Rechtsprechung
SG Dortmund, 18.08.2014 - S 35 AL 827/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III wegen fehlender Zustimmung zur Ortsabwesenheit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
Auszug aus SG Dortmund, 18.08.2014 - S 35 AL 827/12
"In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass das Grundgesetz neben dem Recht am eigenen Bild auch das Recht am gesprochenen Wort schützt (vgl. BVerfGE 34, 238 (246 f.); 54, 148 (154)).Dieses gewährleistet die Selbstbestimmung über die eigene Darstellung der Person in der Kommunikation mit anderen (vgl. BVerfGE 54, 148 (155)).
Zum Grundrecht gehört die Befugnis selbst zu bestimmen, ob der Kommunikationsinhalt einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Personenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein soll (vgl. BVerfGE 54, 148 (155) unter Bezugnahme auf BGHZ 27, 284 (286); vgl. auch BAGE 41, 37 (42) sowie - unter Anschluss an diese Entscheidung - BGH, NJW 1991, S. 1180).
- BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 1237/79
Zeugenvernehmung - Aussageverwertung
Auszug aus SG Dortmund, 18.08.2014 - S 35 AL 827/12
Zum Grundrecht gehört die Befugnis selbst zu bestimmen, ob der Kommunikationsinhalt einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Personenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein soll (vgl. BVerfGE 54, 148 (155) unter Bezugnahme auf BGHZ 27, 284 (286); vgl. auch BAGE 41, 37 (42) sowie - unter Anschluss an diese Entscheidung - BGH, NJW 1991, S. 1180).Wäre ihm etwa bewusst, dass ein Dritter zuhört, so dass bei einer anschließenden rechtlichen Auseinandersetzung ein Beweismittel zur Verfügung steht (…vgl. BGH, NJW 1970, S. 1848; NJW 1991, S.1180; BAGE 41, 37), könnte der Sprecher vor dem Hintergrund einer andernfalls bestehenden eigenen Beweislosigkeit entscheiden, jedwede Äußerung von rechtlicher Relevanz zu unterlassen.
- BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57
Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Auszug aus SG Dortmund, 18.08.2014 - S 35 AL 827/12
Zum Grundrecht gehört die Befugnis selbst zu bestimmen, ob der Kommunikationsinhalt einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Personenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein soll (vgl. BVerfGE 54, 148 (155) unter Bezugnahme auf BGHZ 27, 284 (286);… vgl. auch BAGE 41, 37 (42) sowie - unter Anschluss an diese Entscheidung - BGH, NJW 1991, S. 1180).Dieses Selbstbestimmungsrecht findet einen Ausdruck in der Befugnis des Menschen, selbst und allein zu entscheiden, ob sein Wort auf einen Tonträger aufgenommen und damit möglicherweise Dritten zugänglich werden soll, womit Wort und Stimme von dem Kommunikationsteilnehmer losgelöst und in einer für Dritte verfügbaren Gestalt verselbständigt werden (vgl. grundlegend BVerfGE 34, 238 (246 f.); BGHZ 27, 284).
- BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
Auszug aus SG Dortmund, 18.08.2014 - S 35 AL 827/12
"In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass das Grundgesetz neben dem Recht am eigenen Bild auch das Recht am gesprochenen Wort schützt (vgl. BVerfGE 34, 238 (246 f.); 54, 148 (154)).Dieses Selbstbestimmungsrecht findet einen Ausdruck in der Befugnis des Menschen, selbst und allein zu entscheiden, ob sein Wort auf einen Tonträger aufgenommen und damit möglicherweise Dritten zugänglich werden soll, womit Wort und Stimme von dem Kommunikationsteilnehmer losgelöst und in einer für Dritte verfügbaren Gestalt verselbständigt werden (vgl. grundlegend BVerfGE 34, 238 (246 f.); BGHZ 27, 284).
