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   SG Dresden, 08.09.2005 - S 18 KR 477/02, S 18 KR 271/03   

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https://dejure.org/2005,25561
SG Dresden, 08.09.2005 - S 18 KR 477/02, S 18 KR 271/03 (https://dejure.org/2005,25561)
SG Dresden, Entscheidung vom 08.09.2005 - S 18 KR 477/02, S 18 KR 271/03 (https://dejure.org/2005,25561)
SG Dresden, Entscheidung vom 08. September 2005 - S 18 KR 477/02, S 18 KR 271/03 (https://dejure.org/2005,25561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Krankenversicherten auf Erstattung der Kosten ambulanter Liposuktionsbehandlungen; Durchführen der Leistung ohne Abwarten der Entscheidung über die Leistungsgewährung der Krankenkasse; Liposuktion als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 14.12.1982 - 8 RK 23/81

    Sachleistung der Krankenpflege eines Versicherten

    Auszug aus SG Dresden, 08.09.2005 - S 18 KR 477/02
    Die Kostenerstattung sei entsprechend einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.12.1982, Az. 8 RK 23/81, ausnahmsweise auch ohne einen vor der Selbstbeschaffung der Leistung zu stellenden Antrag geboten, weil wegen der Ablehnung eines gleichlautenden Antrags im Jahr 1999 schon vorher absehbar gewesen sei, dass die Beklagte die Leistung erneut verweigern werde.

    Aus dem von der Klägerin für ihre Auffassung in Anspruch genommenen Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.12.1982, Az. 8 RK 23/81, folgt nichts Gegenteiliges.

  • BSG, 23.02.1999 - B 1 KR 1/98 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme für Rücktransport aus einem

    Auszug aus SG Dresden, 08.09.2005 - S 18 KR 477/02
    Dieses hat dann selbst zu prüfen, ob die Wirksamkeit der neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen auf Grund wissenschaftlich einwandfrei geführter Statistiken belegt ist; nur ausnahmsweise, wenn ein Wirksamkeitsnachweis wegen der Art oder des Verlaufs der Erkrankung oder wegen unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnisse auf erhebliche Schwierigkeiten stößt, darf darauf abgestellt werden, ob sich die in Anspruch genommene Therapie in der medizinischen Praxis durchgesetzt hat (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28.03.2000, Az. B 1 KR 1/98 R).
  • BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die

    Auszug aus SG Dresden, 08.09.2005 - S 18 KR 477/02
    Dies gilt sogar für Krankheiten mit tödlichem Verlauf, für die keine dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung existiert (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 05.03.1997, Az. 1 BvR 1071/95, und vom 15.12.1997, Az. 1 BvR 1953/97, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Behandlung von Krebserkrankungen).
  • BVerfG, 15.12.1997 - 1 BvR 1953/97

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Erstattung von Heilpraktikerkosten

    Auszug aus SG Dresden, 08.09.2005 - S 18 KR 477/02
    Dies gilt sogar für Krankheiten mit tödlichem Verlauf, für die keine dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung existiert (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 05.03.1997, Az. 1 BvR 1071/95, und vom 15.12.1997, Az. 1 BvR 1953/97, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Behandlung von Krebserkrankungen).
  • SG Frankfurt/Main, 26.02.2004 - S 30/25 KR 2369/02

    Krankenkasse muss Kosten für Fettabsaugung bei Lipödem übernehmen

    Auszug aus SG Dresden, 08.09.2005 - S 18 KR 477/02
    c) Ein Systemversagen kann entgegen der Auffassung des Sozialgerichts Frankfurt/M. vom 26.06.2004, Az. S 30/25 KR 2369/02, auch nicht damit begründet werden, bei der Erkrankung der Klägerin handele es sich um ein seltenes Leiden, weshalb eine Befassung des Bundesausschusses entbehrlich sei.
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

    Auszug aus SG Dresden, 08.09.2005 - S 18 KR 477/02
    Da unklar ist und sich kaum abstrakt festlegen lässt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der Versicherte von einer als sicher zu erwartenden Ablehnung der Krankenkasse ausgehen darf, würden sich in zahlreichen Fällen schwierige Abgrenzungsprobleme ergeben, durch welche die Wahrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses zwischen Sachleistung und Kostenerstattung gefährdet würde (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.05.2003, Az. B 1 KR 9/03 R).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus SG Dresden, 08.09.2005 - S 18 KR 477/02
    Das Gesetz verbietet es, die Erprobung neuer Methoden und die medizinische Forschung zu den Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu zählen (Bundessozialgericht, Urteil vom 16.09.1997, Az. 1 RK 28/95).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus SG Dresden, 08.09.2005 - S 18 KR 477/02
    Entscheidend ist insoweit nicht geringe zahlenmäßige Häufigkeit der Erkrankung, sondern die Frage, ob angesichts ihrer geringen Prävalenz von vornherein eine Einbeziehung der Behandlungsmethode in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung im Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V ausscheidet, weil der Wirksamkeitsnachweis schlechthin nicht geführt werden kann, so dass insoweit von einem strukturellen Versagen des gesetzlichen Leistungssystems ausgegangen werden muss (vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2004, Az. B 1 KR 27/02 R, zum Anspruch auf Versorgung mit im Inland nicht zugelassenen Arzneimitteln zur Behandlung extrem seltener Erkrankungen).
  • SG Oldenburg, 20.09.2010 - S 62 KR 67/10
    Nach alledem ist der Inhalt des angefochtenen Bescheides nicht zu bean-standen und die Klage dementsprechend abzuweisen (so im Ergebnis auch BSG Urteil vom 16.12.2008 a.a.O.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.11.2009 - L 9 KR 29/08 - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.04.2009 - L 4 KR 58/07 - sowie Urteil vom 16.01.2008 - L 1 KR 82/07 - Sozialge-richt Fulda, Urteil vom 09.03.2006 - S 4 KR 84/05 - Sozialgericht Dresden, Urteil vom 08.09.2005 - S 18 KR 477/02, S 18 KR 271/03 -).
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