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   SG Dresden, 24.10.2018 - S 40 AS 865/18   

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SG Dresden, 24.10.2018 - S 40 AS 865/18 (https://dejure.org/2018,37261)
SG Dresden, Entscheidung vom 24.10.2018 - S 40 AS 865/18 (https://dejure.org/2018,37261)
SG Dresden, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - S 40 AS 865/18 (https://dejure.org/2018,37261)
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  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Auszug aus SG Dresden, 24.10.2018 - S 40 AS 865/18
    Dann ist der "Erfolg" im Sinne des § 63 SGB X danach zu beurteilen, ob die Behörde im Ergebnis eine Rechtslage hergestellt hat, welche jedenfalls objektiv den Interessen des Widerspruchsführers entspricht (so im Falle einer fehlenden förmlichen Entscheidung über den Widerspruch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.04.1996 - 4 C 6/95 - juris, RdNr. 17).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 164/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus SG Dresden, 24.10.2018 - S 40 AS 865/18
    Dem Versicherten darf nicht zur Last gelegt werden, dass die Bekanntgabe fehlerhaft unterblieben ist, wenn sich Behörde sich darauf beruft, einen Verwaltungsakt eines bestimmten Inhalts erlassen zu haben (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 27.03.2007 - B 13 R 164/06 B - juris, RdNr. 16).
  • BFH, 06.12.1995 - I R 111/94

    Finanzgerichtliche Überzeugungsbildung auf Grund eines Indizienbeweises

    Auszug aus SG Dresden, 24.10.2018 - S 40 AS 865/18
    Zulässig erhoben werden kann der Widerspruch auch gegen einen Verwaltungsakt, der mangels Bekanntgabe nichts wirksam geworden ist (so zum insoweit vergleichbaren § 44 Abs. 1 der Abgabenordnung der Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.12.1995 - I R 111/94 - juris, RdNr. 10).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 68/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Sprungrevision - isolierter

    Auszug aus SG Dresden, 24.10.2018 - S 40 AS 865/18
    Rechtsgrundlage des klägerischen Anspruchs ist § 63 SGB X, weil im Verfahren nur noch über die Kosten des Vorverfahrens, nicht aber mehr über den im Vorverfahren geltend gemachten materiell-rechtlichen Anspruch gestritten wird (Bundessozialgericht, Urteil vom 12.06.2013 - B 14 AS 68/12 R - juris, RdNr. 10).
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