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   SG Freiburg, 16.11.2015 - S 5 KR 2089/15   

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https://dejure.org/2015,35179
SG Freiburg, 16.11.2015 - S 5 KR 2089/15 (https://dejure.org/2015,35179)
SG Freiburg, Entscheidung vom 16.11.2015 - S 5 KR 2089/15 (https://dejure.org/2015,35179)
SG Freiburg, Entscheidung vom 16. November 2015 - S 5 KR 2089/15 (https://dejure.org/2015,35179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Auslegung von § 13 Abs. 3 a SGB V - Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3 a Satz 6 SGB V - Wortlaut des Gesetzes als Auslegungsgrenze.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für eine zusätzlich zu den sonstigen Behandlungsmethoden empfohlenen ambulanten Ganzkörperhyperthermie durch die Krankenkasse; Ganzkörperhyperthermie bei Vorliegen eines metastasierenden Mammakarzinoms

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Auslegung von § 13 Abs. 3 a SGB V - Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3 a Satz 6 SGB V - Wortlaut des Gesetzes als Auslegungsgrenze.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Saarland, 17.06.2015 - L 2 KR 180/14

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion des § 13 Abs 3a S 6

    Auszug aus SG Freiburg, 16.11.2015 - S 5 KR 2089/15
    Dies bedeutet, dass beispielsweise ein Antrag des Versicherten, die Krankenkasse möge ihn mit einem gesundheitsgemäßen Haus, einem gesundheitsgemäßen Auto oder ähnlichen Gegenständen versorgen, auch nach Ablauf der 3- bzw. 5-Wochenfrist nicht als genehmigt gilt, weil es sich insofern schon im allgemeinen Rahmen des SGB V um systemfremde Leistungen handelt (gleichartige Auslegung: LSG für das Saarland, Urteil vom 17.6.2015, L 2 KR 180/14; Revision beim Bundessozialgericht anhängig unter B 1 KR 25/15 R).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus SG Freiburg, 16.11.2015 - S 5 KR 2089/15
    Dies bedeutet, dass beispielsweise ein Antrag des Versicherten, die Krankenkasse möge ihn mit einem gesundheitsgemäßen Haus, einem gesundheitsgemäßen Auto oder ähnlichen Gegenständen versorgen, auch nach Ablauf der 3- bzw. 5-Wochenfrist nicht als genehmigt gilt, weil es sich insofern schon im allgemeinen Rahmen des SGB V um systemfremde Leistungen handelt (gleichartige Auslegung: LSG für das Saarland, Urteil vom 17.6.2015, L 2 KR 180/14; Revision beim Bundessozialgericht anhängig unter B 1 KR 25/15 R).
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