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   SG Freiburg, 06.07.2016 - S 16 AS 3644/16   

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SG Freiburg, 06.07.2016 - S 16 AS 3644/16 (https://dejure.org/2016,72208)
SG Freiburg, Entscheidung vom 06.07.2016 - S 16 AS 3644/16 (https://dejure.org/2016,72208)
SG Freiburg, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - S 16 AS 3644/16 (https://dejure.org/2016,72208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten für eine Garage bzw. einen Kfz-Stellplatz bei den Kosten der Unterkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kosten für eine Garage bzw. einen Kfz-Stellplatz als Teil der Kosten der Unterkunft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus SG Freiburg, 06.07.2016 - S 16 AS 3644/16
    Die Stellplatzkosten gehörten hier zu den Kosten der Unterkunft, da der Stellplatz mit der Wohnung vermietet worden sei und keine Möglichkeit der Teilkündigung bestehe ( BSG, Urteil vom 16.6.2015 - B 4 AS 44/14 R ).

    Die Kosten der Unterkunft sind hier auch unter Einschluss des Stellplatzes verglichen mit den hier mangels eines anderweitigen Konzeptes des Beklagten zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft heranzuziehenden Tabellenwerten nach § 12 WoGG n.F. zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10% (vgl. etwa BSG, Urteil vom 16.6.2015 - B 4 AS 44/14 R - juris) angemessen.

    Ausgangspunkt ist dabei die mietvertragliche Vereinbarung und dort auf dasjenige, was zu Wohnzwecken angemietet wurde oder untrennbarer Gegenstand der Mietvereinbarung ist ( BSG Urteil vom 6.8.2014 - B 4 AS 37/13 R ; Urteil vom 16.6.2015 - B 4 AS 44/14 R - juris).

    Das BSG hat eine ausnahmsweise Berücksichtigung der Kosten für einen Stellplatz bzw. eine Garage nur für Fallgestaltungen angenommen, in denen die Wohnung ohne eine solche nicht anmietbar ist und der Mietpreis sich bei fehlender "Abtrennbarkeit" der Garage noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort bewegt ( BSG, Urteil vom 16.6.2015 - B 4 AS 44/14 R unter Verweis auf BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - beide bei juris; vgl. für die Übernahme auch des Nutzungsentgelts für eine mitvermietete Kücheneinrichtung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II a.F. BSG Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 14/08 R - juris).

    Insoweit liegt der Fall nicht anders als der, in dem der Leistungsberechtigte eine nach den Vorgaben des BSG zur der angemessenen Wohnfläche zu große, aber nach der maßgeblichen Produkttheorie (maximal angemessene Wohnfläche mal angemessenem Wohnstandard, vgl. etwa BSG, Urteil vom 16.6.2015 - a.a.O.) noch kostenangemessene Wohnung bewohnt.

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4042/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - keine

    Auszug aus SG Freiburg, 06.07.2016 - S 16 AS 3644/16
    Sie wies insoweit auf den Beschluss des BSG vom 22.6.2015 in dem Verfahren B 8 SO 8/15 B hin, in dem die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 10.12.2014 (L 2 SO 4042/14) zurückgewiesen wurde.

    Nach dem Urteil des LSG Baden-Württemberg in dem Verfahren L 2 SO 4042/14 seien sämtliche zumutbaren Möglichkeiten zur Verhinderung oder Verringerung der zusätzlichen Mietkosten auszuschöpfen.

    Soweit der Beklagte auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 10.12.2014 (L 2 SO 4042/14 - juris) hinweist, ergibt sich hieraus nichts Anderes.

  • BSG, 22.06.2015 - B 8 SO 8/15 B

    Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen

    Auszug aus SG Freiburg, 06.07.2016 - S 16 AS 3644/16
    Sie wies insoweit auf den Beschluss des BSG vom 22.6.2015 in dem Verfahren B 8 SO 8/15 B hin, in dem die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 10.12.2014 (L 2 SO 4042/14) zurückgewiesen wurde.

    Dem Beschluss des BSG vom 22.6.2015 (B 8 SO 8/15 B) , mit dem das BSG die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers gegen das zitierte Urteil des LSG Baden-Württemberg als unzulässig verworfen hat, lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass der 8. Senat des BSG von einer bestehenden Verpflichtung zur Kostensenkung ausgeht.

  • BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 251/10

    Zur Zulässigkeit der Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten

    Auszug aus SG Freiburg, 06.07.2016 - S 16 AS 3644/16
    Bei Einbeziehung der Vermietung eines Stellplatzes bzw. einer Garage in den zugleich abgeschlossenen Wohnraummietvertrag ist zumeist von einem einheitlichen Mietverhältnis auszugehen; eine Teilkündigung der Nebenräume zur Verringerung seiner Kostenlast ist dem Leistungsberechtigten dann im Grundsatz nicht möglich (so Krauß, in: Hauck/Noftz, SGB II § 22 Rn. 61; vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 251/10 - juris).

    Sind Wohnung und Garage hingegen Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses, so ist eine Teilkündigung des Mietverhältnisses über die Garage unzulässig (BGH, Urteil vom 12.10.2011 - a.a.O.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Freiburg, 06.07.2016 - S 16 AS 3644/16
    Das BSG hat eine ausnahmsweise Berücksichtigung der Kosten für einen Stellplatz bzw. eine Garage nur für Fallgestaltungen angenommen, in denen die Wohnung ohne eine solche nicht anmietbar ist und der Mietpreis sich bei fehlender "Abtrennbarkeit" der Garage noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort bewegt ( BSG, Urteil vom 16.6.2015 - B 4 AS 44/14 R unter Verweis auf BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - beide bei juris; vgl. für die Übernahme auch des Nutzungsentgelts für eine mitvermietete Kücheneinrichtung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II a.F. BSG Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 14/08 R - juris).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Auszug aus SG Freiburg, 06.07.2016 - S 16 AS 3644/16
    Ausgangspunkt ist dabei die mietvertragliche Vereinbarung und dort auf dasjenige, was zu Wohnzwecken angemietet wurde oder untrennbarer Gegenstand der Mietvereinbarung ist ( BSG Urteil vom 6.8.2014 - B 4 AS 37/13 R ; Urteil vom 16.6.2015 - B 4 AS 44/14 R - juris).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 14/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berücksichtigung des

    Auszug aus SG Freiburg, 06.07.2016 - S 16 AS 3644/16
    Das BSG hat eine ausnahmsweise Berücksichtigung der Kosten für einen Stellplatz bzw. eine Garage nur für Fallgestaltungen angenommen, in denen die Wohnung ohne eine solche nicht anmietbar ist und der Mietpreis sich bei fehlender "Abtrennbarkeit" der Garage noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort bewegt ( BSG, Urteil vom 16.6.2015 - B 4 AS 44/14 R unter Verweis auf BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - beide bei juris; vgl. für die Übernahme auch des Nutzungsentgelts für eine mitvermietete Kücheneinrichtung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II a.F. BSG Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 14/08 R - juris).
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