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   SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99   

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SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99 (https://dejure.org/2002,23998)
SG Dresden, Entscheidung vom 14.01.2002 - S 7 U 71/99 (https://dejure.org/2002,23998)
SG Dresden, Entscheidung vom 14. Januar 2002 - S 7 U 71/99 (https://dejure.org/2002,23998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufskrankheit - Hals- und Brustwirbelsäule - Relation zwischen Krankheitsverlauf und Expositionszeitraum - MdE-Bemessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99
    Da folglich allein aus dem Vorliegen einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Wirbelsäule kein Rückschluss auf die Ursache dieser Erkrankung möglich ist (Mehrtens/Perlebach, a.a.O., S. 26a/26b m .w.N.; Sch., a. a. O. , S. 7; Wilke, in: 3. Gutachten-Kolloquium am 3. Juni 2001, Landesverband Nordwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Abschnitt H, S. 7), kann aus dem Umstand, dass eine berufliche Tätigkeit die arbeitstechnischen Voraussetzungen der BKen Nr. 2108 bis 2110 erfüllt, nicht auf das Vorliegen eines Anscheinsbeweises zugunsten des ursächlichen Zusammenhangs zwischen schädigender beruflicher Einwirkung und bandscheibenbedingter Erkrankung der Wirbelsäule geschlossen werden (für die BK Nr. 2108 so auch Urt. d. BSG v. 18. November 1997 - Az.: 2 RU 48/96).

    Die vorstehend aufgeführten rechtlichen Grundsätze gelten entgegen der Annahme von Woitowitz (Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin 1996, 209 ff, S. 210) auch im Berufskrankheitenrecht und insbesondere auch für die BKen Nrn. 2108 bis 2110 (Urt. d. BSG v. 18. November 1997 - Az.: 2 RU 48/96 sowie Urt. d. Sächs. LSG v. 24. August 2000 - Az. : L 2 U 3/00; Mehrtens/Perlebach, E § 9 SGB VII , S. 21 ff. sowie M 2108, S. 29/30).

    Insbesondere kann auch bei diesen Berufskrankheiten der Ursachenzusammenhang nicht allein deswegen ausgeschlossen werden, weil neben der berufsbedingten schädigenden Einwirkung auch anlagebedingte Faktoren als wesentliche (Mit-) Ursache der bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS anzuerkennen sind (so ausdrücklich Urt. d. BSG v. 18. November 1997 - Az.: 2 RU 48/96).

    In diesem Zusammenhang kann nur nochmals darauf hingewiesen werden, dass der Ursachenzusammenhang nicht schon deswegen abzulehnen ist, weil neben der berufsbedingten schädigenden Einwirkung auch noch andere Faktoren als wesentliche Mitursache für die Entwicklung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS anzuerkennen sind (Urt. d. BSG v. 18. November 1997 - Az.: 2 RU 48/96; Erlenkämper, Die BG 1996, S. 849 m .w.N.).

  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 264/74

    Einnierigkeit - Grad der MdE in der Unfallversicherung von 20 vH - Begriff der

    Auszug aus SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99
    Aus diesem Grund zieht das erkennende Gericht zur Begründung der MdE die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996 (im Folgenden: AHP) heran und stellt ergänzend auf die eingeschränkte Belastbarkeit der Wirbelsäule des Klägers ab ( vgl. Urt. d. BSG v. 27. Januar 1976 - Az.: 8 RU 264/74).

    Jedoch bestehen nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 27. Januar 1976 - Az.: 8 RU 264/74) grundsätzlich weder rechtlich noch medizinisch fundierte Unterschiede zwischen der MdE -Bemessung im Unfallversicherungs- und im Versorgungsrecht, so dass der Rückgriff auf die AHP jedenfalls solange sachgerecht erscheint, wie sich für das Unfallversicherungsrecht noch keine eigenständigen MdE - Erfahrungswerte gebildet haben.

    Das BSG hat in einem Fall, in dem ein Versicherter aufgrund des unfallbedingten Verlustes einer Niere nur noch mittelschwere Arbeiten in geschlossenen Räumen ausführen konnte, eine MdE von mindestens 20 v.H. angenommen (Urt. v. 27. Januar 1976 - Az.: 8 RU 264/74); im Vergleich hierzu ist der Kläger auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stärker eingeschränkt, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt eine MdE von 30 v.H. gerechtfertigt ist.

