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   SG Dortmund, 18.05.2015 - S 35 AL 256/15 ER   

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https://dejure.org/2015,11517
SG Dortmund, 18.05.2015 - S 35 AL 256/15 ER (https://dejure.org/2015,11517)
SG Dortmund, Entscheidung vom 18.05.2015 - S 35 AL 256/15 ER (https://dejure.org/2015,11517)
SG Dortmund, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - S 35 AL 256/15 ER (https://dejure.org/2015,11517)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umschulung eines Internetbetrügers zum Automobilkaufmann

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Umschulung zum Automobilkaufmann für verurteilten Internetbetrüger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Umschulung zum Automobilkaufmann für verurteilten Internetbetrüger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Umschulung eines Internetbetrügers zum Automobilkaufmann

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Für Betrüger keine Umschulung zum Automobilkaufmann

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verurteilter Internetbetrüger hat keinen Anspruch auf Umschulung zum Automobilkaufmann - Dauerhafte Anstellung aufgrund der Verurteilung unwahrscheinlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 593
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 10.03.2011 - 11 Sa 2266/10

    Auskunftspflicht des Stellenbewerbers; unwirksame Probezeitkündigung einer

    Auszug aus SG Dortmund, 18.05.2015 - S 35 AL 256/15
    Dies kann etwa bei Vermögensstraftaten des Bewerbers bei einer Einstellung als Bankangestellter oder bei Verkehrsstraftaten eines Berufskraftfahrers der Fall sein (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 10. März 2011 - 11 Sa 2266/10 -, Rn. 49, juris).

    Hierbei ist an die Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) anzuknüpfen (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 10. März 2011 - 11 Sa 2266/10 -, Rn. 49, juris).

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Auszug aus SG Dortmund, 18.05.2015 - S 35 AL 256/15
    Der Arbeitgeber darf nämlich beim Arbeitnehmer bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Informationen zu Vorstrafen einholen, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes dies "erfordert", d.h. bei objektiver Betrachtung, berechtigt erscheinen lässt (BAG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 -, Rn. 29, juris).

    Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber in der Folge nach § 123 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für dessen Abschluss ursächlich war (BAG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 -, Rn. 28, juris).

  • LAG Hamm, 04.07.2014 - 10 Sa 171/14

    Voraussetzungen der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Vorlage eines erweiterten

    Auszug aus SG Dortmund, 18.05.2015 - S 35 AL 256/15
    Die Pflicht eines Arbeitnehmers zur Vorlage eines Führungszeugnisses kann sich auch aus § 241 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben (vgl. hierzu allgemein Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 04. Juli 2014 - 10 Sa 171/14 -, juris).
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