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SG Frankfurt/Main, 02.09.2015 - S 22 EG 41/12 |
Zitiervorschläge
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. September 2015 - S 22 EG 41/12 (https://dejure.org/2015,79534)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 02.09.2015 - S 22 EG 41/12
- LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 EG 15/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 02.09.2015 - S 22 EG 41/12
Die Klägerin trägt nach Entscheidung des BVerfG vom 10.07.2012 - 1 BvL 2-4/10 und 1 BvL 3/11 - vor, das Gericht habe es in seiner Entscheidung vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) für zulässig erachtet, den Leistungsbezug auf Personen zu beschränken, die überhaupt rechtmäßig erwerbstätig sein könnten.Dies ist jedoch vorliegend nach Ziffer 2 c und 3 a der Fall, ohne dass es wegen der Nichtigkeitserklärung hinsichtlich Ziffer 3 b durch die Entscheidung des BVerfG vom 10.07.2012 (1 BvL 2-4/10 und 3/11) noch auf die Erfüllung weiterer Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 3 b ankäme.
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 02.09.2015 - S 22 EG 41/12
Die Klägerin trägt nach Entscheidung des BVerfG vom 10.07.2012 - 1 BvL 2-4/10 und 1 BvL 3/11 - vor, das Gericht habe es in seiner Entscheidung vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) für zulässig erachtet, den Leistungsbezug auf Personen zu beschränken, die überhaupt rechtmäßig erwerbstätig sein könnten. - BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95
Erziehungsgeld an Ausländer
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 02.09.2015 - S 22 EG 41/12
Die in der Antragstellung zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BverfG - vom 06.07.2004 (1 BvR 2515/95) beziehe sich auf § 1 Abs. 1a BErzGG in der Fassung von 1993; die Nachfolgeregelung des § 1 Abs. 6 BErzGG sei vom BVerfG ausdrücklich nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden. - BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 7/09 R
Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis - …
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 02.09.2015 - S 22 EG 41/12
Die Argumentation des BSG im Urteil vom 30.09.2010 - B 10 EG 7/09 R - überzeuge insoweit nicht, als darin darauf abgestellt werde, ob der nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer einen entsprechenden Erlaubnistitel tatsächlich in der Hand halte, da er nach § 4 Abs. 2 Satz 1 AufenthG nur dann eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfe, wenn er im Besitz einer entsprechenden Berechtigung sei.