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   SG Duisburg, 03.05.2005 - S 7 KR 204/04   

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https://dejure.org/2005,18687
SG Duisburg, 03.05.2005 - S 7 KR 204/04 (https://dejure.org/2005,18687)
SG Duisburg, Entscheidung vom 03.05.2005 - S 7 KR 204/04 (https://dejure.org/2005,18687)
SG Duisburg, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - S 7 KR 204/04 (https://dejure.org/2005,18687)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang einer Beitragserhebung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR); Verfassungsmäßigkeit des § 248 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) i.d.F.d. Art. 1 Nr. 148a Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)

  • vdk.de Word Dokument
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 03.09.1998 - B 12 P 4/97 R

    Soziale Pflegeversicherung - Beitragssatz - Beitragstragung - Versorgungsbezüge -

    Auszug aus SG Duisburg, 03.05.2005 - S 7 KR 204/04
    Insoweit hat das Bundessozialgericht (vgl. BSG SozR 3-3300 § 55 Nr. 3) zu der in weiten Teilen vergleichbaren Problematik der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von "vollen" Beiträgen auf Versorgungsbezüge versicherungspflichtiger Mitglieder in der gesetzlichen Pflegeversicherung bereits entschieden, dass es einen allgemeinen Grundsatz der hälftigen Aufteilung der Beiträge auf den Versicherten und denjenigen, von dem die Einnahmen bezogen werden, in der Sozialversicherung nicht gibt (vgl. BSG a.a.O. Randziffer 26 m.w.N.).

    Die Beiladung des Versorgungsträgers war nicht erforderlich (vgl. BSG, Urteil vom 03.09.1998, Az.: B 12 P 4/97 R).

  • SG München, 30.09.2004 - S 2 KR 321/04

    Betriebsrenten - Voller Beitragssatz rechtens

    Auszug aus SG Duisburg, 03.05.2005 - S 7 KR 204/04
    Es stellt ein schlüssiges und nachvollziehbares Vorgehen dar, wenn der Gesetzgeber Personen, die in überdurchschnittlichem Umfang Leistungen eines Systems nachfragen, auch zumindest in gleicher Höhe an deren Finanzierung beteiligt werden, wie fast alle anderen Versicherten (vgl. hierzu ebenfalls Sozialgericht München, Urteil vom 30.09.2004, Az.: S 2 KR 321/04).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus SG Duisburg, 03.05.2005 - S 7 KR 204/04
    Insoweit ist die Sachlage vergleichbar mit der vom BVerfG getroffenen Entscheidung (vgl. BVerfGE 79, 223 (239))zur Berücksichtigung von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Hinblick auf die Bemessung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung.
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus SG Duisburg, 03.05.2005 - S 7 KR 204/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG schützt Art. 14 Abs. 1 GG jedoch nicht das Vermögen als solches gegen die Auferlegung öffentlich-rechtlicher Geldleistungspflichten (vgl. BVerfGE 91, 207 (220) m.w.N.), soweit es dadurch nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse kommt (vgl. BVerfGE 82, 159, 190 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus SG Duisburg, 03.05.2005 - S 7 KR 204/04
    Ferner hat das BVerfG aus der Kompetenznorm des Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG konkrete Vorgaben für die Heranziehung "Dritter" zur Beitragszahlung, aber kein verfassungsrechtliches Prinzip der hälftigen Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Sozialversicherung abgeleitet (vgl. BSG a.a.O.; BVerfGE 75, 108 ff; Bieback a.a.O. S. 129).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

    Auszug aus SG Duisburg, 03.05.2005 - S 7 KR 204/04
    Das Argument der mangelnden Deckung von nachgefragten Leistungen durch Beitrage hat das Bundessozialgericht in diesem Zusammenhang schon zur Rechtfertigungsdeckung einer unechten Rückwirkung, nämlich bei der Verdoppelung der Mindestbeiträge für freiwillig Versicherte herangezogen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 6).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus SG Duisburg, 03.05.2005 - S 7 KR 204/04
    Es handelt sich insoweit um einen Fall der sogenannten unechten Rückwirkung bzw. tatbestandlichen Rückanknüpfung im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfGE 103, 392 (403)).
  • Drs-Bund, 16.02.2004 - BT-Drs 15/2525
    Auszug aus SG Duisburg, 03.05.2005 - S 7 KR 204/04
    Nach den Erwägungen in der Gesetzesbegründung (vgl. Bundestagsdrucksache 15/2525, S. 140) sollte mit der Vorschrift erreicht werden, dass Rentner, die Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit erhalten, in angemessenem Umfang an der Finanzierung der Leistungsaufwendungen für sie beteiligt werden.
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus SG Duisburg, 03.05.2005 - S 7 KR 204/04
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch das BVerfG bereits in seiner Entscheidung vom 15.03.2000 zur Frage der Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Beitragsbelastung der pflichtversicherten Rentner und der freiwillig versicherten Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung (Az. 1 BvL 16/96 u.a.) Bedenken daran geäußert hat, ob die unterschiedliche beitragsrechtliche Belastung von Versorgungsbezügen durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt ist (vgl. B), I), 4), b) des Urteils).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus SG Duisburg, 03.05.2005 - S 7 KR 204/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG schützt Art. 14 Abs. 1 GG jedoch nicht das Vermögen als solches gegen die Auferlegung öffentlich-rechtlicher Geldleistungspflichten (vgl. BVerfGE 91, 207 (220) m.w.N.), soweit es dadurch nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse kommt (vgl. BVerfGE 82, 159, 190 m.w.N.).
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