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   SG Fulda, 05.12.2019 - S 7 AY 6/19 ER   

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SG Fulda, 05.12.2019 - S 7 AY 6/19 ER (https://dejure.org/2019,53946)
SG Fulda, Entscheidung vom 05.12.2019 - S 7 AY 6/19 ER (https://dejure.org/2019,53946)
SG Fulda, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - S 7 AY 6/19 ER (https://dejure.org/2019,53946)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus SG Fulda, 05.12.2019 - S 7 AY 6/19
    Daher führt nur ein Verhalten, das unter jeweiliger Berücksichtigung des Einzelfalls, der besonderen Situation eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland und der besonderen Eigenheiten des AsylbLG unentschuldbar ist (Sozialwidrigkeit), zum Ausschluss von Analog-Leistungen (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R -, BSGE 101, 49-70, SozR 4-3520 § 2 Nr. 2, juris, Rn. 32 ff.).

    Insoweit reicht eine typisierende, also generell-abstrakte Betrachtungsweise hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen dem vorwerfbaren Verhalten und der Beeinflussung der Dauer des Aufenthaltes aus, es ist also kein Kausalzusammenhang im eigentlichen Sinn erforderlich (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R -, BSGE 101, 49-70, SozR 4-3520 § 2 Nr. 2, juris, Rn. 40, 43).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Fulda, 05.12.2019 - S 7 AY 6/19
    Ist dem Gericht in derartigen Fällen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist ebenfalls anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, wobei allerdings die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen sind (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, NVwZ 2005, 927-929).
  • SG Landshut, 28.02.2018 - S 11 AY 66/18

    Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz -

    Auszug aus SG Fulda, 05.12.2019 - S 7 AY 6/19
    Ungeachtet des Umstandes, dass die Anwendbarkeit des § 2 Abs. 1 AsylbLG ohnehin der Anwendbarkeit des § 1a AsylbLG entgegenstehen dürfte (vgl. SG Landshut, Beschluss vom 28. Februar 2018 - S 11 AY 66/18 ER -, juris, Rn. 107; Oppermann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 1a AsylbLG 2. Überarbeitung, Rn. 21), vermag das Gericht angesichts des konkreten Sachverhalts auch nicht zu erkennen, inwieweit hier die Voraussetzungen für eine Leistungseinschränkung nach § 1a Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 AsylbLG vorliegen sollten.
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