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   SG Frankfurt/Main, 15.03.2012 - S 15 AL 300/09   

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SG Frankfurt/Main, 15.03.2012 - S 15 AL 300/09 (https://dejure.org/2012,5570)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.03.2012 - S 15 AL 300/09 (https://dejure.org/2012,5570)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. März 2012 - S 15 AL 300/09 (https://dejure.org/2012,5570)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Gründungszuschusses für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt; Nachhaltigkeit von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit; Erteilung einer formalen öffentlich-rechtlichen Zulassung i.R.d. Aufnahme einer Geschäftstätigkeit

  • rabüro.de

    Zum Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 715 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2012 - S 15 AL 300/09
    Soweit das BSG zu einer früheren Fassung des § 57 SGB III, die ebenfalls die Tatbestandsvoraussetzung " Aufnahme der selbständigen Tätigkeit" enthielt, ausgeführt hat, eine solche Tätigkeit werde mit der erstmaligen Vornahme einer unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichteten und der Gewinnerzielung dienenden Handlung mit Außenwirkung aufgenommen (BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R - mit Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, 11.03.1997 - L 13 Ar 2633/95), bleibt ebenfalls offen, inwieweit Vorbereitungshandlungen mit Außenwirkung einzubeziehen sind.

    Die im Gesetz angelegte Nachhaltigkeit der Förderung macht es allerdings erforderlich, vorbereitende Maßnahmen nur dann als Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu werten, wenn diese Maßnahmen Außenwirkung im Geschäftsverkehr entfalten und sie ferner nach dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind (vgl. BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R - und 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R; LSG NRW, 21.4.2010, L 1 AL 39/09 ZVW).

    Das BSG hat diese Frage, soweit ersichtlich, bislang nicht abschließend entschieden (vgl. Andeutungen in den bereits genannten Entscheidungen vom 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R - und vom 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R); das LSG Rheinland-Pfalz hat in einer neueren Entscheidung (08.09.2011 - L 1 AL 148/09) die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nicht für notwendig erachtet.

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2012 - S 15 AL 300/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R; vgl. auch Hess. LSG, 23.09.2011 - L 7 AL 111/09), der sich die Kammer anschließt, ist für die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht unbedingt die Geschäftseröffnung im engeren Sinne notwendig, vielmehr reichen Vorbereitungshandlungen aus, soweit diese im Geschäftsverkehr Außenwirkung entfalten und nach dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind.

    Die im Gesetz angelegte Nachhaltigkeit der Förderung macht es allerdings erforderlich, vorbereitende Maßnahmen nur dann als Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu werten, wenn diese Maßnahmen Außenwirkung im Geschäftsverkehr entfalten und sie ferner nach dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind (vgl. BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R - und 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R; LSG NRW, 21.4.2010, L 1 AL 39/09 ZVW).

    Das BSG hat diese Frage, soweit ersichtlich, bislang nicht abschließend entschieden (vgl. Andeutungen in den bereits genannten Entscheidungen vom 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R - und vom 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R); das LSG Rheinland-Pfalz hat in einer neueren Entscheidung (08.09.2011 - L 1 AL 148/09) die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nicht für notwendig erachtet.

  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.1997 - L 13 Ar 2633/95

    Anspruch auf Überbrückungsgeld bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2012 - S 15 AL 300/09
    Soweit das BSG zu einer früheren Fassung des § 57 SGB III, die ebenfalls die Tatbestandsvoraussetzung " Aufnahme der selbständigen Tätigkeit" enthielt, ausgeführt hat, eine solche Tätigkeit werde mit der erstmaligen Vornahme einer unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichteten und der Gewinnerzielung dienenden Handlung mit Außenwirkung aufgenommen (BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R - mit Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, 11.03.1997 - L 13 Ar 2633/95), bleibt ebenfalls offen, inwieweit Vorbereitungshandlungen mit Außenwirkung einzubeziehen sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 1 AL 39/09

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2012 - S 15 AL 300/09
    Die im Gesetz angelegte Nachhaltigkeit der Förderung macht es allerdings erforderlich, vorbereitende Maßnahmen nur dann als Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu werten, wenn diese Maßnahmen Außenwirkung im Geschäftsverkehr entfalten und sie ferner nach dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind (vgl. BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R - und 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R; LSG NRW, 21.4.2010, L 1 AL 39/09 ZVW).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 148/09

    Gründungszuschuss - Zeitpunkt der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2012 - S 15 AL 300/09
    Das BSG hat diese Frage, soweit ersichtlich, bislang nicht abschließend entschieden (vgl. Andeutungen in den bereits genannten Entscheidungen vom 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R - und vom 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R); das LSG Rheinland-Pfalz hat in einer neueren Entscheidung (08.09.2011 - L 1 AL 148/09) die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nicht für notwendig erachtet.
  • LSG Hamburg, 03.02.2016 - L 2 AL 23/15

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbständigen Tätigkeit - Restanspruch

    Somit seien der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - gestellt am 28. Februar 2012 - als auch der Antrag auf Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die Zeit ab dem 15. März 2012 als vorbereitende Maßnahmen dieser Art anzusehen (Hinweis auf SG Frankfurt, Urteil vom 15. März 2012 - S 15 AL 300/09 und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. September 2011 - L 1 AL 148/09).

    Allerdings sei auf Vorbereitungshandlungen mit Außenwirkung gerade dann abzustellen, wenn die erforderliche Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit noch nicht erteilt worden sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 28/09 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. September 2011 - L 1 AL 148/09; SG Frankfurt, Urteil vom 15. März 2012 - S 15 AL 300/09; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 28. November 2008 - L 8 AL 589/08, und vom 12. Mai 2011 - L 12 AL 1695/10; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2010 - L 18 AL 160/09).

  • SG Chemnitz, 27.06.2013 - S 26 AL 833/11

    Zahlung eines Gründungszuschusses für die Aufnahme einer selbstständigen

    Es ist anerkannt, dass auch Vorbereitungshandlungen für Aufnahme der eigentlichen Tätigkeit als Teil der selbstständigen Tätigkeit gelten, sofern sie ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind (vgl. BSG, Urteil vom 5.5.2010 - B 11 AL 28/09 R; SG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.3.2012 - S 15 AL 300/09 mwN).
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