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Auszug aus SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99
    Nach der Rechtsprechung des BSG liegt eine Tätigkeitsaufgabe im Sinne der BK Nr. 2108 entsprechend ihrem Präventionszweck erst dann vor, wenn das Heben und Tragen schwerer Lasten bzw. Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung in vollem Umfang aufgegeben wurden (Urt. v. 22. August 2000 - Az.: B 2 U 34/99 R).

    Bandscheibenbedingte Erkrankungen der LWS können nur unter den folgenden Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden ( z.B. Urt. d. BSG v. 22. August 2000 - Az.: B 2 U 34/99 R): - Vorliegen einer bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS, - versicherte Tätigkeit, die die arbeitstechnischen Voraussetzungen der Nr. 2108 der Berufskrankheitenliste erfüllt, - ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie zwischen schädigender Einwirkung und der bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS (haftungsausfüllende Kausalität), - Zwang zur Unterlassung der schädigenden Tätigkeit aufgrund der bandscheibenbedingten Erkrankung der Wirbelsäule und - tatsächliche Aufgabe der schädigenden Tätigkeit.

    Insofern ist in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, dass im Einzelfall selbst eine Gesamtbelastungsdauer von unter zehn Jahren für die Anerkennung einer BK Nr. 2108 ausreicht (Urt. d. BSG v. 22. August 2000 - Az.: B 2 U 34/99 R sowie Urt. d. LSG Mecklenburg-Vorpommern v. 11. Mai 2000 - Az.: L 5 U 87/98).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - L 17 U 296/97

    Gewährung von Verletztenrente; Degenerationen im Bereich der Halswirbelsäule

    Auszug aus SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99
    Allerdings haben mehrere Landessozialgerichte in der Vergangenheit geurteilt, dass die Anerkennung einer BK Nr. 2108 ausgeschlossen ist, wenn BWS und/oder HWS im Vergleich zur LWS stärker oder gleich stark von degenerativen Veränderungen betroffen sind ( z.B. Urt. d. LSG Baden-Württemberg v. 21. November 1997 - Az.: L 2 U 2804/96; Urt. d. LSG Nordrhein-Westfalen v. 10. Mai 2000 - Az.: L 17 U 296/97; Urt. d. Sächsischen LSG v. 11. Juli 2001 - Az.: L 2 56/00).

    Die Rechtsprechung hat im Gegenteil den Nachweis degenerativer Veränderungen vor dem 30. Lebensjahr als Argument gegen den Ursachenzusammenhang angeführt ( LSG Nordrhein-Westfalen v. 10. Mai 2000 - Az.: L 17 U 296/97).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1995 - L 15 U 89/95

    Berufskrankheit Nr. 2108 - bandscheibenbedingte Erkrankungen der

    Auszug aus SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99
    c) Weitgehend anerkannt ist, dass der Zustand der Wirbelsäule bei jedem Menschen durch ein Zusammenwirken anlagebedingter Faktoren und der beruflichen und außerberuflichen Belastung der Wirbelsäule bestimmt wird ( z. B. Urt. d. LSG Nordrhein-Westfalen v. 26. September 1995 - Az.: L 15 U 89/95; Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung, M 2108, S. 29; Erlenkämper, Die BG 1996, S. 850, 853).

    Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzgeber berufliche Belastungen, die die arbeitstechnischen Voraussetzungen der BK Nr. 2108 erfüllen, als generell geeignet ansieht, bandscheibenbedingte Erkrankungen der LWS zu verursachen (Indizwirkung des Berufskrankheitentatbestandes; Erlenkämper, a.a.O., S. 849) wird sich der ursächlichen Zusammenhang im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne zwischen beruflicher Tätigkeit und einer solchen Erkrankung kaum einmal überzeugend verneinen lassen, wenn eine Tätigkeit, die wie im vorliegenden Fall diese Voraussetzungen erfüllt, langjährig ausgeübt wurde (Urt. d. LSG Nordrhein-Westfalen v. 26. September 1995, Az.: L 15 U 89/95).Im vorliegenden Fall ist zudem keine schwerwiegende anlagebedingte Erkrankung wie z.B. eine schwere anlagebedingte Spondylolisthesis, eine schwere Skoliose oder ein ausgeprägtes Übergewicht nachgewiesen, so dass es im Falle des Klägers gänzlich unwahrscheinlich ist, dass seine langjährige berufliche Tätigkeit nicht zumindest mitursächlich für die Entstehung seiner bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS geworden ist.

