Rechtsprechung
   SG Dresden, 30.03.2010 - S 39 KR 206/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14501
SG Dresden, 30.03.2010 - S 39 KR 206/07 (https://dejure.org/2010,14501)
SG Dresden, Entscheidung vom 30.03.2010 - S 39 KR 206/07 (https://dejure.org/2010,14501)
SG Dresden, Entscheidung vom 30. März 2010 - S 39 KR 206/07 (https://dejure.org/2010,14501)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14501) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängiges und versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Falle der Tätigkeit in einem Stiftungsrat einer kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherungspflicht des Vorstandes einer kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts in der Sozialversicherung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 57/82

    Vorstandsmitglieder - Bürgerlich-rechtliche Vereine - AbhängigeBeschäftigte

    Auszug aus SG Dresden, 30.03.2010 - S 39 KR 206/07
    Die den Kläger zu 1. persönlich treffende Gefahr der Haftung für durch schuldhaftes Verhalten entstandene Schäden, leichte Fahrlässigkeit ist dabei ausgeschlossen, ist kein typisches Unternehmerrisiko, denn eine Haftung für schuldhaftes Verhalten trifft auch den Arbeitnehmer (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 73).

    Damit nimmt er überwiegend dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsfunktionen aus, was für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnis spricht (BSGE 47, 201, 205 = SozR 2200 § 165 Nr. 32 für die juristische Person des öffentlichen Rechts, BSG SozR 2200 § 165 Nr. 73 vom 15.12.1983 12 RK 57/82 zum Vorstand bürgerlich-rechtlicher Verein, BSG SozR 3-2940 § 3 Nr. 1 vom 21.02.1990 12 RK 47/87 Vorstand einer Genossenschaft).

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus SG Dresden, 30.03.2010 - S 39 KR 206/07
    Aus dieser Tatsache allein kann jedoch nicht geschlossen werden, der Stiftungsrat wolle von seinen rechtlichen Befugnissen gegenüber dem Vorstand auch künftig keinen Gebrauch machen und diesem völlig freie Hand lassen (so BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 18 für einen Vereinsvorstand).

    Dass gegen die Abberufung - nicht zwingend auch gegen die Kündigung - der Rechtsweg zum Kirchengericht eröffnet ist, steht der Wertung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis nicht entgegen (vgl. BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 18 zum Vorstandsmitglied eines Vereines, für den § 5 Abs. 1 Satz 3 Arbeitsgerichtsgesetz einschlägig war).

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 47/87

    Vorstandsmitglieder - Eingetragene Genossenschaft - Versicherungspflicht

    Auszug aus SG Dresden, 30.03.2010 - S 39 KR 206/07
    Damit nimmt er überwiegend dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsfunktionen aus, was für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnis spricht (BSGE 47, 201, 205 = SozR 2200 § 165 Nr. 32 für die juristische Person des öffentlichen Rechts, BSG SozR 2200 § 165 Nr. 73 vom 15.12.1983 12 RK 57/82 zum Vorstand bürgerlich-rechtlicher Verein, BSG SozR 3-2940 § 3 Nr. 1 vom 21.02.1990 12 RK 47/87 Vorstand einer Genossenschaft).

    Rspr., der sich die Kammer anschließt, abzulehnen (BSG SozR 3-2400, § 7 Nr. 18, SozR 3-2940 § 3 Nr. 1).

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

    Auszug aus SG Dresden, 30.03.2010 - S 39 KR 206/07
    Damit nimmt er überwiegend dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsfunktionen aus, was für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnis spricht (BSGE 47, 201, 205 = SozR 2200 § 165 Nr. 32 für die juristische Person des öffentlichen Rechts, BSG SozR 2200 § 165 Nr. 73 vom 15.12.1983 12 RK 57/82 zum Vorstand bürgerlich-rechtlicher Verein, BSG SozR 3-2940 § 3 Nr. 1 vom 21.02.1990 12 RK 47/87 Vorstand einer Genossenschaft).

    Auch der Umstand, dass als Mitglied des Vorstandes des Arbeitgebers zugleich auch Einfluss auf dessen Willenbildung genommen werden kann, rechtfertigt keine andere Beurteilung (BSGE 47, 201 = SozR 2200 § 165 Nr. 32).

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

    Auszug aus SG Dresden, 30.03.2010 - S 39 KR 206/07
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt blieben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 8, SozR 3-2940 § 3 Nr. 2).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus SG Dresden, 30.03.2010 - S 39 KR 206/07
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSGE 45, 199, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13).
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 84/92

    Vorstandsmitglied - Sparkasse - Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit -

    Auszug aus SG Dresden, 30.03.2010 - S 39 KR 206/07
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt blieben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 8, SozR 3-2940 § 3 Nr. 2).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus SG Dresden, 30.03.2010 - S 39 KR 206/07
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSGE 45, 199, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus SG Dresden, 30.03.2010 - S 39 KR 206/07
    Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Ort, Dauer und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, BSG, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11, SozR 3-2500 § 5 Nr. 17).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

    Auszug aus SG Dresden, 30.03.2010 - S 39 KR 206/07
    Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Ort, Dauer und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, BSG, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11, SozR 3-2500 § 5 Nr. 17).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht