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SG Detmold, 29.01.2016 - S 24 KR 314/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis eines Zusammenhang zwischen einer Nierenspende und Angstattacken im Rahmen des Anspruchs auf Zahlung von Krankengeld in Höhe von 100% des täglichen Nettoentgelts
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Nierenspende - Diagnose eines chronischen Müdigkeitssyndroms (CFS) - keine Anerkennung als Versicherungsfall gemäß § 12 a SGB VII - Gesundheitsschaden steht nicht im ursächlichen Zusammenhang mit Organ-spende - keine allgemeine medizinische Lehrmeinung zur Verursachung von ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nierenlebendspende.com (Kurzinformation)
Nierenlebendspende, Spätschäden, Krankengeld, Fatigue
Wird zitiert von ... (4)
- SG Speyer, 08.10.2018 - S 11 U 40/15
Gesetzliche Unfallversicherung: Organspende als Arbeitsunfall; Anerkennung eines …
Mit Schreiben vom 12.09.2016 hat die Beklagte auf das Urteil des Sozialgerichts (SG) Detmold vom 29.01.2016 (Az.: S 24 KR 314/13) verwiesen, wonach eine Lebendnierenspende nicht geeignet sei ein CFS zu verursachen. - LSG Rheinland-Pfalz, 17.01.2023 - L 3 U 233/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Spätschaden iSd § 12a Abs 1 S 2 SGB 7 - …
Die Vermutungsregelung ist einschränkend dahin auszulegen, dass sie nur anwendbar ist, wenn die Spende nach derzeit anerkannten medizinischen Erfahrungssätzen generell geeignet ist, den in Rede stehenden Schaden zu verursachen (…Ricke a.a.O. Rn. 30, Keller a.a.O. Rn. 17, Brandenburg a.a.O. Rn. 20, Mittelbach a.a.O. S 184; SG Detmold, Urteil vom 29.6.2016 - S 24 KR 314/13 - juris Rn. 35;… a.A. Wittke a.a.O. S. 575). - SG Karlsruhe, 13.02.2020 - S 8 U 2076/16 Die Gegenansicht, nach der die Vermutungsregelung und damit die Beweiserleichterung in § 12a SGB VII voraussetzt, dass nach dem Stand der allgemeinen medizinischen Lehrmeinung die jeweilige Spende generell geeignet sein muss, den konkreten Spätschaden zu verursachen, so dass erst bei Bejahung der generellen Eignung die Kausalität im Einzelfall, d.h. ohne weitere konkrete Prüfung im Einzelfall, fingiert wird (vgl. (SG Detmold, Urteil vorn 29.01.2016, S 24 KR 314/13 -- nach juris;… Woltjen in: Schlegel/Voeltzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 12a SGB VII, Rn. 42;… Kasseler Kommentar/Ricke, 104. EL Juni 2019, SGB VII § 12a Rn. 30 mwN) überzeugt angesichts des Gesetzeszweckes eines umfassenden Spenderschutzes nicht.
- SG Stade, 15.04.2021 - S 7 U 43/15 Entgegen der von der Beklagten und anderen (SG Detmold Urteil vom 29. Januar 2016, Az. 24 KR 314/13, Schönberger/MehrtensNalentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Auflage, Seite 1024) vertretenen Auffassung bedarf es nicht allgemein anerkannter medizinischer Erfahrungssätze (so auch Ricke in: Kassler Kommentar § 12a SGB VII RdNr. 8), nach denen eine Lebendnierenspende generell geeignet ist, ein CFS zu verursachen.