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   SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05   

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SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05 (https://dejure.org/2008,21207)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.11.2008 - S 36 SO 212/05 (https://dejure.org/2008,21207)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. November 2008 - S 36 SO 212/05 (https://dejure.org/2008,21207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 81 Abs 1 BSHG, § 88 Abs 3 S 1 BSHG, § 92c Abs 1 BSHG, § 92c Abs 3 Nr 1 BSHG, § 92c Abs 3 Nr 2 BSHG
    Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch gegen den Erben - Anwendung altes oder neues Recht - Zeitpunkt der Anspruchsentstehung - Beschränkung auf den Nachlass - keine Berücksichtigung eines weiteren Freibetrags - Behandlung des vererbten Vermögens als Schonvermögen - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch des Sozialamts gegen die Erbin einer verstorbenen Hilfeempfängerin; Übernahme von Pflegekosten für eine an Multipler Sklerose erkrankten Patientin; Kostenerstattungsanspruch bei Nichtbestehen einer häuslichen Gemeinschaft mit dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 109.81

    Sozialhilfe - Hilfeempfänger - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05
    Dies führt zu einer entsprechenden teilweisen Freistellung ("soweit"), wenn Betrag darüber liegt (vgl. BVerwG, Urtl. v. 23.09.1982, Az.: 5 C 109/81).

    Daher genügt die Stellung als Ehegatte (vgl. BVerwG, BVerwG, Urtl. v. 23.09.1982, Az.: 5 C 109/81) oder eine enge Verwandtschaft nicht, um diese zu begründen.

    Dies ergibt sich nach Auffassung der Kammer im Grunde schon daraus, dass andernfalls kaum je eine Kostenerstattung in Betracht käme, da der Hilfeempfänger dann regelmäßig das Vermögen selbst schon hätte einsetzen müssen (vgl. zu dieser Überlegung auch BVerwG, Urtl. v. 23.09.1982, Az.: 5 C 109/81).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2695/99

    Pflicht der Erben eines Hilfeempfängers zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe;

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05
    Dabei kann die Kammer angesichts entsprechender Hinweise in der Gesetzesformulierung bereits nicht erkennen, dass die Erstattung auf die Sozialhilfeleistungen zu beschränken wäre, die noch nach Vermögenserwerb erbracht wurde (vgl. ausf. OVG NRW, Urtl. vom 20.02.2001, Az.: 22 A 2695/99 und OVG Berlin, Urtl. v. 23.06.2005, Az.: 6 B 23.03, zu dieser Streitfrage auch Conradis, in: LPK-SGB XII, § 102, Rn. 15).

    Dementsprechend handelt es sich bei § 92c BSHG bzw. § 102 SGB XII zweifellos auch nicht um Normen, die einem vermuteten Willen des Verstorbenen zur Geltung verhelfen wollten o.Ä., sondern um eine vom Gesetzgeber vorgenommene Interessenbewertung, nach denen die Interessen der Sozialhilfeträger, für ihre Aufwendungen Ersatz zu erhalten, höher bewertet werden als die Interessen der Erben, aber auch die Interessen des bzw. der Verstorbenen, dass etwaige Verfügungen von Todes wegen wirtschaftlich tatsächlich dem Begünstigten zu Gute kommen (dies führt im Übrigen nicht zur Verfassungswidrigkeit der Norm wegen der damit verbundenen Beschränkung des durch Art. 14 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz gewährleisteten Erbrechts, vgl. dazu ausf. OVG NRW, Urtl. v. 20.02.2001, Az.: 22 A 2695/99).

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 11/07 R

    Rückwirkende Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Erstattung von

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05
    Andererseits stellt das Bundessozialgericht nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts bei der Beurteilung eines (originären) Ersatzanspruchs - für die Kammer überzeugend - auf den Zeitpunkt von dessen Entstehung ab (vgl. BSG v. 27.08.2008, Az.: B 11 AL 11/07 R zu § 335 SGB III; ausf. zur Problematik auch Hess. LSG, Urtl. v. 14.12.2007, Az.: L 7 AL 183/06).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1990 - 6 S 1913/89

    Pflegekostenersatz durch Erben

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05
    Nehme eine Pflegeperson die zusätzlichen Strapazen auf sich, die mit der Entfernung zwischen Pflegeort und ihrem Aufenthaltsort verbunden seien, so erscheine es gerechtfertigt, im Ergebnis also in analoger Anwendung des § 92 c Abs. 3 Nr. 2 BSHG, die Pflegeperson in gleicher Weise zu begünstigen wie eine Verwandte, die mit dem Hilfeempfänger in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urtl. v. 14.03.1990, FEVS 41, 205 betreffend einen Fall fehlender Verwandtschaft).
  • OVG Berlin, 23.06.2005 - 6 B 23.03