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
Auszug aus SG Dortmund, 18.08.2014 - S 35 AL 827/12
Aus dem Umstand allein, dass jemand von einer Mithörmöglichkeit Kenntnis hat, folgt jedenfalls nicht notwendig, dass er mit einem tatsächlichen Mithören auch rechnet und zugleich stillschweigend einverstanden ist (vgl. auch BVerfGE 85, 386 (398) zu der vergleichbaren Problematik im Fernmeldeverkehr). - BGH, 19.06.1970 - IV ZR 45/69
Verschulden für die Zerrüttung einer Ehe - Beschuldigung des Ehegatten gegenüber …
Auszug aus SG Dortmund, 18.08.2014 - S 35 AL 827/12
Wäre ihm etwa bewusst, dass ein Dritter zuhört, so dass bei einer anschließenden rechtlichen Auseinandersetzung ein Beweismittel zur Verfügung steht (vgl. BGH, NJW 1970, S. 1848; NJW 1991, S.1180; BAGE 41, 37), könnte der Sprecher vor dem Hintergrund einer andernfalls bestehenden eigenen Beweislosigkeit entscheiden, jedwede Äußerung von rechtlicher Relevanz zu unterlassen. - BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87
Telefonwerbung II
Auszug aus SG Dortmund, 18.08.2014 - S 35 AL 827/12
Aus der tatsächlichen Verbreitung eines bestimmten Verhaltens in Verbindung mit dem Fehlen eines vorsorglichen Widerspruchs allein kann die konkludente Einwilligung des davon nachteilig Betroffenen nicht geschlossen werden (vgl. die Rechtsprechung zu der Problematik einer konkludenten Einwilligung in eine Telefonwerbung BGH, NJW 1989, S. 2820;… JZ 1990, S. 251;… OLG Köln, NJW-RR 1993, S. 753). - BGH, 08.11.1989 - I ZR 55/88
"Telefonwerbung III"; Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen
Auszug aus SG Dortmund, 18.08.2014 - S 35 AL 827/12
Aus der tatsächlichen Verbreitung eines bestimmten Verhaltens in Verbindung mit dem Fehlen eines vorsorglichen Widerspruchs allein kann die konkludente Einwilligung des davon nachteilig Betroffenen nicht geschlossen werden (…vgl. die Rechtsprechung zu der Problematik einer konkludenten Einwilligung in eine Telefonwerbung BGH, NJW 1989, S. 2820; JZ 1990, S. 251;… OLG Köln, NJW-RR 1993, S. 753). - BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89
Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen …
Auszug aus SG Dortmund, 18.08.2014 - S 35 AL 827/12
Zum Grundrecht gehört die Befugnis selbst zu bestimmen, ob der Kommunikationsinhalt einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Personenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein soll (vgl. BVerfGE 54, 148 (155) unter Bezugnahme auf BGHZ 27, 284 (286); vgl. auch BAGE 41, 37 (42) sowie - unter Anschluss an diese Entscheidung - BGH, NJW 1991, S. 1180). - BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02
Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in …
Auszug aus SG Dortmund, 18.08.2014 - S 35 AL 827/12
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinen Beschlüssen vom 09.10.2002, 1 BvR 1611/96; 1 BvR 805/98 - juris umfänglich mit der Fragestellung der Verwertung von Zeugenaussagen über den Inhalt von Telefongesprächen, die von den Zeugen über eine Mithörvorrichtung mit Wissen nur eines der Gesprächspartner mitverfolgt worden waren, auseinandergesetzt (hierauf Bezug nehmend für den Zivilprozess u.a. BGH, Urteil vom 18.02.2003, XI ZR 165/02 - juris (Rdnr.14); BGH, Urteil vom 17.02.2010, VIII ZR 70/07- juris (Rdnr.28), die Rechtsfrage für das sozialgerichtliche Verfahren mangels Entscheidungserheblichkeit offenlassend LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.07.2014, L 16 KR 429/13 - juris (Rdnr.43). - BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in …
- BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche …
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
- LSG Berlin, 04.04.2003 - L 10 AL 96/01
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei sebstständiger Tätigkeit; Aufhebung der …
- LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 209/10
Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei nicht …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2014 - L 18 KN 120/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 16 KR 429/13
Prüfung eines Anspruchs auf Krankengeld einer arbeitsunfähig erkrankten und …
- OLG Köln, 04.12.1992 - 6 U 32/92
Telefonwerbung
- SG Bayreuth, 04.08.2020 - S 10 AL 187/18
Arbeitslosengeld und Erstattungsforderung von Krankenversicherungs- und …
Sie setzt also in jedem Fall eine Prüfung der Vermittlungssituation des Arbeitslosen voraus und kann nicht "ohne Weiteres" erfolgen (vgl. hierzu auch SG Dortmund, Urteil vom 18. August 2014 - S 35 AL 827/12 -, Rn. 59, juris).