Rechtsprechung
   SG Duisburg, 04.05.2015 - S 48 SO 271/15 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16217
SG Duisburg, 04.05.2015 - S 48 SO 271/15 ER (https://dejure.org/2015,16217)
SG Duisburg, Entscheidung vom 04.05.2015 - S 48 SO 271/15 ER (https://dejure.org/2015,16217)
SG Duisburg, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - S 48 SO 271/15 ER (https://dejure.org/2015,16217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus SG Duisburg, 04.05.2015 - S 48 SO 271/15
    Das Gericht folgt der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 19.09.2008, B 14 AS 45/07 R, sowie vom 19.02.2009, B 4 AS 10/08 R) sowie der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa LSG NRW, Urteil vom 03.03.2010, L 12 AS 15/08, Bay. LSG, Beschluss vom 07.09.2010, L 8 SO 151/10 B sowie LSG BW, Beschluss vom 21.07.2014, L 1 AS 2713/14 ER-B), wonach es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gebietet, dass Hilfeempfängern dann, wenn Leistungsträger zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit die Vorlage von Kontoauszügen verlangen, die Möglichkeit eingeräumt wird, in den Kontoauszügen Zahlungsempfänger und Verwendungszwecke zu schwärzen.

    Der 14. Senat des BSG hat mit Urteil vom 19.09.2008 (B 14 AS 45/07 R) im Rahmen einer gegen eine auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 ff. SGB I gestützten Versagung von Leistungen gerichteten Anfechtungsklage entschieden, dass Leistungsempfänger nach dem SGB II verpflichtet seien, ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen, dabei jedoch die Empfänger von Zahlungen in den Kontoauszügen schwärzen dürften, wenn anderenfalls besondere personenbezogene Daten (Parteizugehörigkeit, konfessionelles Bekenntnis, etc.) offen gelegt würden.

    Zur Begründung führte der Senat an, dass es auf der Hand liege, dass es im Rahmen eines aus Steuermitteln finanzierten Fürsorgesystems, das strikt an die Hilfebedürftigkeit der Leistungsempfänger als Anspruchsvoraussetzung anknüpfe, keine unzumutbare und unangemessene Anforderung darstelle, Auskunft über den Bestand an Konten und die Kontenbewegungen (durch die Vorlage von Kontoauszügen) zu geben, jedenfalls insoweit die Einnahmeseite betroffen sei (BSG, Urteil vom 19.09.2008, a. a. O., Rn. 16).

    Allerdings gebiete es der Rechtsgedanke des § 67 Abs. 12 SGB X, dass der Grundsicherungsempfänger die von ihm getätigten Ausgaben nicht in vollem Umfang offen legen müsse (BSG, Urteil vom 19.09.2008, a. a. O., Rn. 21).

    Würde sich aus den insoweit geschwärzten Kontoauszügen eines Leistungsempfängers ergeben, dass eine auffällige Häufung oder höhere Beträge überwiesen würden, so sei im Nachfolgenden jeweils im Einzelfall zu entscheiden, inwieweit ausnahmsweise nicht doch eine Offenlegung auch der bislang geschützten Adressaten gefordert werden könne (BSG, Urteil vom 19.09.2008, a. a. O., Rn. 24).

    Dadurch, dass keine Verpflichtung zur Angabe der Empfänger von Zahlungen bestünde, wenn besonders schützenswerte persönliche Belange betroffen seien, sei nach Überzeugung des Senats gewährleistet, dass die entsprechenden Mitwirkungspflichten nicht gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstießen (BSG, Urteil vom 19.09.2008, a. a. O., Rn. 25).

    In einer sich hieran anschließenden Abwägung gelangte der Senat zu dem Ergebnis, dass dem Schutzzweck der Mitwirkungsobliegenheiten - in Gestalt des Schutzes der Gemeinschaft der Steuerzahler vor der Bewilligung von Leistungen an Nichtbedürftige - ein vergleichsweise geringer Eingriff gegenüberstehe (BSG, Urteil vom 19.09.2008, a. a. O., Rn. 26).

    Dabei ist eine Schwärzung nicht lediglich in dem von dem BSG beispielhaft (vgl. Urteil vom 19.09.2008, B 14 AS 45/07 R, Rn. 24, "insbesondere") angeführten Daten im Sinne des § 67 Abs. 12 SGB X erforderlich.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus SG Duisburg, 04.05.2015 - S 48 SO 271/15
    Unter Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.02.2009 (B 4 AS 10/08 R) führte er an, dass ihm das Schwärzen solcher Textteile nicht verwehrt werden dürfe.

    Das Gericht folgt der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 19.09.2008, B 14 AS 45/07 R, sowie vom 19.02.2009, B 4 AS 10/08 R) sowie der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa LSG NRW, Urteil vom 03.03.2010, L 12 AS 15/08, Bay. LSG, Beschluss vom 07.09.2010, L 8 SO 151/10 B sowie LSG BW, Beschluss vom 21.07.2014, L 1 AS 2713/14 ER-B), wonach es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gebietet, dass Hilfeempfängern dann, wenn Leistungsträger zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit die Vorlage von Kontoauszügen verlangen, die Möglichkeit eingeräumt wird, in den Kontoauszügen Zahlungsempfänger und Verwendungszwecke zu schwärzen.