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99
    Nach der in ständiger Rechtsprechung des BSG auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätslehre von der rechtlich wesentlichen Bedingung sind daher nur die Bedingungen ursächlich, die unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes wegen ihrer besonderen Beziehung zu dem Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben ( vgl. Urt. v. 14. Oktober 1955 = BSGE 1, 254, 256 sowie v. 20. Januar 1987 = BSGE 61, 127, 129).

    Auf Grundlage der Kausalitätslehre von der rechtlich-wesentlichen Bedingung ist der Ursachenzusammenhang nach ständiger Rechtsprechung des BSG bereits dann zu bejahen, wenn er hinreichend wahrscheinlich ist (Urt. v. 02. Februar 1978 = BSGE 45, 285, 287 sowie v. 20. Januar 1987 = BSGE 61, 127, 129).

  • BSG, 24.10.1985 - 2 RU 53/84

    Unfallversicherung - Rente - Vorläufige Leistung - Bindungswirkung

    Auszug aus SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG ) kommt Bescheiden, mit denen vorläufige Leistungen gewährt werden, nur eine auf die Gewährung der vorläufigen Leistungen beschränkte Bindungswirkung zu (Urt. v. 29. Juni 1971 = BSGE 33, 47, 51 sowie v. 24. Oktober 1985 = BSGE 59, 51, 53).

    Folglich bedarf die Zurücknahme eines solchen Bescheides nicht der Voraussetzungen der §§ 45, 47 SGB X (so ausdrücklich Urt. d. BSG v. 24. Oktober 1985 = BSGE 59, 51, 53).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99
    Allerdings haben sich nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 2. Mai 2001 - Az.: B 2 U 24/00 R) zur BK Nr. 2108 bisher noch keine allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätze herausgebildet.
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99
    Diese Richtwerte sind auch von der Rechtsprechung zu berücksichtigen, sofern sie auf unfallmedizinischen Erfahrungen beruhen und allgemein anerkannt sind (stg. Rspr. d. BSG ; z.B. Urt. v. 26. Juli 1985 = SozR 2200 § 582 RVO Nr. 23, S. 76 sowie Urt. v. 30. Juni 1998 = BSGE 82, 212, 214).
  • SG Gießen, 15.12.1998 - S 1 U 1473/95
    Auszug aus SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99
    cc) Auch die Tatsache, dass sich an BWS und HWS des Klägers degenerative Veränderungen von ähnlichem Ausmaß finden wie an der LWS, kann nicht grundsätzlich (ähnlich Urt. d. SG Gießen v. 15. Dezember 1998 - Az.: S 1 U 1473/95) und jedenfalls nicht im vorliegenden Fall als Ausschlusskriterium für die Anerkennung des Ursachenzusammenhangs dienen.
  • LSG Niedersachsen, 06.04.2000 - L 6 U 163/99

    Zur Frage der Entschädigung einer BK Nr. 2108

  • SG Dresden, 29.11.2002 - S 7 U 130/99

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule -

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2000 - L 5 U 87/98
  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 22/81
  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84

    Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem

  • LSG Sachsen, 24.08.2000 - L 2 U 3/00

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren Zugunstenverfahren - keine neue

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.1997 - L 2 U 2804/96

    Anerkennung einer Berufskrankheit bei bandscheibenbedingten Erkrankung der

  • LSG Berlin, 16.09.1999 - L 3 U 235/96

    Zur Anerkennung einer Berufskrankheit der Lendenwirbelsäule

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

  • BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
  • BSG, 08.12.1988 - 2/9b RU 66/87
  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 75/84

    Berauschend wirkende Medikamente - Fahruntüchtigkeit - Unfallversicherunsgschutz

  • BSG, 12.02.1958 - 9 RV 948/55
  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 66/59
  • BSG, 29.06.1971 - 2 RU 35/69

    Arbeitsunfall - Vorläufige Fürsorge - Gewährung trotz Unzuständigkeit -

  • SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00

    Medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung

    Bezüglich der von Schröter (in: 3. Gutachten-Kolloquium am 03. Juni 2001, Landesverband Nordwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Abschnitt F, S. 10 ff) und Morgenthaler/Weber (in: Weber/Valentin: Begutachtung ...., 61 ff, S. 72) und ihnen folgend LSG Niedersachsen (Urt. v. 06. April 2000 - Az.: L 6 U 163/99 ZVW) aufgestellten These, eine BK Nr. 2108 könne nur bei Vorliegen eines "belastungskonformen" Schadensbildes anerkannt werden, verweist das Gericht auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 14. Januar 2002 (Az.: S 7 U 71/99 = Breithaupt 2002, 442 ff, Pkt. B II 2 d bb).
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