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   SG Dresden, 16.06.2005 - S 5 U 283/03   

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https://dejure.org/2005,26655
SG Dresden, 16.06.2005 - S 5 U 283/03 (https://dejure.org/2005,26655)
SG Dresden, Entscheidung vom 16.06.2005 - S 5 U 283/03 (https://dejure.org/2005,26655)
SG Dresden, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - S 5 U 283/03 (https://dejure.org/2005,26655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Folge eines Tötungsdelikts; Tödliche Verletzung während einer Nothilfe als Arbeitsunfall; Tötung eines Menschen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen zwei Motorradclubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus SG Dresden, 16.06.2005 - S 5 U 283/03
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, in dem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Dresden, 16.06.2005 - S 5 U 283/03
    Dazu ist in der Regel erforderlich, dass das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und dass diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (Bundessozialgericht - BSG - , BSGE 61, 127, 128).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus SG Dresden, 16.06.2005 - S 5 U 283/03
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen; bei vernünftiger Abwägung dieses Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus SG Dresden, 16.06.2005 - S 5 U 283/03
    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus SG Dresden, 16.06.2005 - S 5 U 283/03
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der so genannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.08.1996 - L 7 U 290/95

    UV-Schutz gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 9a RVO a.F. für einen Streitschlichter

    Auszug aus SG Dresden, 16.06.2005 - S 5 U 283/03
    Denn es besteht kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach jeder, der sich in wohlgemeinter Absicht um fremde Angelegenheiten kümmert, dabei unter Versicherungsschutz steht (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 1996 - L 7 U 290/95 - ).
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