Rechtsprechung
SG Dortmund, 26.03.2012 - S 62 SO 5/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
24-stündige Betreuung und Hilfe durch angestellte persönliche Assistenz- und Pflegekräfte im sog. Arbeitgebermodell im Rahmen des persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 3 SGB IX; Wirtschaftlichkeitsgebot i.S.d. § 17 Abs. 3 S. 4 SGB IX als Kostendeckelung des persönlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Finanzierung der Pflegekräfte durch den Behinderten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Bezahlung von Pflegekräften - Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige ist begrenzt
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Pflegebudget für behinderte Menschen begrenzt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Begrenztes persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige nicht zu beanstanden - Schwerstbehinderter muss professionelle Pflege- und Assistenzkräfte nicht im Rahmen des Arbeitgebermodells auf der Grundlage des TöVD finanzieren
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Rheinland-Pfalz, 11.10.2010 - L 2 U 152/10
Persönliches Budget - Höhe der Kosten - 24-Stunden-Betreuung - Arbeitgeber-Modell …
Auszug aus SG Dortmund, 26.03.2012 - S 62 SO 5/10
Mit der Verwendung des Begriffs "soll" in § 17 Abs. 3 Satz 4 SGB IX ist gemeint, dass eine Kostenüberschreitung in der Regel ausgeschlossen und nur in besonderen, atypischen Fällen - und dies auch nur vorübergehend - zulässig ist (s. LSG Rheinland-Pfalz 11.10.2010 - L 2 U 152/10 - Juris-Rdnr. 32).Eine Atypik kann hieraus unabhängig vom Ergebnis der beiden Kalkulationen nicht hergeleitet werden (so LSG Rheinland-Pfalz 11.10.2010 - L 2 U 152/10 - Juris-Rdnr. 33).
Es stellt nach Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz bereits keine besondere Härte dar, wenn die Umsetzung einer bestimmten Form der Bedarfsdeckung im Rahmen des Persönlichen Budgets gänzlich scheitert, wenn diese Mehrkosten verursacht, die infolge der Budgetbegrenzung nicht gedeckt werden können (vgl. LSG Rheinland-Pfalz 11.10.2010 - a.a.O.).
- LSG Sachsen, 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER
Einstweilige Anordnung - Höhe der Eingliederungshilfe für eine …
Auszug aus SG Dortmund, 26.03.2012 - S 62 SO 5/10
Wie von dem Kläger beantragt und von dem Beklagten auch gewährt, sind in das Persönliche Budget auch und gerade Aufwendungen einbezogen, die eine 24-stündige Betreuung und Hilfe durch von ihm angestellte persönliche Assistenz- und Pflegekräfte im sog. Arbeitgebermodell sicherstellen (vgl. SächsLSG, Beschluss v. 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - Juris-Rdnr. 26).Da die Gesamtsumme mithin ausreichend war, um den Bedarf des Klägers seit September 2009 zu decken, kommt es schon aufgrund des Charakters des "Budgets" als einer zur freien Verfügung stehenden, teilweise Pauschalen enthaltenen Leistung nicht auf die vom Kläger ausweislich des Tatbestandes im Einzelnen beanstandeten Berechnungselemente (etwa Höhe der Vergütung für Nachtbereitschaft, Pauschalen für Einarbeitung, Krankheit oder Urlaub, Kosten der Unterkunft für die Assistenzkräfte) an, zumal mit dem Budget auch Über- und Unterschreitungen des tatsächlichen Bedarfs miteinander verrechnet werden können (vgl. SächsLSG, Beschluss v. 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER - Juris-Rdnr. 35).
- LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 8 SO 24/09
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruch auf Wechsel von stationärer zu …
Auszug aus SG Dortmund, 26.03.2012 - S 62 SO 5/10
Denn dieses vermittelt keine einklagbaren Individualrechte, sondern richtet sich ausschließlich an die Vertragsstaaten und findet damit nicht unmittelbar auf das Rechtsverhältnis des Klägers zum Beklagten bzw. Beigeladenen Anwendung (vgl. LSG Sachsen Anhalt, Beschluss v. 03.03.2011 - L 8 SO 24/09 B ER - Juris-Rdnr. 53). - BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80
Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten
Auszug aus SG Dortmund, 26.03.2012 - S 62 SO 5/10
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) habe in seinem Urteil vom 11.02.1982 - 5 C 85/80 - ausgeführt, dass Mehrkosten in einer Größenordnung von 75 % ohne Weiteres "unvertretbar" seien. - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - L 20 SO 82/07
Sozialhilfe
Auszug aus SG Dortmund, 26.03.2012 - S 62 SO 5/10
So hat etwa das LSG NRW in seinem Urteil vom 28.11.2011 - L 20 SO 82/07 - (Juris) hinsichtlich der Beschäftigung von Assistenzkräften im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 65 Abs. 1 Satz 2 SGB XII zu Recht ausgeführt, dass die Kosten für ein Assistenzzimmer zur Unterbringung dieser Hilfskräfte vom Hilfeträger schon deswegen zu übernehmen sein dürften, weil die Vorhaltung eines Ruheraumes auf einer gemäß § 619 BGB unabdingbaren arbeitsrechtlichen Verpflichtung nach § 6 Abs. 3 der ArbStättV beruhe.
- SG Detmold, 17.02.2015 - S 8 SO 328/12
Höhe des persönlichen Budgets für einen Schulintegrationshelfer
(vgl. zum Vorstehenden SG Dortmund, Urteil vom 26. März 2012, Az.: S 62 SO 5/10).