/01
    Es ergibt sich bereits aus der den Zulassungsordnungen vorgegebenen Rechtslage, dass die Vertragsärzte nicht durch eine besondere Art der Praxisausübung die Versorgung des Versicherten beeinträchtigen und gegen landesrechtliche Vorschriften über die ärztliche Berufsausübung verstoßen dürfen (vgl. BSG, Urteil vom 22.04.1983, Az.: 6 RKa 7/81; BSGE 23, 97 ff. m.w.N.).
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