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SG Dortmund, 10.05.2021 - S 102 AL 729/18 |
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- LSG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - L 1 AL 111/11
Auszug aus SG Dortmund, 10.05.2021 - S 102 AL 729/18
Ihre Weisungen seien durch die Entscheidungen des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (L 1 AL 111/11, in juris) und des Bundessozialgerichts (B 11 AL 6/13, Breithaupt 2015, 91f f) auch nicht beanstandet worden.