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   SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01   

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SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01 (https://dejure.org/2007,16997)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.05.2007 - S 8 U 165/01 (https://dejure.org/2007,16997)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - S 8 U 165/01 (https://dejure.org/2007,16997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anl 1 Nr 4104 BKV, § 20 SGB 10, § 105 Abs 1 SGB 10, § 86 SGB 10
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Erkrankung - Nachweis - Asbeststaublungenerkrankung - schuldhaftes Unterlassen einer Obduktion - Erstattungsstreitverfahren - keine Tatbestandswirkung eines ablehnenden Bescheids

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsanspruch eines Sozialversicherungsträgers wegen unzutreffender Ablehnung einer Berufskrankheit in Form von Lungenkrebs i.V.m. einer Asbestose; Umfang der Pflicht eines Sozialversicherungsträgers zur Amtsermittlung und zur Aufklärung medizinischer Sachverhalte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Niedersachsen, 07.02.2000 - L 3 B 15/00

    Beiladung eines SV-Trägers im Hinblick auf mögliche Erstattungsansprüche (§ 75

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01
    Da der erstattungsberechtigte Leistungsträger in diesem Verfahren aber nicht beizuladen ist (vgl. LSG Nieders. 7.2.2000 - L 3 B 15/00 U - juris), kann er auf den Ausgang des Verfahrens allenfalls versuchen, indirekt Einfluss zu nehmen, indem er den Versicherten oder seine Hinterbliebenen zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen ablehnende Entscheidungen auffordert oder den Erstattungspflichtigen von der eigenen Auffassung in Kenntnis setzt und zu Ermittlungen anhält.
  • LSG Bayern, 13.04.2005 - L 2 U 336/03

    Leistungspflicht des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung bei Tötung einer

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01
    Den Tatsachengerichten bleibt es im Rahmen ihrer freien richterlichen Beweiswürdigung überlassen, je nach Besonderheit des maßgebenden Einzelfalls schon einzelne Beweisanzeichen, im Extremfall sogar ein Indiz ausreichen zu lassen für die Feststellung einer Tatsache oder der daraus abgeleiteten Bejahung der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs (BSG Urteil vom 27.5.1997 (SozR 3 1500 § 128 Nr. 11, s.a. Bay. LSG, Urteil vom 13.4.2005 - L 2 U 336/03; LSG Schlesw.-Holstein, Urteil vom 25.3.1998 - L 8 U 93/97 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2001 - L 5 KR 87/99

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01
    Dabei kann dahinstehen, ob der ablehnende Bescheid der Beklagten gegenüber dem Versicherten eine Tatbestandswirkung gegen über der Klägerin entfaltet (BSG, Urteil vom 23.6.1993, SozR 3-1300 § 112 Nr. 2 und Urt. vom 17.6.1993, ">103%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 103 Nr. 4, SG Hannover, Urteil vom 6.4.2005 - S 36 U 211/04; s.a. von Wulffen, SGB X, vor § 102 Rn. 6; Kater, KassKomm, SGB X § 102 Rn. 33, § 103 Rn. 45, 54 ff., § 104 Rn. 38) oder es sich bei den Erstattungsansprüchen der §§ 102 ff. SGB X um eigenständige, originäre Ansprüche handelt, die nicht von der Rechtsposition des Leistungsberechtigten abhängig sind, so dass selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträger nicht entgegen steht (BSG, Urteil vom 28.9.1999, SozR 3-5670 § 3 Nr. 4 mwN; LSG NRW, Urteil vom 20.3.2001 - L 5 KR 87/99 - juris, mwN; BVerwG, Urteil vom 12.9.1991, NVwZ-RR 1992, 482).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01
    Für die Anerkennung einer BK ist Voraussetzung, dass die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (BGS SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; HLSG, Urt. v. 3.11.2004, Az. L 3 U 1613/97).
  • LSG Hessen, 03.11.2004 - L 3 U 1613/97

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Kausalität - wesentliche

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01
    Für die Anerkennung einer BK ist Voraussetzung, dass die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (BGS SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; HLSG, Urt. v. 3.11.2004, Az. L 3 U 1613/97).
  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88

