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SG Duisburg, 11.12.2001 - S 9 KR 116/00 |
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Verfahrensgang
- SG Duisburg, 11.12.2001 - S 9 KR 116/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2003 - L 16 KR 7/02
Wird zitiert von ... (2)
- SG Duisburg, 21.02.2006 - S 9 KR 107/05
Krankenversicherung
Im nachfolgenden Streitverfahren (S 9 KR 116/00) wies das Sozialgericht Duisburg die Klage im Urteil vom 11.12.2001 mit der Begründung ab, die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zur Behebung einer erektilen Dysfunktion sei nach Abschnitt F Nr. 17 f der AMRI vom 31.08.1993, geändert durch Bekanntmachung vom 25.01.2001, ausgeschlossen.Das Gericht hat die Akten des Vorverfahrens S 9 KR 116/00 beigezogen.
- SG Köln, 18.01.2003 - S 9 KR 601/01
Krankenversicherung
Nachdem die Beklagte den Antrag mit Bescheid vom 19.03.2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 09.05.2000 abgelehnt hatte, hatte die Klägerin unter dem Aktenzeichen S 9 KR 116/00 vor dem Sozialgericht Köln Klage erhoben.Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, Arbeitsausschuss "Ärztliche Behandlung" hat in der gerichtlich eingeholten Stellungnahme vom 09.08.2000 im vorangegangenen Streitverfahren, Az: S 9 KR 116/00 mitgeteilt, dass weder im bis 1997 zuständigen Arbeitsausschuss "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" noch im damals zuständigen Arbeitsausschuss "Ärztliche Behandlung" des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ein Antrag gestellt worden ist, diese Behandlungsmethode einer Überprüfung gemäß § 135 Abs. 1 SGB V zu unterziehen.