Rechtsprechung
   SG Dresden, 01.02.2013 - S 18 KR 946/12 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8329
SG Dresden, 01.02.2013 - S 18 KR 946/12 ER (https://dejure.org/2013,8329)
SG Dresden, Entscheidung vom 01.02.2013 - S 18 KR 946/12 ER (https://dejure.org/2013,8329)
SG Dresden, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - S 18 KR 946/12 ER (https://dejure.org/2013,8329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,8329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufige Kostenübernahme für eine ambulante Kombinationstherapie aus Hyperthermiebehandlung und Vitamin C- sowie Procain-Basen-Infusionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Kombinationstherapie aus Hyperthermiebehandlung und Vitamin C- sowie Procain-Basen-Infusionen - hepatozelluläres Karzinom

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Dresden, 01.02.2013 - S 18 KR 946/12
    Einer Kostenübernahme nach den Grundsätzen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005, Az. 1 BvR 347/98, stehe der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Aufnahme in die Liste der Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen, nicht entgegen (Verweis auf Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.11.2007, Az. 1 BvR 2496/07).

    In Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005, Az. 1 BvR 347/98, ordnet § 2 Abs. 1a SGB V an, dass Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, auch eine von diesen Maßgaben abweichende Leistung beanspruchen können, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

    § 13 Abs. 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses ordnet deshalb an, dass bei der Bewertung einer Methode unberücksichtigt bleibt, ob diese im besonderen Einzelfall nach den im Leitsatz des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.12.2005, Az. 1 BvR 347/98) zur Anwendung kommen kann.

    Allein ein günstigeres Nebenwirkungsprofil ohne spezifischen Therapievorteil in Bezug auf die Behandlung der Grunderkrankung erlaubt noch keine Ausweitung der Leistungsansprüche gemäß dem Beschluss des Bundsverfassungsgerichts vom 06.12.2005, Az. 1 BvR 347/98 (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 13.10.2010, Az. B 6 KA 48/09 R, juris Rn. 32 ff.).

  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R

    Vertragsarzt - Verordnung von Fertigarzneimittel im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus SG Dresden, 01.02.2013 - S 18 KR 946/12
    Die weitere Voraussetzung, dass die Behandlung an der Grunderkrankung selbst ansetzen muss (Bundessozialgericht, Urteil vom 13.10.2010, Az. B 6 KA 48/09 R), ist hier in Bezug auf die Hyperthermiebehandlung und die Infusion hochdosierten Vitamins C hinsichtlich der hierfür postulierten tumorspezifischen Effekte erfüllt, nicht aber in Bezug auf die Procain-Basen-Infusion und die Beimengung der Aminosäuren Arginin, Ornithin und Citrullin zur Vitamin C-Spezialinfusion, weil letzteren kein gezielt und unmittelbar das Wachstum oder die Ausbreitung des Tumors beeinflussender Effekt beigemessen wird, sondern es sich um typische supportive Maßnahmen handelt.

    Allein ein günstigeres Nebenwirkungsprofil ohne spezifischen Therapievorteil in Bezug auf die Behandlung der Grunderkrankung erlaubt noch keine Ausweitung der Leistungsansprüche gemäß dem Beschluss des Bundsverfassungsgerichts vom 06.12.2005, Az. 1 BvR 347/98 (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 13.10.2010, Az. B 6 KA 48/09 R, juris Rn. 32 ff.).

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus SG Dresden, 01.02.2013 - S 18 KR 946/12
    Einer Kostenübernahme nach den Grundsätzen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005, Az. 1 BvR 347/98, stehe der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Aufnahme in die Liste der Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen, nicht entgegen (Verweis auf Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.11.2007, Az. 1 BvR 2496/07).

    Auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.11.2007, Az. 1 BvR 2496/07, kann der Antragsteller nichts für seine Auffassung herleiten.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2012 - L 4 KR 5054/10

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer ambulanten Behandlung mit

    Auszug aus SG Dresden, 01.02.2013 - S 18 KR 946/12
    Das Gericht lässt offen, ob der begehrten Kostenübernahme schon der Ausschluss der Hyperthermie nach § 135 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit Nr. 42 der Anlage II zur Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung entgegen steht (so Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2012, Az. L 4 KR 5054/10, juris Rn. 47).

    Die Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschuss muss sich deshalb auch auf die im Einzelfall fraglichen Fallkonstellationen mit erstrecken (dies prüft denn auch zutreffend das Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2012, Az. L 4 KR 5054/10, juris Rn. 53).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus SG Dresden, 01.02.2013 - S 18 KR 946/12
    Vielmehr muss ein Zusatznutzen gegenüber den anerkannten bzw. zugelassenen Behandlungen zu erwarten sein, der seinem Gewicht nach der Heilung, einer mehr als unwesentlichen Lebensverlängerung oder der Abwendung, Linderung bzw. Verzögerung besonders schwerer Krankheitsfolgen, namentlich unerträglicher Schmerzen oder nicht kompensierbare Funktionsausfälle wichtiger Sinnesorgane oder sonst herausgehobener Körperfunktion wertungsmäßig entspricht (vgl. zu diesem Maßstab Bundessozialgericht, Urteil vom 04.04.2006, Az. B 1 KR 7/05 R; Urteil vom 04.04.2006, Az. B 1 KR 12/04 R, Urteil vom 26.09.2006, Az. B 1 KR 3/06 R, Urteil vom 26.09.2006, Az. B 1 KR 14/06 R).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Leistungen außerhalb des

