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   SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06   

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https://dejure.org/2008,14191
SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06 (https://dejure.org/2008,14191)
SG Dresden, Entscheidung vom 11.09.2008 - S 35 AL 601/06 (https://dejure.org/2008,14191)
SG Dresden, Entscheidung vom 11. September 2008 - S 35 AL 601/06 (https://dejure.org/2008,14191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Berufsausbildungsbeihilfe bei Verwirkung eines elterlichen Unterhaltsanspruch gegenüber gem. § 71 Abs. 5 S. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und § 1610 BGB; Anspruch auf elterliche Unterstützung gem. § 1610 BGB bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

    Auszug aus SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06
    Das Kindergeld soll die besondere wirtschaftliche Belastung, die den Eltern durch die Unterhaltsaufwendungen für ihre Kinder entsteht, in gewissem Umfang ausgleichen (BVerfGE 22, 28 (34); 29, 71 (79f)).

    Es handelt sich nach Sinn und Zweck der Leistung um einen Ausgleich der finanziellen Unterhaltslast (BVerfGE 29, 71 (80f); BVerfG 29.05.90, 1 BvL 20/84).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06
    Es handelt sich nach Sinn und Zweck der Leistung um einen Ausgleich der finanziellen Unterhaltslast (BVerfGE 29, 71 (80f); BVerfG 29.05.90, 1 BvL 20/84).
  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06
    Hat der Auszubildende bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen, so sind die Eltern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß § 1610 Abs. 2 BGB nur ausnahmsweise verpflichtet, eine zweite Berufsausbildung zu finanzieren (BGH, Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 48/76 - (BGHZ 69, 190 = FamRZ 1977, 629)).
  • BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65

    Verfassungmäßigkeit des Ausschlusses vom Kindergeld nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG

    Auszug aus SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06
    Das Kindergeld soll die besondere wirtschaftliche Belastung, die den Eltern durch die Unterhaltsaufwendungen für ihre Kinder entsteht, in gewissem Umfang ausgleichen (BVerfGE 22, 28 (34); 29, 71 (79f)).
  • BGH, 14.07.1999 - XII ZR 230/97

    Ausbildungsunterhalt für Studium nach Absolvierung einer Lehre

    Auszug aus SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06
    Solange das Kind einen Ausbildungsabschluss noch nicht erlangt hat, sind vorübergehende Verzögerungen in der Ausbildung vom Unterhaltspflichtigen teilweise hinzunehmen, z.B. wenn die Unterbrechung der Ausbildung maßgeblich auf erzieherischem Fehlverhalten der Eltern und den daraus entstandenen Folgen für das Kind beruht (BGH FamRZ 2000, 420, 421).
  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06
    Während von den Eltern eine angemessene, den Begabungen, den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen entsprechende berufliche Ausbildung geschuldet ist, besteht auf Seiten des unterhaltsberechtigten Kindes die Obliegenheit, die Ausbildung mit gehörigem Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit pflichtbewusst zu verfolgen sowie in angemessener Zeit zu beenden (so OLG Celle, Urteil vom 18.02.04, 15 UF 208/03, unter Bezugnahme auf BGH FamRZ 1998, 671; 2001, 757, 758).
  • OLG Celle, 18.02.2004 - 15 UF 208/03

    Wegfall des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt eines volljährigen Kindes bei

    Auszug aus SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06
    Während von den Eltern eine angemessene, den Begabungen, den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen entsprechende berufliche Ausbildung geschuldet ist, besteht auf Seiten des unterhaltsberechtigten Kindes die Obliegenheit, die Ausbildung mit gehörigem Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit pflichtbewusst zu verfolgen sowie in angemessener Zeit zu beenden (so OLG Celle, Urteil vom 18.02.04, 15 UF 208/03, unter Bezugnahme auf BGH FamRZ 1998, 671; 2001, 757, 758).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06
    Verletzt das unterhaltsberechtigte Kind seine Ausbildungsobliegenheit nachhaltig, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (OLG Celle a.a.O. unter Bezugnahme auf BGH FamRZ 1987, 470, 471; MünchKomm/Born, 4. Aufl., Rn. 230 f. zu § 1610 BGB; Staudinger/Engler/Kaiser, 13. Aufl., Rn 94 zu § 1610 BGB).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06
    Dabei müssen besondere Umstände gegeben sein, auf Grund derer der Unterhaltsverpflichtete sich nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsberechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen werde (BGHZ 84, 280, 281 = FamRZ 1982, 898; OLG München, OLGZ 1976, 216, 219 f.).
  • BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99

    Urteil zum Unterhaltsanspruch beim Wechsel der Erstausbildung

    Auszug aus SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06
    Während von den Eltern eine angemessene, den Begabungen, den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen entsprechende berufliche Ausbildung geschuldet ist, besteht auf Seiten des unterhaltsberechtigten Kindes die Obliegenheit, die Ausbildung mit gehörigem Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit pflichtbewusst zu verfolgen sowie in angemessener Zeit zu beenden (so OLG Celle, Urteil vom 18.02.04, 15 UF 208/03, unter Bezugnahme auf BGH FamRZ 1998, 671; 2001, 757, 758).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78

    Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender

  • BFH, 21.11.1989 - IX R 56/88

    Steuerermäßigung nach § 34f EStG nur für Kinder i. S. des § 32 EStG

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

  • BVerwG, 30.04.1987 - 5 B 103.86

    Bafög - Ausbildungsförderung - Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht -

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 24.78

    Ausbildungsförderung - Ausbildungsabschluss - Erwerbstätigkeit

  • VG München, 27.08.2009 - M 15 K 09.2113

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung unter Anrechnung von Kindergeld

    Das von den Eltern an den Auszubildenden weitergeleitete und diesem für seinen Unterhalt zur Verfügung stehende Kindergeld, das gemäß § 1612b Abs. 1 BGB ausdrücklich zur Erfüllung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs dient und in diesem Umfang den Barbedarf des Kindes entsprechend mindert, ist deshalb auf den Bedarf nach § 36 Abs. 1 BAföG anzurechnen (BayVGH vom 6. Juli und 20. August 2009 jeweils a.a.O.; ebenso zur entsprechenden Vorschrift des § 72 Abs. 1 SGB III LSG Berlin-Brandenburg v. 14.1.2009 L 16 AL 308/06; SG Dresden v. 11.9.2008 S 35 AL 601/06; VG Bremen v. 14.12.2007 S8 V 3445/07).
  • VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung unter Anrechnung von Kindergeld

    Das von den Eltern an den Auszubildenden weitergeleitete und diesem für seinen Unterhalt zur Verfügung stehende Kindergeld, das gemäß § 1612b Abs. 1 BGB der Erfüllung des Unterhaltsanspruchs dient und den Barbedarf des Kindes entsprechend mindert, ist deshalb auf den Bedarf nach § 36 BAföG anzurechnen (vgl. zu § 72 Abs. 1 SGB III LSG Berlin-Brandenburg v. 14.1.2009 Az. L 16 AL 308/06; SG Dresden v. 11.9.2008 Az. S 35 AL 601/06; VG Bremen v. 14.12.2007 Az. S8 V 3445/07).
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