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   SG Dresden, 26.11.2014 - S 18 KR 14/13   

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https://dejure.org/2014,44002
SG Dresden, 26.11.2014 - S 18 KR 14/13 (https://dejure.org/2014,44002)
SG Dresden, Entscheidung vom 26.11.2014 - S 18 KR 14/13 (https://dejure.org/2014,44002)
SG Dresden, Entscheidung vom 26. November 2014 - S 18 KR 14/13 (https://dejure.org/2014,44002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung der von Krankenhäusern erbrachten Leistungen entsprechend vertragsärztlich erbrachter Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 2/10 R

    Vertragsarzt - Zulassung für mehrere Fachgebiete - Abrechnung des jeweiligen

    Auszug aus SG Dresden, 26.11.2014 - S 18 KR 14/13
    Dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 11.05.2011, Az. B 6 KA 2/10 R, sei zu entnehmen, dass Ärzte mit einer Doppelzulassung für mehrere Fachgebiete nur eine Grundpauschale ansetzen dürfen.

    Schon auf Grund der speziellen Expertise der Ärzte der unterschiedlichen Arztgruppen bzw. internistischen Schwerpunkte, die der Behandlung durch diese Ärzte jeweils das Gepräge gibt, sind Versicherten- und Grundpauschalen verschiedener Arztgruppen in keinem Falle inhaltsgleich, da stets fachgruppenbezogen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11.05.2011, Az. B 6 KA 2/10 R, juris Rn. 35, zu Ordinationskomplexen; Köhler [Hrsg.], Kölner Kommentar zum EBM, Abschnitt B1, S. 24 zu 2.1.3 der Allgemeinen Bestimmungen).

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 34/97 R

    Vertragszahnarztrecht - Anwendung - gebührenordnungsrechtliche

    Auszug aus SG Dresden, 26.11.2014 - S 18 KR 14/13
    Bei der entsprechenden Anwendung der Nr. 5.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM handelt es sich, entgegen dem Einwand der Beklagten, nicht um eine bei der Anwendung der Vergütungstatbestände unzulässige Analogie (vgl. hierzu exemplarisch Bundessozialgericht, Urteil vom 13.05.1998, Az. B 6 KA 34/97 R, juris Rn. 17; Beschluss vom 16.05.2001, Az. B 6 KA 30/01 B, juris, Rn. 6), sondern um eine mit dem Wortlaut des § 116b Abs. 5 Satz 2 SGB V a.F. "hat ... zu entsprechen" unmittelbar im Gesetz angeordnete Rechtsfolgenverweisung.
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 30/01 B

    Vergütung für Ultraschall-Untersuchung

    Auszug aus SG Dresden, 26.11.2014 - S 18 KR 14/13
    Bei der entsprechenden Anwendung der Nr. 5.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM handelt es sich, entgegen dem Einwand der Beklagten, nicht um eine bei der Anwendung der Vergütungstatbestände unzulässige Analogie (vgl. hierzu exemplarisch Bundessozialgericht, Urteil vom 13.05.1998, Az. B 6 KA 34/97 R, juris Rn. 17; Beschluss vom 16.05.2001, Az. B 6 KA 30/01 B, juris, Rn. 6), sondern um eine mit dem Wortlaut des § 116b Abs. 5 Satz 2 SGB V a.F. "hat ... zu entsprechen" unmittelbar im Gesetz angeordnete Rechtsfolgenverweisung.
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