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   SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04   

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SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04 (https://dejure.org/2007,8690)
SG Detmold, Entscheidung vom 31.10.2007 - S 5 KR 235/04 (https://dejure.org/2007,8690)
SG Detmold, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - S 5 KR 235/04 (https://dejure.org/2007,8690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer Betriebskrankenkasse zur Veröffentlichung der Höhe der jährlichen Vergütung der Vorstände einschließlich Nebenleistungen im Rahmen eines Aufsichtsbescheides; Klagebefugnis der Vorstände gegen eine Aufsichtsverfügung betreffend allein das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
    Schon die "Möglichkeit", den gesetzlichen Zweck zu erreichen, genügt ( vgl BVerfGE 63, 88, 115 = SozR 7610 § 1587b Nr. 3 S 7; 103, 293, 307 mwN ).

    Es ist vornehmlich seine Sache, unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Sachgebiets zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will ( vgl BVerfGE 103, 293, 307; zum Ganzen zuletzt: BVerfG, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276, juris RdNr 112).

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
    "Die hier betroffene Ausübung der Staatsaufsicht erschöpft sich regelmäßig allein in der Wahrung der Gleichgewichtslage zwischen Staat und Selbstverwaltungskörperschaft; dagegen ist das Aufsichtsrecht nicht dazu bestimmt, dem Individualinteresse Einzelner zu dienen ( BSGE 26, 237, 240 = SozR Nr. 112 zu § 54 SGG; vgl auch BSGE 86, 126, 130 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37 ).

    Dem lässt sich nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass sich das geringe finanzielle Volumen der Vorstandsvergütungen kaum auf den für Versicherte entscheidenden Beitragssatz auswirke; denn die Krankenkassen haben in allen Einzelbereichen ihres Aufgabenfeldes auch unterhalb der Schwelle der Beitragsrelevanz wirtschaftlich und sparsam zu handeln ( vgl BSG, Urteil vom 18.7.2006 - B 1 A 2/05 R - SozR 4-2400 § 80 Nr. 1 RdNr 35; BSGE 86, 126, 145 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37 S 306 ).

  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63

    Klageweise Verpflichtung einer Aufsichtsbehörde eine Aufsichtsanordnung gegenüber

    Auszug aus SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
    "Die hier betroffene Ausübung der Staatsaufsicht erschöpft sich regelmäßig allein in der Wahrung der Gleichgewichtslage zwischen Staat und Selbstverwaltungskörperschaft; dagegen ist das Aufsichtsrecht nicht dazu bestimmt, dem Individualinteresse Einzelner zu dienen ( BSGE 26, 237, 240 = SozR Nr. 112 zu § 54 SGG; vgl auch BSGE 86, 126, 130 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37 ).

    Ebenso wenig wie ein Dritter daher Ansprüche gegen eine Aufsichtsbehörde auf ein aktives Einschreiten gegen die der Aufsicht unterstellte Krankenkasse daraus ableiten kann, dass über den Inhalt materiell-rechtlicher Normen gestritten wird, die (möglicherweise auch) den Schutz des Dritten zum Gegenstand haben ( BSGE 26, 237, 238 f = SozR aaO ), kann sich der Dritte gegen einen Bescheid der Aufsichtsbehörde wenden, mit dem der Krankenkasse ein bestimmtes Handeln abverlangt wird ( ... ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
    Vielmehr sind Eingriffe darin im überwiegenden Allgemeininteresse hinzunehmen und gerechtfertigt ( BVerfGE 65, 1, 43 f ); der Einzelne kann keine absolute, uneinschränkbare Herrschaft über ihn betreffende Daten beanspruchen, sondern ist eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit.

    Bei den Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, weil Grundrechte vom Staat jeweils nur insoweit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist ( BVerfGE 65, 1, 44 mwN; 84, 239, 280 ).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Auszug aus SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
    Auch wenn Krankenkassenvorstände in der Regel nicht in gleicher Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen wie andere Personengruppen ("Prominente"), müssen auch derartige Repräsentanten einer öffentlichen Einrichtung unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz und Kontrolle regelmäßig ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit an Berichterstattung hinnehmen, unabhängig von der Frage, wie weit dieses in die Privatsphäre hineinreichen darf ( vgl dazu zB BVerfG NJW 2006, 2835; EGMR NJW 2004, 2647; BVerfGE 101, 361, 391 ).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
    Diese Beiträge werden für die große Mehrzahl der Versicherten aufgrund einer Zwangsversicherung erhoben, die ihnen dadurch für eine anderweitige Absicherung von Risiken für ihre (grundrechtlich geschützte) Gesundheit entzogen werden ( vgl BVerfGE 115, 25, 42 ff = juris RdNr 50 ff = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 18 ff ).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
    Tritt eine Person sogar durch eine herausragende berufliche Stellung in die Öffentlichkeit, darf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung in diesem Bereich eingeschränkt werden und kann sogar eine Namensnennung rechtfertigen ( vgl BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05, zitiert nach BeckRS 2007, 01684 (für den Geschäftsführer eines Klinikums) ).
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
    Auch in Bezug auf die Erforderlichkeit einer grundrechts-einschränkenden Maßnahme gilt, dass dem Gesetzgeber bei der Einschätzung der Auswirkungen ein beträchtlicher Spielraum zusteht ( vgl zB BVerfGE 102, 197, 218; 104, 337, 347 f; 105, 17, 34 ).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
    Auch wenn Krankenkassenvorstände in der Regel nicht in gleicher Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen wie andere Personengruppen ("Prominente"), müssen auch derartige Repräsentanten einer öffentlichen Einrichtung unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz und Kontrolle regelmäßig ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit an Berichterstattung hinnehmen, unabhängig von der Frage, wie weit dieses in die Privatsphäre hineinreichen darf ( vgl dazu zB BVerfG NJW 2006, 2835; EGMR NJW 2004, 2647; BVerfGE 101, 361, 391 ).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
    Auch in Bezug auf die Erforderlichkeit einer grundrechts-einschränkenden Maßnahme gilt, dass dem Gesetzgeber bei der Einschätzung der Auswirkungen ein beträchtlicher Spielraum zusteht ( vgl zB BVerfGE 102, 197, 218; 104, 337, 347 f; 105, 17, 34 ).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79

    Schokoladenosterhase

  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Krankenkasse - Jahresausgleich -

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 A 2/05 R

    Krankenkasse - betriebliche Altersversorgung - keine Anlage des Deckungskapitals

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BSG, 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R

    Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und

  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen

    a) das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 31. Oktober 2007 - S 5 KR 235/04 -,.
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