Rechtsprechung
SG Dresden, 17.06.2020 - S 18 KR 967/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - Fahrtkosten - stufenweise Wiedereingliederung als Leistung der medizinischen Rehabilitation
- dgbrechtsschutz.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Stufenweise Wiedereingliederung und die Kostenerstattung für die Fahrten zum Arbeitsort
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erstattung der Fahrtkosten zur Arbeit bei stufenweiser Wiedereingliederung
- haufe.de (Kurzinformation)
Stufenweise Wiedereingliederung: Muss die Krankenkasse Fahrkosten übernehmen?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Wiedereingliederung ist Reha-Maßnahme
- versicherungsjournal.de (Kurzinformation)
Krankenkasse geizt bei Fahrtkosten in der Reha-Phase
- ihre-vorsorge.de (Kurzinformation)
Wiedereingliederung: Krankenkasse muss Fahrtkosten zahlen
- reha-recht.de (Kurzinformation)
Erstattung der Fahrtkosten zur Arbeit bei stufenweiser Wiedereingliederung
- krankenkasseninfo.de (Kurzinformation)
Krankenkasse muss Fahrtkosten bei Wiedereingliederung übernehmen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Wiedereingliederung ist Reha-Maßnahme
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Wiedereingliederung ist Reha-Maßnahme
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Wiedereingliederung ist Reha-Maßnahme
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Krankenkasse muss Fahrkosten bei stufenweiser Eingliederung übernehmen - Stufenweise Eingliederung ist Maßnahme der medizinischen Rehabilitation
Sonstiges
- dgbrechtsschutz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Krankenkasse muss Fahrtkosten übernehmen
Verfahrensgang
- SG Dresden, 17.06.2020 - S 18 KR 967/19
- LSG Sachsen, 21.09.2022 - L 1 KR 365/20
- BSG - B 1 KR 7/23 R (anhängig)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- SG Kassel, 20.05.2014 - S 9 R 19/13
Keine Erstattung von Fahrtkosten durch den Rentenversicherungsträger bei …
Auszug aus SG Dresden, 17.06.2020 - S 18 KR 967/19
Es handelt sich vielmehr um eine Hauptleistung der medizinischen Rehabilitation (a.A. unter Bezugnahme auf die Mitwirkungsverpflichtung des Versicherten aber SG Kassel, Urteil vom 20. Mai 2014 - S 9 R 19/13 -, juris, dagegen überzeugend Nellissen in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 44 SGB IX (Stand: 17.06.2019), Rn. 45 1). - SG Neuruppin, 26.01.2017 - S 22 R 127/14
Gesetzliche Rentenversicherung - medizinische Rehabilitation - ergänzende …
Auszug aus SG Dresden, 17.06.2020 - S 18 KR 967/19
Ausdrücklich weist das BSG aber darauf hin, dass keine zeitgleiche sonstige Rehabilitation durchgeführt werden muss, um die stufenweise Wiedereingliederung als eigenständige Leistung der medizinischen Rehabilitation zu qualifizieren (vgl. auch Nebe/Piller, Erstattung von Fahrtkosten während einer stufenweisen Wiedereingliederung - Anmerkung zu SG Neuruppin, Urteil vom 26.1.2017, S 22 R 127/14 veröffentlicht in www.reha-recht.de; 02.10.2018). - BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 22/07 R
Krankenversicherung - kein Anspruch behinderter Menschen auf Gewährung von Kosten …
Auszug aus SG Dresden, 17.06.2020 - S 18 KR 967/19
Die grundsätzliche Qualifikation als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation schließt es schließlich aus, die stufenweise Wiedereingliederung den in § 43 SGB V genannten, nur ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation zuzuordnen, bei denen eine Fahrtkostenerstattung ausscheidet (vgl. zum Behindertensport BSG, Urteil vom 22.4.2008 - B 1 KR 22/07 R -, juris). - BSG, 05.02.2009 - B 13 R 27/08 R
Kranken- bzw Rentenversicherung - Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung - …
Auszug aus SG Dresden, 17.06.2020 - S 18 KR 967/19
Soweit das Bundessozialgericht in seinem späteren Urteil vom 5.2.2009 - B 13 R 27/08 R -, juris maßgeblich auf den Zusammenhang der stufenweisen Wiedereingliederung mit einer vorangegangenen "klassischen" Rehabilitationsmaßnahme abstellt, bedeutet dies nicht, dass die stufenweise Wiedereingliederung für sich alleine keine medizinische Rehabilitation darstellen kann. - BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R
Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise …
Auszug aus SG Dresden, 17.06.2020 - S 18 KR 967/19
Im Urteil vom 21.3.2007 - B 11a AL 31/06 R -, juris, Rn. 31 führt das Bundessozialgericht aus:.
- SG Leipzig, 08.09.2021 - S 22 KR 100/21
Erstattung von Fahrtkosten zur Arbeitsstelle des Klägers während einer …
Fahrtkosten zur Arbeitsstelle bei stufenweiser Eingliederung nach § 74 SGB V (nicht: Belastungserprobung nach § 42 SGB V) sind nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung zu tragen (entgegen SG Dresden, Urteil vom 17.06.2020, Az. S 18 KR 967/19).Daher bestehe in Anlehnung an das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 17.06.2020 - Az. S 18 KR 967/19 - Anspruch auf Fahrtkostenerstattung aus § 60 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) in Verbindung mit § 73 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), der sich in Anlehnung an § 5 JVEG auf 0, 35 EUR je gefahrenen Kilometer belaufe.
- SG Koblenz, 24.04.2023 - S 11 KR 418/21
Krankenversicherung - stufenweise Wiedereingliederung - keine Leistung zur …
· SG Dresden, Urteil vom 17.06.2020 - S 18 KR 967/19.Auch das SG Dresden sieht in seinem Urteil vom 17.06.2020 (Az. S 18 KR 967/19 = juris) einen Fahrtkostenanspruch gemäß § 73 SGB IX für die Zeit die stufenweise Wiedereingliederung als gegeben.
- LSG Sachsen, 21.09.2022 - L 1 KR 340/21
Keine Übernahme von Fahrkosten zur Arbeitsstelle während der stufenweisen …
Bei der stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme handele es sich sehr wohl um eine Leistung der medizinischen Rehabilitation (Bezug auf SG Dresden, Urteil vom 17.06.2020 - S 18 KR 967/19 - juris). - VG Hannover, 06.07.2022 - 2 A 2661/21
Beihilfe; Fahrtkosten; Wiedereingliederung
Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 17. Juni 2020 - S 18 KR 967/19 - beantragte die Klägerin am 15. Juli 2020 die Erstattung von Fahrtkosten mit ihrem Pkw von ihrem Wohnort zur Dienststelle während ihrer Wiedereingliederung. - SG Leipzig, 09.03.2022 - S 22 KR 570/21
Fahrtkosten zur Arbeitsstelle während der stufenweisen Wiedereingliederung bei …