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   SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10 E   

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SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10 E (https://dejure.org/2012,56874)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.12.2012 - S 4 SF 32/10 E (https://dejure.org/2012,56874)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - S 4 SF 32/10 E (https://dejure.org/2012,56874)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Zeitraums bei der Bestimmung des vergütungsrelevanten Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    Bereits 1990 hatte der 1. Senat (BVerfGE 83, 1 ff. [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85] ) die Verweisung von Rechtsanwälten auf die gegenüber Wertgebühren zu einer niedrigeren Vergütung führenden Betragsrahmengebühren der Sache nach als Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG gewertet, sie aber grundsätzlich als verfassungsrechtlich gerechtfertigt angesehen.

    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Genüge getan ist (vgl. BVerfGE 83, 1 (16) [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85] ; 101, 331 (347)).

    In der Stellungnahme des Bundessozialgerichts ist von einer »gebührenrechtlichen Benachteiligung« die Rede, für die nur ein einziger Grund in Betracht komme: die Schonung sozial schwacher Kläger in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit." (BVerfGE 83, 1 [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85] [15]).

    Hierzu hat das BVerfG (BVerfGE 83, 1 [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85] [17 f.]) bereits 1990 festgestellt, dass ein Zielkonflikt zwischen zwischen kostengünstiger Prozessführung und umfassendem Rechtsschutz besteht, und dazu ausgeführt: "Dem läßt sich nicht entgegenhalten, eine unzulängliche Vergütung führe zwangsläufig zu einer erheblichen Verringerung des Angebots an Rechtsberatung und wirke sich deshalb im Ergebnis für die Rechtsuchenden, also auch für die Versicherten, nachteilig aus.

    Erst wenn dessen Zielsetzung durch unerwünschte Nebenwirkungen in Frage gestellt wird, kann die Geeignetheit der Regelung dadurch beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 54, 251 [BVerfG 01.07.1980 - 1 BvR 349/75] (272 f.))." Es hat also den kausalen Zusammenhang zwischen abgesenkter Vergütung einerseits und Rechtsschutzverringerung andererseits konstatiert und im Rahmen der Angemessenheitsprüfung so dann weiter ausgeführt (BVerfGE 83, 1 [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85] [19 f.]: "Es kommt hinzu, daß sich der bereits erörterte Zielkonflikt zwischen kostengünstiger Prozeßführung und umfassendem Rechtsschutz (vgl. oben 2 b) verschärft hat.

  • SG Fulda, 19.03.2012 - S 4 SF 51/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    In ihrem Beschluss vom 19. März 2012 (S 4 SF 51/11 E, [...]) hat die nunmehr zur Entscheidung berufene (4.) Kammer des SG Fulda die Frage des berücksichtigungsfähigen Zeitraums für die Bewertung von Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit dahin gehend entschieden, dass jedenfalls keine Tätigkeiten des Anwalts vor PKH-Antragstellung Berücksichtigung finden können.

    a) Wie bereits im zitierten Beschluss der Kammer vom 19. März 2012 ( S 4 SF 51/11 E , [...] Rn. 28 ff.) dargelegt, sind weder dem RVG noch den Regelungen der über § 73a SGG anwendbaren ZPO Gründe zu entnehmen, die einen "weiten" Berücksichtigungszeitraum rechtfertigen könnten.

    Entsprechend groß ist der Beratungs- und Spezialisierungsbedarf." Diese Entwicklung dürfte sich seit 1990 noch weiter verschärft haben, so dass diese Erwägungen heute umso mehr Geltung beanspruchen können (vgl. insoweit auch die Ausführungen im Kammerbeschluss vom 19. März 2012 - S 4 SF 51/11 E -, [...] Rn. 44).

    Dies ist etwa der Fall, wenn die verzögerte Beiordnung auf nachlässiger Verfahrensführung beruht, weil der Anwalt es versäumt, sogleich mit Klageerhebung auch den PKH-Antrag zu stellen (s. SG Fulda, Beschl. v. 19. März 2012 - S 4 SF 51/11 E -, [...] Rn. 39).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    c) Dieses Ergebnis wird unabhängig von der abwehrrechtlichen Grundrechtsrelevant für die Erinnerungsführerin auch objektiv-rechtlich dadurch gestützt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG "das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 (131) [BVerfG 22.01.1959 - 1 BvR 154/55] ; 10, 264 (270); 22, 83 (86); 51, 295 (302); 63, 380 (394); 67, 245 (248); 78, 104 (117 f.); 81, 347 (356)).

