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   SG Dortmund, 21.11.2019 - S 53 AS 4828/19   

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https://dejure.org/2019,54430
SG Dortmund, 21.11.2019 - S 53 AS 4828/19 (https://dejure.org/2019,54430)
SG Dortmund, Entscheidung vom 21.11.2019 - S 53 AS 4828/19 (https://dejure.org/2019,54430)
SG Dortmund, Entscheidung vom 21. November 2019 - S 53 AS 4828/19 (https://dejure.org/2019,54430)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Dortmund, 21.11.2019 - S 53 AS 4828/19
    Dabei stellt Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des Eilverfahrens, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 12.05.2005, - 1 BvR 569/05 -, zitiert nach juris).

    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, 927 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2018 - L 19 AS 1434/18

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Auszug aus SG Dortmund, 21.11.2019 - S 53 AS 4828/19
    Denn den Verwaltungsakten der Ausländerbehörden über die Feststellung des Bestehens wie des Verlusts der Freizügigkeitsberechtigung und über die Feststellung der Ausreisepflicht verbunden mit einer Abschiebungsandrohung kommt Tatbestandswirkung zu, so dass diese ohne Rücksicht auf ihre materielle Richtigkeit bindende Wirkung entfalten (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 14.11.2018 - L 19 AS 1434/18 B ER -, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2018 - L 19 AS 1472/18

    Vorläufige Grundsicherungsleistungen in Form des Regelbedarfs

    Auszug aus SG Dortmund, 21.11.2019 - S 53 AS 4828/19
    § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG findet aufgrund des in Art. 18 Abs. 1 AEUV statuierten Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit auf minderjährige Unionsbürger, die über ein Aufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU verfügen, und ihre Eltern Anwendung (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 30.10.2018 - L 19 AS 1472/18 B ER -, Rn. 30, m. w. N, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - L 19 AS 1713/15

    Beschwerde gegen die einstweilige Verpflichtung zur Bewilligung von Leistungen

    Auszug aus SG Dortmund, 21.11.2019 - S 53 AS 4828/19
    Entscheidend ist, ob ihm ein solcher Titel zu erteilen wäre (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 30.11.2015 - L 19 AS 1713/15 B ER -, Rn. 15, m. w. N, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - L 21 AS 959/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Auszug aus SG Dortmund, 21.11.2019 - S 53 AS 4828/19
    Denn sowohl die Hemmung der Wirksamkeit als auch der Vollziehbarkeit bedeuten im Ergebnis, dass aus den Verlustfeststellungen derzeit keine für die Antragsteller nachteiligen Folgen gezogen werden dürfen (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen: LSG für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), Beschluss vom 10.12.2018 - Az.: L 21 AS 959/18 B ER -, zitiert nach juris, sowie Beschluss vom 27.12.2018 - L 12 AS 1711/18 B ER).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus SG Dortmund, 21.11.2019 - S 53 AS 4828/19
    Dauerhaft ist ein solcher Aufenthalt, wenn und solange er nicht auf Beendigung angelegt, also zukunftsoffen ist (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R -, BSGE 113, 60-70, SozR 4-4200 § 7 Nr. 34, Rn. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 19 AS 1923/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für

    Auszug aus SG Dortmund, 21.11.2019 - S 53 AS 4828/19
    Im § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG wird geregelt, dass einem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge - auch ohne Existenzsicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG - eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat (vgl. LSG NRW, Urteil vom 01.06.2015 - L 19 AS 1923/14 -, Rn. 46, zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus SG Dortmund, 21.11.2019 - S 53 AS 4828/19
    In der Regel ist dann dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung stattzugeben, auch wenn in diesem Fall nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden kann (vgl. Hessisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 29.6.2005 - L 7 AS 1/05 ER - u. a., Rn. 28 zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 29/07

    Ausbildungsförderung; Änderungsbescheid; Beschwer; Kontoinhaber; Suspensiveffekt;

    Auszug aus SG Dortmund, 21.11.2019 - S 53 AS 4828/19
    Vor diesem Hintergrund zählt zur Vollziehung eines Verwaltungsaktes auch jede sonstige rechtliche oder tatsächliche Folgerung unmittelbarer oder mittelbarer Art, die durch behördliches oder privates Handeln aus dem Verwaltungsakt gezogen wird und auf Verwirklichung des Inhalts des Verwaltungsakts gerichtet ist (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.11.2007 - 2 LB 29/07 -, Rn. 48 - 49, m. w. N., zitiert nach juris).
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