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   SG Dresden, 05.01.2011 - S 18 KR 467/10   

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https://dejure.org/2011,17030
SG Dresden, 05.01.2011 - S 18 KR 467/10 (https://dejure.org/2011,17030)
SG Dresden, Entscheidung vom 05.01.2011 - S 18 KR 467/10 (https://dejure.org/2011,17030)
SG Dresden, Entscheidung vom 05. Januar 2011 - S 18 KR 467/10 (https://dejure.org/2011,17030)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Bemessung von Beiträgen von freiwillig krankenversicherten und pflegepflichtversicherten Ehegatten unter anteiliger Berücksichtigung von Einkommen des anderen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus SG Dresden, 05.01.2011 - S 18 KR 467/10
    Dies ist am Beispiel der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses höchstrichterlich geklärt (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.03.1996, Az. 6 RKA 62/94; Urteil vom 28.10.2009, Az. B 6 KA 11/09 R).
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus SG Dresden, 05.01.2011 - S 18 KR 467/10
    Dies ist am Beispiel der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses höchstrichterlich geklärt (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.03.1996, Az. 6 RKA 62/94; Urteil vom 28.10.2009, Az. B 6 KA 11/09 R).
  • LSG Sachsen, 25.01.2012 - L 1 KR 145/11

    Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen

    Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass der GKV-Spitzenverband nach außen durch seinen Vorstand handelt (so aber SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 05.01.2011 - S 18 KR 467/10 - juris Rn. 6, das jedoch nicht von autonomem Recht, sondern von Außenrechtsnormen eigener Art ausgeht - Berufung beim Sächsischen LSG anhängig unter dem Az. L 1 KR 27/11).
  • LSG Sachsen, 07.11.2011 - L 1 KR 173/10
    Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass der GKV-Spitzenverband nach außen durch seinen Vorstand handelt (so aber SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 05.01.2011 - S 18 KR 467/10 - juris Rn. 6, das jedoch nicht von autonomem Recht, sondern von Außenrechtsnormen eigener Art ausgeht - Berufung beim Sächsischen LSG anhängig unter dem Az. L 1 KR 27/11).
  • SG Darmstadt, 18.05.2011 - S 10 KR 500/09
    In Anlehnung an die bis zum 31.12.2008 gültige Regelung des § 240 Abs. 1 SGB V, wonach die (einzelnen) Krankenkassen die Beitragsbemessung ihrer freiwillig Versicherten durch (autonome, wenn auch von der Aufsichtsbehörde zu genehmigende) Satzung regeln konnten, wäre daran zu denken, dass auch die Regelungen der Beitragsbemessung durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Form einer Satzung zu erfolgen hat, zumal die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber Körperschaften des öffentlichen Rechts dazu ermächtigt, eigene Angelegenheiten im Wege der Satzung zu regeln, nicht den durch Art. 80 GG gezogenen Beschränkungen für den Erlass untergesetzlichen Normen unterworfen ist, weil und soweit diese unmittelbar durch die Beschlüsse der von den Mitgliedern dieser Körperschaften gewählten Selbstverwaltungsorgane zustande kommen und damit eine eigenständige demokratische Legitimation aufweisen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 21.12.1966 - 1 BvR 33/64 und Beschluss vom 10.03.1998 - 1 BvR 178/97; so auch SG München mit rechtskräftigem Urteil vom 02.03.2010 - S 19 KR 873/09 mit weiteren Nachweisen, anderer Auffassung: SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 05.01.2011 - S 18 KR 467/10).
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