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   SG Dresden, 10.05.2004 - S 18 RJ 735/01   

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https://dejure.org/2004,26023
SG Dresden, 10.05.2004 - S 18 RJ 735/01 (https://dejure.org/2004,26023)
SG Dresden, Entscheidung vom 10.05.2004 - S 18 RJ 735/01 (https://dejure.org/2004,26023)
SG Dresden, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - S 18 RJ 735/01 (https://dejure.org/2004,26023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus SG Dresden, 10.05.2004 - S 18 RJ 735/01
    Denn zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen des Klägers sind sowohl die Hinzuziehung des zwar nicht am Gerichtsort, dafür aber wohnortnah ansässigen Rechtsanwalts (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.10.2002, Az. VIII ZB 30/02, in Bezug [auf] § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO) als auch die Teilnahme des Rechtsanwalts am Gerichtstermin erforderlich gewesen.
  • LSG Thüringen, 12.02.2003 - L 6 B 19/02

    Prüfungsgegenstand auf Grund einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Auszug aus SG Dresden, 10.05.2004 - S 18 RJ 735/01
    Es kann in diesem Zusammenhang offen bleiben, ob § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO neben § 122 BRAGO in Verbindung mit dem Beiordnungsbeschluss überhaupt eine Grundlage für eine eigenständige Beschränkung enthält, ob also, wenn das Sozialgericht einen auswärtigen Anwalt beigeordnet hat, ohne eine wirksame Beschränkung auf die Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts anzuordnen, es im Rahmen des späteren Festsetzungsverfahrens an die uneingeschränkte Beiordnung gebunden ist und die Höhe der geltend gemachten Reisekosten allein aus dem Grund nur noch nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 Satz 1 BRAGO beschränken darf (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 12.02.2003, Az. L 6 B 19/02 SF, einerseits und Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.01.2000, Az. 9 WF 189/99 und 9 WF 36/00, andererseits).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines

    Auszug aus SG Dresden, 10.05.2004 - S 18 RJ 735/01
    Es kann in diesem Zusammenhang offen bleiben, ob § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO neben § 122 BRAGO in Verbindung mit dem Beiordnungsbeschluss überhaupt eine Grundlage für eine eigenständige Beschränkung enthält, ob also, wenn das Sozialgericht einen auswärtigen Anwalt beigeordnet hat, ohne eine wirksame Beschränkung auf die Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts anzuordnen, es im Rahmen des späteren Festsetzungsverfahrens an die uneingeschränkte Beiordnung gebunden ist und die Höhe der geltend gemachten Reisekosten allein aus dem Grund nur noch nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 Satz 1 BRAGO beschränken darf (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 12.02.2003, Az. L 6 B 19/02 SF, einerseits und Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.01.2000, Az. 9 WF 189/99 und 9 WF 36/00, andererseits).
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