    Erstattungsanspruch bei vorläufiger Leistung - Zuständigkeitsabgrenzung -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01
    Dabei kann dahinstehen, ob der ablehnende Bescheid der Beklagten gegenüber dem Versicherten eine Tatbestandswirkung gegen über der Klägerin entfaltet (BSG, Urteil vom 23.6.1993, SozR 3-1300 § 112 Nr. 2 und Urt. vom 17.6.1993, ">103%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 103 Nr. 4, SG Hannover, Urteil vom 6.4.2005 - S 36 U 211/04; s.a. von Wulffen, SGB X, vor § 102 Rn. 6; Kater, KassKomm, SGB X § 102 Rn. 33, § 103 Rn. 45, 54 ff., § 104 Rn. 38) oder es sich bei den Erstattungsansprüchen der §§ 102 ff. SGB X um eigenständige, originäre Ansprüche handelt, die nicht von der Rechtsposition des Leistungsberechtigten abhängig sind, so dass selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträger nicht entgegen steht (BSG, Urteil vom 28.9.1999, SozR 3-5670 § 3 Nr. 4 mwN; LSG NRW, Urteil vom 20.3.2001 - L 5 KR 87/99 - juris, mwN; BVerwG, Urteil vom 12.9.1991, NVwZ-RR 1992, 482).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Gesamtvereinbarung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01
    Dabei kann dahinstehen, ob der ablehnende Bescheid der Beklagten gegenüber dem Versicherten eine Tatbestandswirkung gegen über der Klägerin entfaltet (BSG, Urteil vom 23.6.1993, SozR 3-1300 § 112 Nr. 2 und Urt. vom 17.6.1993, ">103%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 103 Nr. 4, SG Hannover, Urteil vom 6.4.2005 - S 36 U 211/04; s.a. von Wulffen, SGB X, vor § 102 Rn. 6; Kater, KassKomm, SGB X § 102 Rn. 33, § 103 Rn. 45, 54 ff., § 104 Rn. 38) oder es sich bei den Erstattungsansprüchen der §§ 102 ff. SGB X um eigenständige, originäre Ansprüche handelt, die nicht von der Rechtsposition des Leistungsberechtigten abhängig sind, so dass selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträger nicht entgegen steht (BSG, Urteil vom 28.9.1999, SozR 3-5670 § 3 Nr. 4 mwN; LSG NRW, Urteil vom 20.3.2001 - L 5 KR 87/99 - juris, mwN; BVerwG, Urteil vom 12.9.1991, NVwZ-RR 1992, 482).
  • SG Hannover, 06.04.2005 - S 36 U 211/04

    Stellungnahmen des beratenden Arztes - keine Gutachten (§ 200 Abs. 2 SGB VII) -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01
    Dabei kann dahinstehen, ob der ablehnende Bescheid der Beklagten gegenüber dem Versicherten eine Tatbestandswirkung gegen über der Klägerin entfaltet (BSG, Urteil vom 23.6.1993, SozR 3-1300 § 112 Nr. 2 und Urt. vom 17.6.1993, ">103%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 103 Nr. 4, SG Hannover, Urteil vom 6.4.2005 - S 36 U 211/04; s.a. von Wulffen, SGB X, vor § 102 Rn. 6; Kater, KassKomm, SGB X § 102 Rn. 33, § 103 Rn. 45, 54 ff., § 104 Rn. 38) oder es sich bei den Erstattungsansprüchen der §§ 102 ff. SGB X um eigenständige, originäre Ansprüche handelt, die nicht von der Rechtsposition des Leistungsberechtigten abhängig sind, so dass selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträger nicht entgegen steht (BSG, Urteil vom 28.9.1999, SozR 3-5670 § 3 Nr. 4 mwN; LSG NRW, Urteil vom 20.3.2001 - L 5 KR 87/99 - juris, mwN; BVerwG, Urteil vom 12.9.1991, NVwZ-RR 1992, 482).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.03.1998 - L 8 U 93/97

    Beweisnotstand - Beweisvereitelung - Beweiswürdigung - Beweismaßstab -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01
    Den Tatsachengerichten bleibt es im Rahmen ihrer freien richterlichen Beweiswürdigung überlassen, je nach Besonderheit des maßgebenden Einzelfalls schon einzelne Beweisanzeichen, im Extremfall sogar ein Indiz ausreichen zu lassen für die Feststellung einer Tatsache oder der daraus abgeleiteten Bejahung der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs (BSG Urteil vom 27.5.1997 (SozR 3 1500 § 128 Nr. 11, s.a. Bay. LSG, Urteil vom 13.4.2005 - L 2 U 336/03; LSG Schlesw.-Holstein, Urteil vom 25.3.1998 - L 8 U 93/97 ).
  • BSG, 10.08.1993 - 9a RV 10/92

    Beweisvereitelung - Beweisnot des beweisbelasteten Beteiligten - Pflichtwidriges

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01
    Das Ausmaß der Ermittlungen steht zwar im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (BSG, Urteil vom 10.8.1993, SozR 3-1750 § 444 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 23.06.1993 - 9a RV 35/91

    Erstattung; Bescheid; Bindung; Aufhebung

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