    Danach darf Unbemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 [BVerfG 22.01.1959 - 1 BvR 154/55] (130 f.); 22, 83 (86); 63, 380 (394 f.)).

    Der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 [BVerfG 22.01.1959 - 1 BvR 154/55] (130 f.); 63, 380 (395))" (so etwa jüngst NJW 2012, S. 3293 [3293]).

    Während das Bundesverfassungsgericht noch am 22. Januar 1959 (BVerfGE 9, 124 [BVerfG 22.01.1959 - 1 BvR 154/55] (132 f.)) davon ausgehen konnte, daß Anwälte im sozialgerichtlichen Verfahren entbehrlich seien, läßt sich diese Einschätzung nicht mehr für die gesamte Geltungsdauer der angegriffenen Regelung aufrechterhalten.

  • BVerfG, 31.10.2007 - 1 BvR 574/07

    Bemessung der Rechtsanwaltsgebühr gem § 123 BRAGebO iVm § 121 Abs 1, Abs 2 ZPO

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    Dabei hat das BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats, NJW 2008, S. 1063 f.) die Beschränkung der Wertgebühren im Falle der Vergütung aus der Staatskasse bei hohen Streitwerten in § 123 BRAGO a.F. (vgl. nunmehr § 49 RVG ) am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG gemessen und für verfassungsmäßig erklärt.

    Allerdings hat das BVerfG auch die mit der "Deckelung" der PKH-Vergütung verfolgte "Schonung der öffentlichen Kassen grundsätzlich" als eine vernünftige Erwägung des Gemeinwohls angesehen (BVerfG [3. Kammer des Ersten Senats], NJW 2008, S. 1063 [1064]).

    Allerdings hat das BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats, NJW 2008, S. 1063 f.) bei der Bewertung der "gedeckelten" PKH-Vergütung bei hohen Streitwerten als verfassungsgemäß entscheidend darauf abgestellt, dass der beschwerdeführende Rechtsanwalt seine Bereitschaft zur Übernahme der Vertretung der betreffenden Partei vorab erklärt hatte.

  • BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10

    Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    Hierfür sind folgende Umstände maßgeblich: Wie das BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2012, S. 3293 [3294]) jüngst erneut ausgeführt hat, "stellt es eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der freien Berufsausübung dar, wenn der Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger beruflich in Anspruch nimmt, den derart Belasteten jedoch eine angemessene Entschädigung für ihre Inanspruchnahme vorenthält (vgl. BVerfGE 54, 251 (271) [BVerfG 01.07.1980 - 1 BvR 349/75] ).".

    Es tritt dann die Situation ein, dass der "Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger beruflich in Anspruch nimmt, den derart Belasteten jedoch eine angemessene Entschädigung für ihre Inanspruchnahme vorenthält", was nach der bereits zitierten verfassungsgerichtlichen Auffassung "eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der freien Berufsausübung" darstellt (BVerfG [2. Kammer des Ersten Senats], NJW 2012, S. 3293 [3294]).

    Der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 [BVerfG 22.01.1959 - 1 BvR 154/55] (130 f.); 63, 380 (395))" (so etwa jüngst NJW 2012, S. 3293 [3293]).

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    Nichts anderes gilt für gerichtliche Entscheidungen, die auf Vergütungsregelungen beruhen (vgl. BVerfGE 88, 145 (159); 101, 331 (347); BVerfGK 6, 130 (132 f.)).