    Auszug aus SG Dresden, 01.02.2013 - S 18 KR 946/12
    Vielmehr muss ein Zusatznutzen gegenüber den anerkannten bzw. zugelassenen Behandlungen zu erwarten sein, der seinem Gewicht nach der Heilung, einer mehr als unwesentlichen Lebensverlängerung oder der Abwendung, Linderung bzw. Verzögerung besonders schwerer Krankheitsfolgen, namentlich unerträglicher Schmerzen oder nicht kompensierbare Funktionsausfälle wichtiger Sinnesorgane oder sonst herausgehobener Körperfunktion wertungsmäßig entspricht (vgl. zu diesem Maßstab Bundessozialgericht, Urteil vom 04.04.2006, Az. B 1 KR 7/05 R; Urteil vom 04.04.2006, Az. B 1 KR 12/04 R, Urteil vom 26.09.2006, Az. B 1 KR 3/06 R, Urteil vom 26.09.2006, Az. B 1 KR 14/06 R).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus SG Dresden, 01.02.2013 - S 18 KR 946/12
    Vielmehr muss ein Zusatznutzen gegenüber den anerkannten bzw. zugelassenen Behandlungen zu erwarten sein, der seinem Gewicht nach der Heilung, einer mehr als unwesentlichen Lebensverlängerung oder der Abwendung, Linderung bzw. Verzögerung besonders schwerer Krankheitsfolgen, namentlich unerträglicher Schmerzen oder nicht kompensierbare Funktionsausfälle wichtiger Sinnesorgane oder sonst herausgehobener Körperfunktion wertungsmäßig entspricht (vgl. zu diesem Maßstab Bundessozialgericht, Urteil vom 04.04.2006, Az. B 1 KR 7/05 R; Urteil vom 04.04.2006, Az. B 1 KR 12/04 R, Urteil vom 26.09.2006, Az. B 1 KR 3/06 R, Urteil vom 26.09.2006, Az. B 1 KR 14/06 R).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus SG Dresden, 01.02.2013 - S 18 KR 946/12
    Zwar soll nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 07.11.2006, Az. B 1 KR 24/06 R, juris Rn. 24) für eine Anspruchsbegründung auf Grund grundrechtsorientierter Auslegung regelmäßig kein Raum mehr sein, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss nach nicht zu beanstandender Prüfung zu einer negativen Bewertung gelangt ist.
  • LSG Bayern, 10.08.2011 - L 4 KR 206/11

    Wegen einstweiliger Anordnung

    Auszug aus SG Dresden, 01.02.2013 - S 18 KR 946/12
    Soweit das Bayerische Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 10.08.2011, Az. L 4 KR 206/11, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine Hyperthermiebehandlung zugesprochen hat, war in jenem Fall die Behandlung mit zugelassenen Medikamenten wegen tatsächlicher Kontraindikationen gegenüber den allein noch in Betracht kommenden Chemotherapeutika ausgeschlossen.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus SG Dresden, 01.02.2013 - S 18 KR 946/12
    Vielmehr muss ein Zusatznutzen gegenüber den anerkannten bzw. zugelassenen Behandlungen zu erwarten sein, der seinem Gewicht nach der Heilung, einer mehr als unwesentlichen Lebensverlängerung oder der Abwendung, Linderung bzw. Verzögerung besonders schwerer Krankheitsfolgen, namentlich unerträglicher Schmerzen oder nicht kompensierbare Funktionsausfälle wichtiger Sinnesorgane oder sonst herausgehobener Körperfunktion wertungsmäßig entspricht (vgl. zu diesem Maßstab Bundessozialgericht, Urteil vom 04.04.2006, Az. B 1 KR 7/05 R; Urteil vom 04.04.2006, Az. B 1 KR 12/04 R, Urteil vom 26.09.2006, Az. B 1 KR 3/06 R, Urteil vom 26.09.2006, Az. B 1 KR 14/06 R).
  • SG Nürnberg, 18.01.2019 - S 21 KR 33/16

    Keine Kostenerstattung für die Behandlung eines Glioblastoms mit Hyperthermie,

    Es existieren auch nach dem Sachverständigengutachten des Herrn Dr. J. keinerlei Hinweise darauf, dass die von Herrn I. vorgeschlagene Kombinationsbehandlung gegenüber der medikamentösen Behandlung einen prognostischen Vorteil von solchem Gewicht bieten würde (vgl. zu einer ähnlichen Therapie SG Dresden, Beschluss vom 01. Februar 2013 - S 18 KR 946/12 ER -, Rn. 25, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht