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   SG Duisburg, 06.02.2015 - S 10 R 1315/12   

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SG Duisburg, 06.02.2015 - S 10 R 1315/12 (https://dejure.org/2015,11527)
SG Duisburg, Entscheidung vom 06.02.2015 - S 10 R 1315/12 (https://dejure.org/2015,11527)
SG Duisburg, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - S 10 R 1315/12 (https://dejure.org/2015,11527)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 376/12
    Auszug aus SG Duisburg, 06.02.2015 - S 10 R 1315/12
    Entgegen der Auffassung der Klägerin führt der Umstand, dass dies in der Eigenart der zu erbringenden Leistung, nämlich der Betreuung des Archives begründet war, nicht dazu, dass die tatsächlich bestehende Eingliederung in den Betrieb der Klägerin in ihrer Bedeutung zurücktritt (vgl. BSG vom 11.03.2009 B 12 KR 21/07 R; LSG NRW 30.04.2014 L 8 R 376/12).

    Diese der Beigeladenen eingeräumte Flexibilität ist kein wesentlicher für eine selbständige Tätigkeit sprechender Umstand, zumal auch in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen häufig flexible Arbeitszeiten anzutreffen sind (vgl. LSG NRW Urteil vom 30.04.2014 L 8 R 376/12 m. w. N.).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus SG Duisburg, 06.02.2015 - S 10 R 1315/12
    Entgegen der Auffassung der Klägerin führt der Umstand, dass dies in der Eigenart der zu erbringenden Leistung, nämlich der Betreuung des Archives begründet war, nicht dazu, dass die tatsächlich bestehende Eingliederung in den Betrieb der Klägerin in ihrer Bedeutung zurücktritt (vgl. BSG vom 11.03.2009 B 12 KR 21/07 R; LSG NRW 30.04.2014 L 8 R 376/12).

    Die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung ist nur dann ein gewichtiges Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächlich Chancen einer Einkommenserzielung verbunden sind, also eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten stattfindet (BSG Urteil vom 11.03.2009 B 12 KR 21/07 R; LSG NRW Urteil vom 18.06.2014 L 8 R 1052/12).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 174/12

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der

    Auszug aus SG Duisburg, 06.02.2015 - S 10 R 1315/12
    Dementsprechend sind beispielsweise auch Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, die die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten haben und gegenüber der Belegschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen, regelmäßig abhängig beschäftigt (vgl. LSG NRW vom 27.11.2013 L 8 R 174/12; BSG SozR 4-2600 § 1 Nr. 3 und Nr. 6).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

    Auszug aus SG Duisburg, 06.02.2015 - S 10 R 1315/12
    Da die Beigeladene keine eigenen Anträge gestellt hat und keinem eigenen Kostenrisiko ausgesetzt war, entspricht es nicht der Billigkeit, der unterlegenen Klägerin außergerichtliche Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen (vgl. BSG Urteil vom 14.11.2002 B 13 RJ 19/01 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 1052/12

    Prüfung der Sozialversicherungspflicht im Hinblick auf eine Tätigkeit als

    Auszug aus SG Duisburg, 06.02.2015 - S 10 R 1315/12
    Die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung ist nur dann ein gewichtiges Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächlich Chancen einer Einkommenserzielung verbunden sind, also eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten stattfindet (BSG Urteil vom 11.03.2009 B 12 KR 21/07 R; LSG NRW Urteil vom 18.06.2014 L 8 R 1052/12).
  • BSG, 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R

    Vorstandsmitglieder einer irischen private limited company - Versicherungspflicht

    Auszug aus SG Duisburg, 06.02.2015 - S 10 R 1315/12
    Dementsprechend sind beispielsweise auch Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, die die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten haben und gegenüber der Belegschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen, regelmäßig abhängig beschäftigt (vgl. LSG NRW vom 27.11.2013 L 8 R 174/12; BSG SozR 4-2600 § 1 Nr. 3 und Nr. 6).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus SG Duisburg, 06.02.2015 - S 10 R 1315/12
    Auch bei Diensten höherer Art muss eine fremdbestimmte Dienstleistung verbleiben, d. h. die Dienstleistung muss zumindest in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 78/92

    Beurteilung - Praktikant - Vorpraktikanten

    Auszug aus SG Duisburg, 06.02.2015 - S 10 R 1315/12
    Demgegenüber ist die selbständige Tätigkeit in erster Linie durch das eigene Unternehmerrisiko, durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 8).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus SG Duisburg, 06.02.2015 - S 10 R 1315/12
    Eine im Widerspruch zu ursprünglich getroffenen Vereinbarungen stehende tatsächliche Beziehung und die daraus gezogene Schlussfolgerung auf die tatsächlich gewollte Natur der Rechtsbeziehung gehen der nur formellen Vereinbarung vor, soweit eine - formlose - Abbedingung rechtlich möglich ist (vgl. BSG Urteil vom 28.09.2011 B 12 R 17/09 R).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus SG Duisburg, 06.02.2015 - S 10 R 1315/12
    Auch bei Diensten höherer Art muss eine fremdbestimmte Dienstleistung verbleiben, d. h. die Dienstleistung muss zumindest in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 47/87

    Vorstandsmitglieder - Eingetragene Genossenschaft - Versicherungspflicht

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