    Soweit - wie hier - eine Vergütungsregelung auszulegen ist, kann ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dann vorliegen, wenn an sich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, auf die bereits eine zumutbare Kürzung der anwaltlichen Vergütung gestützt wurde, nochmals herangezogen werden, um weitere Kürzungen desselben Honoraranspruchs zu begründen (vgl. BVerfGK 6, 130 (133 f.); 10, 319 (322); 10, 322 (325); 14, 534 (538))." Gemessen an diesem Maßstab müssen bei Anwendung des § 14 RVG die Bestimmung des Umfangs und der Schwierigkeit der Angelegenheit auch solche Tätigkeit zurückgegriffen werden, die ein Anwalt nach PKH-Antragstellung, aber vor Beiordnungsbeginn erbracht hat (sogleich c) und d); dies gilt jedenfalls dann, wenn er einen verzögerten Beginn des Beiordnungszeitraums nicht zu vertreten hat (sogleich d).

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    Hierfür sind folgende Umstände maßgeblich: Wie das BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2012, S. 3293 [3294]) jüngst erneut ausgeführt hat, "stellt es eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der freien Berufsausübung dar, wenn der Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger beruflich in Anspruch nimmt, den derart Belasteten jedoch eine angemessene Entschädigung für ihre Inanspruchnahme vorenthält (vgl. BVerfGE 54, 251 (271) [BVerfG 01.07.1980 - 1 BvR 349/75] ).".

    Erst wenn dessen Zielsetzung durch unerwünschte Nebenwirkungen in Frage gestellt wird, kann die Geeignetheit der Regelung dadurch beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 54, 251 [BVerfG 01.07.1980 - 1 BvR 349/75] (272 f.))." Es hat also den kausalen Zusammenhang zwischen abgesenkter Vergütung einerseits und Rechtsschutzverringerung andererseits konstatiert und im Rahmen der Angemessenheitsprüfung so dann weiter ausgeführt (BVerfGE 83, 1 [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85] [19 f.]: "Es kommt hinzu, daß sich der bereits erörterte Zielkonflikt zwischen kostengünstiger Prozeßführung und umfassendem Rechtsschutz (vgl. oben 2 b) verschärft hat.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    Nichts anderes gilt für gerichtliche Entscheidungen, die auf Vergütungsregelungen beruhen (vgl. BVerfGE 88, 145 (159); 101, 331 (347); BVerfGK 6, 130 (132 f.)).

    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Genüge getan ist (vgl. BVerfGE 83, 1 (16) [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85] ; 101, 331 (347)).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    c) Dieses Ergebnis wird unabhängig von der abwehrrechtlichen Grundrechtsrelevant für die Erinnerungsführerin auch objektiv-rechtlich dadurch gestützt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG "das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 (131) [BVerfG 22.01.1959 - 1 BvR 154/55] ; 10, 264 (270); 22, 83 (86); 51, 295 (302); 63, 380 (394); 67, 245 (248); 78, 104 (117 f.); 81, 347 (356)).
  • BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2407/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Streitwertbestimmung in Ehesachen

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    Soweit - wie hier - eine Vergütungsregelung auszulegen ist, kann ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dann vorliegen, wenn an sich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, auf die bereits eine zumutbare Kürzung der anwaltlichen Vergütung gestützt wurde, nochmals herangezogen werden, um weitere Kürzungen desselben Honoraranspruchs zu begründen (vgl. BVerfGK 6, 130 (133 f.); 10, 319 (322); 10, 322 (325); 14, 534 (538))." Gemessen an diesem Maßstab müssen bei Anwendung des § 14 RVG die Bestimmung des Umfangs und der Schwierigkeit der Angelegenheit auch solche Tätigkeit zurückgegriffen werden, die ein Anwalt nach PKH-Antragstellung, aber vor Beiordnungsbeginn erbracht hat (sogleich c) und d); dies gilt jedenfalls dann, wenn er einen verzögerten Beginn des Beiordnungszeitraums nicht zu vertreten hat (sogleich d).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • LSG Hessen, 13.12.2011 - L 2 AS 363/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - L 1 B 127/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsgebühr - PKH-Verfahren - fiktive

  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08

    Höhe der Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.08.2012 - L 5 SF 2/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

  • LSG Hessen, 21.12.2011 - L 2 AL 147/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der

  • LSG Thüringen, 18.03.2011 - L 6 SF 1418/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

  • LSG Bayern, 22.07.2010 - L 15 SF 303/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

  • SG Fulda, 25.07.2011 - S 3 SF 27/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

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