    Der 4. Senat des BSG hat mit Urteil vom 19.02.2009 (B 4 AS 10/08 R) im Rahmen einer Feststellungsklage betreffend die Mitwirkungsobliegenheiten der Hilfeempfänger nach den §§ 60 ff. SGB I entschieden, dass Hilfeempfänger auch bei einem Folgeantrag und auch ohne konkrete Verdachtsmomente auf rechtsmissbräuchliche Leistung verpflichtet seien, sämtliche Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen.

    Zur Begründung hat der 4. Senat die Argumentation des 14. Senats aufgegriffen und angeführt, dass sich aus den Vorschriften der §§ 60 ff. keine Einschränkungen dahin gehend ergäben, dass die Mitwirkungsobliegenheiten eines Hilfeempfängers abhängig von dem Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten wären (Urteil vom 19.02.2009, a. a. O., Rn. 18).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus SG Duisburg, 04.05.2015 - S 48 SO 271/15
    (3) Nach der st. Rechtsprechung des BVerfG gewährleistet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 (43)).

    Denn der Kläger verweist zutreffend darauf, dass es in Bezug auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kein belangloses Datum gibt (vgl. BVerfGE 65, 1 (45)).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Duisburg, 04.05.2015 - S 48 SO 271/15
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, S. 927).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf allerdings bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums bezüglich der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit nur auf die gegenwärtige Lage abgestellt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, Rn. 28).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13
    Auszug aus SG Duisburg, 04.05.2015 - S 48 SO 271/15
    Glaubhaftmachung bedeutet dabei das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Bestehens des Anordnungsanspruchs (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, L 9 SO 307/13 B ER, Rn. 3).

    Grundsätzlich muss das Gericht gemäß § 103 SGG diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen durchführen, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendig sind, wobei insbesondere dann, wenn der Antragsteller bei der Aufklärung des Sachverhaltes nicht ausreichend mitwirkt, auch eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung nicht ausgeschlossen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, a. a. O., m. w. N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - L 7 AS 139/15
    Auszug aus SG Duisburg, 04.05.2015 - S 48 SO 271/15
    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des 6. und 7. Senats des LSG NRW (Beschlüsse vom 29.01.2015, L 6 AS 2085/14 B ER, L 6 AS 2086/14 B sowie vom 04.05.2015, L 7 AS 139/15 B ER), wonach es den Betroffenen mit Blick auf den durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten effektiven Rechtsschutz nicht zugemutet werden kann, "einen zivilrechtlichen Kündigungsgrund entstehen zu lassen, eine Kündigung hinzunehmen, eine Räumungsklage abzuwarten und auf die nachfolgende Beseitigung der Kündigung zu hoffen" (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 04.05.2015, a. a. O., Rn. 31).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus SG Duisburg, 04.05.2015 - S 48 SO 271/15
    Nicht ausgeschlossen erscheint dem Gericht weiterhin, dass durch eine Erhebung sämtlicher, in Kontoauszügen ersichtlichen Informationen der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen sein kann, der einer Datenerhebung nicht zugänglich ist (vgl. zum Kernbereich privater Lebensgestaltung: BVerfGE 6, 32(41) sowie Horn, in: Stern/Becker, Köln (2009), Art. 2 Abs. 1 GG, Rn. 111).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 6 AS 2085/14

    Vorläufige Gewährung von SGB II -Leistungen für EU-Ausländer

    Auszug aus SG Duisburg, 04.05.2015 - S 48 SO 271/15
    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des 6. und 7. Senats des LSG NRW (Beschlüsse vom 29.01.2015, L 6 AS 2085/14 B ER, L 6 AS 2086/14 B sowie vom 04.05.2015, L 7 AS 139/15 B ER), wonach es den Betroffenen mit Blick auf den durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten effektiven Rechtsschutz nicht zugemutet werden kann, "einen zivilrechtlichen Kündigungsgrund entstehen zu lassen, eine Kündigung hinzunehmen, eine Räumungsklage abzuwarten und auf die nachfolgende Beseitigung der Kündigung zu hoffen" (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 04.05.2015, a. a. O., Rn. 31).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 20 SO 449/13
    Auszug aus SG Duisburg, 04.05.2015 - S 48 SO 271/15
    a) In Bezug auf die Regelsatzleistung ergibt sich ein Anordnungsanspruch bereits mit Blick auf das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. etwa LSG NRW, Beschluss vom 26.02.2014, L 20 SO 449/13 B, Rn. 67, m. w. N. zur Rechtsprechung des BVerfG).
  • LSG Bayern, 07.09.2010 - L 8 SO 151/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - Sicherung des

    Auszug aus SG Duisburg, 04.05.2015 - S 48 SO 271/15
    Das Gericht folgt der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 19.09.2008, B 14 AS 45/07 R, sowie vom 19.02.2009, B 4 AS 10/08 R) sowie der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa LSG NRW, Urteil vom 03.03.2010, L 12 AS 15/08, Bay. LSG, Beschluss vom 07.09.2010, L 8 SO 151/10 B sowie LSG BW, Beschluss vom 21.07.2014, L 1 AS 2713/14 ER-B), wonach es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gebietet, dass Hilfeempfängern dann, wenn Leistungsträger zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit die Vorlage von Kontoauszügen verlangen, die Möglichkeit eingeräumt wird, in den Kontoauszügen Zahlungsempfänger und Verwendungszwecke zu schwärzen.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - L 1 AS 2713/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit -

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2010 - L 12 AS 15/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht