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   SG Dresden, 13.06.2005 - S 19 RA 1361/04   

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https://dejure.org/2005,10259
SG Dresden, 13.06.2005 - S 19 RA 1361/04 (https://dejure.org/2005,10259)
SG Dresden, Entscheidung vom 13.06.2005 - S 19 RA 1361/04 (https://dejure.org/2005,10259)
SG Dresden, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - S 19 RA 1361/04 (https://dejure.org/2005,10259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die Durchführung einer Rentenanpassung und auf teilweise Übernahme des Beitrages zur gesetzlichen Pflegeversicherung; Verfassungsmäßigkeit der Änderung des § 59 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch elftes Buch (SGB XI)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Sozialgericht lehnt Musterklage zum Ausfall der Rentenerhöhung ab

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausbleiben der Rentenanpassung 2004 nicht verfassungswidrig - Musterklage gegen Rentennullrunde 2004 geht nun vor das Bundessozialgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 und volle Beitragszahlung der Rentner zur sozialen Pflegeversicherung ab 1.4.2004, Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus SG Dresden, 13.06.2005 - S 19 RA 1361/04
    Insoweit wandelt sich das Grundrecht auf freie Gestaltung der eigenen Altersvorsorge in ein ebenso geschütztes Recht auf eine der Vorleistung verhältnismäßig entsprechende Teilhabe (BSG, Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R -).

    Der Gesetzgeber ist vielmehr grundsätzlich befugt, in das jeweils vorgefundene Leis-tungsgefüge ordnend einzugreifen (BSG, Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich die Kammer anschließt, fällt die Rechtsinstitution der jährlichen Rentenanpassung in Höhe des Inflationsausgleiches in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie (BSG, Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2005 - L 4 RA 60/04

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Dresden, 13.06.2005 - S 19 RA 1361/04
    Der Gesetzgeber durfte ohne Abwägungsfehler unter den verschiedenen Möglichkeiten der Verbesserung der Finanzierungslage, zu denen u.a. auch eine Erhöhung des Beitragssatzes gehört hätte, die Aussetzung der Rentenanpassung als ein geeignetes Mittel auswählen (so auch LSG NRW, Urteil vom 14.01.2005 - L 4 RA 60/04 -).
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 24/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus SG Dresden, 13.06.2005 - S 19 RA 1361/04
    Allerdings umfasst dieser Schutzbereich nur das Kernsystem der gesetzlichen Rentenversicherung des SGB VI (vgl. BSG, Beschluss vom 30.03.2004 - B 4 RA 24/02 R -).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus SG Dresden, 13.06.2005 - S 19 RA 1361/04
    Er kann in eigentumsrechtlich geschützte Positionen eingreifen, wenn dies durch Gründe des öffentlichen Interesses und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (BVerfG, Beschluss vom 28.04.1999, BVerfGE 100, 1, 37).
  • SG Hannover, 21.09.2007 - S 14 RA 505/04
    Denn eine Beitragsbelastung der Rentnerinnen und Rent-ner in Höhe von zusätzlich 0, 85 Prozent ist gerade im Hinblick auf die dem Gesetzgeber zur Verfügung stehenden anderweitigen Alternativen, wie z. B. Versagung des Versiche-rungsschutzes oder Erhebung höherer Beitrage, als minimal anzusehen (vgl Sozialge-richt Dresden, Urteil vom 13.06.2005, Az S 19 RA 1361/04; Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 25. Mai 2005, Az S 12 RJ 297/04).

    Im Hinblick auf den dargestellten weiten Gestaltungsspiel-raum des Gesetzgebers für Bestimmungen, die dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse der Gemeinschaft der Versi-cherten zu erhalten, zu verbessern oder veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen an-zupassen, besteht die Verpflichtung unterschiedliche Gemeinwohlbelange und zum Teil gegenläufige Grundrechtspositionen zum Ausgleich zu bringen, indem frühere Vorleis-tungen, heutige Rechte, gegenwärtige Belastungen und überschaubare Entwicklungen fortlaufend beobachtet und jeweils zeitnah zu einem neuen angemessenen Ausgleich gebracht werden (vgl. SG Dresden, Urteil vom 13.06.2005, Az S 19 RA 1361/04 mit Hin-weis auf BSG, Urteil vom 31.07.2002, Az. B 4 RA 120/00R).

  • SG Hannover, 21.07.2006 - S 14 RA 498/04
    Im Hinblick auf den dargestellten weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers für Bestimmungen, die dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse der Gemeinschaft der Versicherten zu erhalten, zu verbessern oder veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen, besteht die Verpflichtung unterschiedliche Gemeinwohlbelange und zum Teil gegenläufige Grundrechtspositionen zum Ausgleich zu bringen, indem frühere Vorleistungen, heutige Rechte, gegenwärtige Belastungen und überschaubare Entwicklungen fortlaufend beobachtet und jeweils zeitnah zu einem neuen angemessenen Ausgleich gebracht werden (vgl. SG Dresden, Urteil vom 13.o6.2005, Az S 19 RA 1361/04 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 31.07.2002, Az. B 4 RA 120/00R).
  • SG Hannover, 21.07.2006 - S 14 RA 458/04
    Im Hinblick auf den dargestellten weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers für Bestimmungen, die dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse der Gemeinschaft der Versicherten zu erhalten, zu verbessern oder veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen, besteht die Verpflichtung unterschiedliche Gemeinwohlbelange und zum Teil gegenläufige Grundrechtspositionen zum Ausgleich zu bringen, indem frühere Vorleistungen, heutige Rechte, gegenwärtige Belastungen und überschaubare Entwicklungen fortlaufend beobachtet und jeweils zeitnah zu einem neuen angemessenen Ausgleich gebracht werden (vgl. SG Dresden, Urteil vom 13.o6.2005, Az S 19 RA 1361/04 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 31.07.2002, Az. B 4 RA 120/00R).
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