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   SG Duisburg, 15.10.2010 - S 10 R 332/08   

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https://dejure.org/2010,29037
SG Duisburg, 15.10.2010 - S 10 R 332/08 (https://dejure.org/2010,29037)
SG Duisburg, Entscheidung vom 15.10.2010 - S 10 R 332/08 (https://dejure.org/2010,29037)
SG Duisburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - S 10 R 332/08 (https://dejure.org/2010,29037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei der Tätigkeit als Finanzbuchhalter und Lohnbuchhalter für eine Steuerberaterpraxis handelt es sich um eine selbstständige Beschäftigung; Vorliegen einer selbstständigen Beschäftigung bei Tätigkeit als Finanzbuchhalter und Lohnbuchhalter für eine Steuerberaterpraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Schleswig-Holstein, 07.09.2005 - L 5 KR 47/04

    Sozialversicherungspflicht - Buchhalter mit eigenem Mandantenstamm,

    Auszug aus SG Duisburg, 15.10.2010 - S 10 R 332/08
    Das Rechtsverhältnis im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG muss jedoch nicht notwendig zwischen den Hauptbeteiligten des Rechtsstreits bestehen, sondern es kann sich auch um eine Rechtsbeziehung eines Beteiligten zu einem Dritten, damit auch zu einem Beigeladenen des Rechtsstreits handeln (Meyer-Ladewig § 55 Rn 7; LSG Schleswig-Holstein vom 07.09.2005, Az: L 5 KR 47/04).

    Daraus folgt, dass die Durchführung der Buchführungsarbeiten in der Praxis des Beigeladenen durch die Art der Tätigkeit bedingt ist und nicht gegen eine selbständige Tätigkeit spricht (ebenso für die Durchführung von Buchhaltungsarbeiten in den jeweiligen Betrieben: BSG SozR Nr. 4 zu § 2 AVG; BSG SozR Nr. 18 zu § 539 RVO; vgl. für die Durchführung von Buchhaltungsarbeiten in einer Steuerberaterpraxis: LSG Schleswig-Holstein vom 07.09.2005, Az: L 5 KR 47/04).

    Auch wenn vorliegend allein die Rechtsbeziehung der Klägerin zu dem Beigeladenen zu beurteilen ist, kann eine Wertung des einzelnen Rechtsverhältnisses nur im Gesamtzusammenhang mit den anderen Rechtsbeziehungen der Klägerin erfolgen (BSG SozR Nr. 18 zu § 539 RVG; LSG Schleswig-Holstein vom 07.09.2005, Az:L 5 KR 47/04).

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus SG Duisburg, 15.10.2010 - S 10 R 332/08
    Die Klägerin trägt insoweit ein unternehmerisches Risiko, als ihr der Erfolg des Einsatzes der Arbeitskraft für den Beigeladenen nicht gewiss ist (vgl. BSG vom 25.01.2001 Az: B 12 KR 17/00 KR).

    Die Überbürdung des Risikos, bei krankheits- oder urlaubsbedingten Ausfällen kein Honorar zu erhalten, spricht zwar nur dann für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit, wenn dem auch eine größere Unabhängigkeit oder höhere Verdienstchancen gegenüberstehen (BSG vom 25.01.2001 Az: B 12 KR 17/00 R).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus SG Duisburg, 15.10.2010 - S 10 R 332/08
    Auch bei Diensten höherer Art muss eine fremdbestimmte Dienstleistung verbleiben, dh die Dienstleistung muss zumindest in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus SG Duisburg, 15.10.2010 - S 10 R 332/08
    Auch bei Diensten höherer Art muss eine fremdbestimmte Dienstleistung verbleiben, dh die Dienstleistung muss zumindest in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 78/92

    Beurteilung - Praktikant - Vorpraktikanten

    Auszug aus SG Duisburg, 15.10.2010 - S 10 R 332/08
    Demgegenüber ist die selbständige Tätigkeit in erster Linie durch das eigene Unternehmerrisiko, durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 8).
  • SG Köln, 17.04.2012 - S 7 R 267/10

    Rentenversicherung

    Die Klägerin überreicht ein rechtskräftiges Urteil des SG Duisburg vom 15.10.2010 Az.: S 10 R 332/08 (Blatt 100 ff. Gerichtsakte).

    Die Einhaltung solcher Termine ist nicht Ausfluss eines Weisungsrechtes der Klägerin gegenüber der Beigeladenen zu 1) (vgl. für Buchhalter BSG SozR Nr. 4 zu § 2 AVG = Breithaupt 1967, 1, 3; BSG SozR Nr. 18 zu § 539 = Breithaupt 71, 272); Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 15.10.2010, Az.: S 10 R 332/08).

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