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   SG Frankfurt/Main, 10.04.2002 - S 29 KA 1969/99, S 29 KA 2090/99   

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https://dejure.org/2002,67360
SG Frankfurt/Main, 10.04.2002 - S 29 KA 1969/99, S 29 KA 2090/99 (https://dejure.org/2002,67360)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.04.2002 - S 29 KA 1969/99, S 29 KA 2090/99 (https://dejure.org/2002,67360)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. April 2002 - S 29 KA 1969/99, S 29 KA 2090/99 (https://dejure.org/2002,67360)
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  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 10.04.2002 - S 29 KA 1969/99
    Das Bundessozialgericht nimmt in ständiger Rechtsprechung auf diese verfassungsrechtlichen Vorgaben Bezug, indem es aus § 85 Abs. 4 SGB V i.V.m. Art. 12 und Art. 3 Abs. 1 GG den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit abgeleitet hat (BSGE 83, 1 m.w.N.).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Bildung von gesonderten Honorartöpfen für

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 10.04.2002 - S 29 KA 1969/99
    Dieser lässt es zu, dass im Honorarverteilungsmaßstab feste fachgruppenbezogene Honorarkontingente gebildet werden mit der Folge, dass bei unterschiedlicher Mengenentwicklung in einzelnen ärztlichen Fachgebieten die gleichen Leistungen für Vertragsärzte aus unterschiedlichen Fachgebieten unterschiedlich hoch vergütet werden (so BSG, Urteile vom 03.03.1999, Az.: B 6 KA 56/97 R und 15/98).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 10.04.2002 - S 29 KA 1969/99
    Das Benehmen kann auch noch im Nachhinein hergestellt werden, wenn die Krankenkassenverbände unverzüglich nach Erlass des Beschlusses davon Kenntnis erhalten, ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme nachträglich gegeben wird und sie darauf hin keine Einwände erheben und das Benehmen erklären (vgl. BSG, Urteil vom 03.03.1999, Az.: B 6 KA 15/98 R).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 10.04.2002 - S 29 KA 1969/99
    Dies ist nicht schon der Fall, wenn die Erzielung von Gewinn derart beschränkt bzw. verhindert wird, dass der den Beruf Ausübende dadurch zur Aufgabe seines Berufes veranlasst wird, sondern erst dann, wenn sich die Gruppe der Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sieht, den gewählten Beruf auszuüben, weil er ihnen keine Grundlage mehr für die Sicherung ihrer Existenz bietet (vgl. BVerfGE 30, 292).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 10.04.2002 - S 29 KA 1969/99
    Nach der zur Auslegung des Art. 12 GG vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Stufentheorie sind Berufsausübungsregelungen wie der HVM dann zulässig, wenn sie durch vernünftige Gemeinwohlgründe nachvollziehbar sind, das gewählte Mittel zur Erreichung des gesetzten Zweckes geeignet und die von ihnen Betroffenen nicht unzumutbaren Beschränkungen unterworfen werden (vgl. BVerfGE 94, 372, 389f. m.w.N.), wobei es dem Gesetzgeber freisteht, den angestrebten Zeck zu bestimmen.
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