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SG Dresden, 09.05.2018 - S 5 U 33/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit dem Arbeitsprozess auf Grundlage des Arbeitsgesetzbuchs (AGB) der DDR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wahrscheinlich selbst beigebrachter "Heimatschuss" während des Wehrdienstes bei der Transportpolizei ist kein Arbeitsunfall
Verfahrensgang
- SG Dresden, 09.05.2018 - S 5 U 33/17
- LSG Sachsen - L 2 U 136/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93
Dienstbeschädigtenrente
Auszug aus SG Dresden, 09.05.2018 - S 5 U 33/17
Die Entschädigung erfolgte entsprechend den Vorschriften der Rentenverordnung (§ 23 Abs. 1 RentVO) der DDR durch die Sozialversicherung (vgl. Schreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (BMA) vom 6. April 1992 - abgedruckt in Rundschreiben des Hauptverbandes VB 43/92 vom 23. April 1992; zur Rechtslage vgl. auch BVerfGE 104, 126, 146 = SozR 3-8570 § 11 Nr. 5 S 49 f = juris RdNr. 61). - BSG, 22.02.1973 - 2 RU 128/71
Beweislast - Ungewißheit - Verkehrsunfall - Verkehrsuntüchtigkeit - Ursachen
Auszug aus SG Dresden, 09.05.2018 - S 5 U 33/17
Die Beweislosigkeit anspruchsbegründender Tatsachen geht nach den allgemeinen Regeln objektiver Beweislast zu Lasten des Versicherten (BSGE 35, 216, 217). - OLG Hamburg, 26.02.1997 - 5 U 102/95
Ansprüche des Käufers einer Eigentumswohnung auf Kostenvorschuss zur Beseitigung …
Auszug aus SG Dresden, 09.05.2018 - S 5 U 33/17
Hiergegen wendet sich der Kläger mit der am 31.05.1995 bei der Beklagten eingegangenen Klage, die nach Weiterleitung an das Gericht unter dem Aktenzeichen S 5 U 102/95 geführt wurde.