    Inanspruchnahme auf Ersatz von Sozialhilfeleistungen; Ende der Hilfebedürftigkeit

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05
    Dabei kann die Kammer angesichts entsprechender Hinweise in der Gesetzesformulierung bereits nicht erkennen, dass die Erstattung auf die Sozialhilfeleistungen zu beschränken wäre, die noch nach Vermögenserwerb erbracht wurde (vgl. ausf. OVG NRW, Urtl. vom 20.02.2001, Az.: 22 A 2695/99 und OVG Berlin, Urtl. v. 23.06.2005, Az.: 6 B 23.03, zu dieser Streitfrage auch Conradis, in: LPK-SGB XII, § 102, Rn. 15).
  • BGH, 20.09.1973 - III ZR 148/71

    Umfang der Beerdigungskosten

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05
    Dazu gehört zwar die Erstanlage des Grabes, aber nicht mehr die Grabpflege (vgl. für die ständige zivilgerichtliche Rechtsprechung, von der abzuweichen die Kammer umso weniger Anlass hat, als § 1968 BGB eben nur von der Beerdigung spricht, nur das Urtl. d. Bundesgerichtshofs v. 20.09.1973, Az.: III ZR 148/71).
  • VGH Hessen, 26.11.1998 - 1 UE 1276/95

    Kein Ermessen bei der Entscheidung, ob ein Ersatzanspruch gegen die Erben nach

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05
    Die Klägerin macht dementsprechend auch nur die Vergleichbarkeit ihrer Situation mit der gesetzlich geregelten geltend und beruft sich dabei namentlich auf eine Entscheidung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs (Urtl. v. 26.11.1998, Az.: 1 UE 1276/95).
  • SG Berlin, 12.06.2006 - S 88 SO 233/06

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - besondere Härte iS des § 92c Abs 3 Nr 3

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05
    Nach Auffassung der Kammer würde es aber eine besondere Härte bedeuten, wenn dieses Engagement im Ergebnis weitestgehend dem Beklagten zu Gute kommen würde, ohne dass die Klägerin daran wenigstens anteilig partizipieren könnte (vgl. zu dem Aspekt, dass der Erbe den Wert des Nachlasses erhöht hat, auch Conradis, in: LPK-SGB XII, § 102, Rn. 14; das SG Berlin, Urtl. v. 12.06.2006, Az.: 88 SO 233/06 thematisiert dies als "enges', aber rechtlich nicht abgesichertes "Verhältnis' des Erben zu dem ererbten Vermögen).
  • LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 183/06

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Änderung der Sperrzeitdauer ab 1.1.2003 - fehlende

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05
    Andererseits stellt das Bundessozialgericht nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts bei der Beurteilung eines (originären) Ersatzanspruchs - für die Kammer überzeugend - auf den Zeitpunkt von dessen Entstehung ab (vgl. BSG v. 27.08.2008, Az.: B 11 AL 11/07 R zu § 335 SGB III; ausf. zur Problematik auch Hess. LSG, Urtl. v. 14.12.2007, Az.: L 7 AL 183/06).
  • BVerwG, 19.05.2005 - 5 B 106.04

    Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache durch in Frage stellen

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - S 36 SO 212/05
    Das BVerwG (Beschl. v. 19.05.2005, Az.: 5 B 106/04) hat dementsprechend auch ausdrücklich die weitere Verschonung von Schmerzensgeld in der Person des Erben abgelehnt.
  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 47.02

    Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe;

  • LSG Baden-Württemberg, 10.08.2017 - L 7 SO 2293/16

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung -

    Zwischen § 102 SGB XII und § 116 SGB X bestehe kein Konkurrenzverhältnis dergestalt, dass bei Vorliegen eines Forderungsübergangs nach § 116 SGB X eine Kostenerstattungsforderung gegen den Erben ausgeschlossen wäre (unter Hinweis auf SG Frankfurt, Urteil vom 28. November 2008 - S 36 SO 212/05 - juris Rdnr. 40).

    Denn die Vorschrift des § 93 Abs. 1 SGB XII einerseits und die des § 102 SGB XII andererseits regeln verschiedene Sachverhalte (vgl. Karl in Adolph, SGB II, SGB XII, AsylbLG, Stand März 2017, § 102 SGB XII Rdnr. 32; H. Schellhorn, a.a.O. Rdnrn. 6, 36; SG Frankfurt, Urteil vom 28. November 2008 S 36 SO 212/05 - juris Rdnr. 40).

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