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   SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10   

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https://dejure.org/2012,32931
SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10 (https://dejure.org/2012,32931)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.10.2012 - S 15 AL 510/10 (https://dejure.org/2012,32931)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - S 15 AL 510/10 (https://dejure.org/2012,32931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit; Sperrzeit durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages

  • rabüro.de

    Zur Verhängung einer Sperrzeit wegen Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • heise.de (Pressebericht, 14.03.2013)

    Leistungssperre nach Pflichtverletzung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Datenmissbrauch am Arbeitsplatz - 12 Wochen kein Arbeitslosengeld

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sperre des Arbeitslosengelds für 12 Wochen bei Datenmissbrauch am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitslosengeld für 12 Wochen - Sperrzeit bei Datenmissbrauch am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    12-wöchige Sperrzeit wegen Datenmissbrauchs rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Datenmissbrauch - Arbeitslosigkeit nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages selbst verschuldet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10
    Denn für die Beurteilung der Frage, ob eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zum Eintritt der Arbeitslosigkeit geführt hat, kommt es allein auf den tatsächlichen Geschehensablauf an (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 24; BSGE 77, 48/51; BSGE 89, 243/245).

    21 Nach der Rechtsprechung des BSG kann sich ein Arbeitnehmer im Falle der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag auf einen wichtigen Grund berufen, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung aus einem von seinem Verhalten unabhängigen Grund (insbesondere aus betriebsbedingten Gründen) droht und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten ist (vgl. BSGE 89, 243/246 ff; BSGE 92, 74/81; BSG, Urteil vom 17. November 2005, Az. B 11a/11 AL 69/04 R; Urteil vom 2. September 2004, Az. B 7 AL 18/04 R).

  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 18/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10
    21 Nach der Rechtsprechung des BSG kann sich ein Arbeitnehmer im Falle der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag auf einen wichtigen Grund berufen, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung aus einem von seinem Verhalten unabhängigen Grund (insbesondere aus betriebsbedingten Gründen) droht und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten ist (vgl. BSGE 89, 243/246 ff; BSGE 92, 74/81; BSG, Urteil vom 17. November 2005, Az. B 11a/11 AL 69/04 R; Urteil vom 2. September 2004, Az. B 7 AL 18/04 R).

    In Einzelfällen kann auf Grund sonstiger Umstände, etwa des Verhaltens des Arbeitgebers, ein wichtiger Grund auch bei einer (drohenden oder feststehenden, aber noch nicht erfolgten) rechtswidrigen Kündigung vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 2. September 2004, Az. B 7 AL 18/04 R; Urteil vom 17. Oktober 2002, Az. B 7 AL 136/01).

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10
    Vielmehr muss der wichtige Grund objektiv vorgelegen haben (st. Rtsp., vgl. nur BSGE 66, 94/101 f.; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10
    In Einzelfällen kann auf Grund sonstiger Umstände, etwa des Verhaltens des Arbeitgebers, ein wichtiger Grund auch bei einer (drohenden oder feststehenden, aber noch nicht erfolgten) rechtswidrigen Kündigung vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 2. September 2004, Az. B 7 AL 18/04 R; Urteil vom 17. Oktober 2002, Az. B 7 AL 136/01).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02

    Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10
    Die verhaltensbedingte fristlose Kündigung setzt bei einem steuerbaren Verhalten in der Regel eine Abmahnung voraus (ultima-ratio-Prinzip), wobei keine Unterscheidung im Hinblick auf das Erfordernis einer Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung zwischen Störungen im Leistungsbereich und Störungen im Vertrauensbereich gemacht wird (vgl. bspw. BAG, Urteil vom 27. November 2003, Az. 2 AZR 692/02; Urteil vom 12. Januar 2006, Az. 2 AZR 21/05).
  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10
    21 Nach der Rechtsprechung des BSG kann sich ein Arbeitnehmer im Falle der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag auf einen wichtigen Grund berufen, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung aus einem von seinem Verhalten unabhängigen Grund (insbesondere aus betriebsbedingten Gründen) droht und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten ist (vgl. BSGE 89, 243/246 ff; BSGE 92, 74/81; BSG, Urteil vom 17. November 2005, Az. B 11a/11 AL 69/04 R; Urteil vom 2. September 2004, Az. B 7 AL 18/04 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - versicherungswidriges

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10
    Insoweit kommt allein ein wichtiger Grund wegen des Verhaltens der Arbeitgeberin bei drohender rechtswidriger Kündigung in Betracht (LSG Baden-Württemberg, 21. Oktober 2011, Az. L 12 AL 2879/09).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10
    Sie kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn eine grobe Pflichtverletzung Grund der Kündigung war, dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit erkennbar und die Hinnahme der groben Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist, also nicht erwartet werden kann, dass das Vertrauen zwischen den Parteien wiederhergestellt wird, oder wenn im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als nicht erfolgversprechend angesehen werden durfte, so etwa, wenn auch im Falle einer Abmahnung keine Aussicht auf eine Rückkehr des Vertragspartners zum vertragskonformen Verhalten mehr besteht (vgl. bspw. BAG, Urteil vom 10. Juni 2010, Az. 2 AZR 541/09; Urteil vom 23. Juni 2009, Az. 2 AZR 103/08; Urteil vom 11. Dezember 2003, Az. 2 AZR 36/03).
  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10
    Denn für die Beurteilung der Frage, ob eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zum Eintritt der Arbeitslosigkeit geführt hat, kommt es allein auf den tatsächlichen Geschehensablauf an (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 24; BSGE 77, 48/51; BSGE 89, 243/245).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10
    Sie kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn eine grobe Pflichtverletzung Grund der Kündigung war, dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit erkennbar und die Hinnahme der groben Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist, also nicht erwartet werden kann, dass das Vertrauen zwischen den Parteien wiederhergestellt wird, oder wenn im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als nicht erfolgversprechend angesehen werden durfte, so etwa, wenn auch im Falle einer Abmahnung keine Aussicht auf eine Rückkehr des Vertragspartners zum vertragskonformen Verhalten mehr besteht (vgl. bspw. BAG, Urteil vom 10. Juni 2010, Az. 2 AZR 541/09; Urteil vom 23. Juni 2009, Az. 2 AZR 103/08; Urteil vom 11. Dezember 2003, Az. 2 AZR 36/03).
  • LSG Bayern, 03.02.2005 - L 11 AL 168/04

    Rechtmäßigkeit einer Sperrzeit; Voraussetzungen für eine aktive Mitwirkung an der

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

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