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   SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10 E   

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SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10 E (https://dejure.org/2012,40808)
SG Fulda, Entscheidung vom 11.12.2012 - S 4 SF 32/10 E (https://dejure.org/2012,40808)
SG Fulda, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - S 4 SF 32/10 E (https://dejure.org/2012,40808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Tätigkeiten bei Beurteilung des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 14 Abs. 1 RVG im Fall der Vergütung eines Rechtsanwalts aus der Staatskasse bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungsrelevanter Umfang einer anwaltlichen Tätigkeit beginnt mit PKH-Antragstellung

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 359
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    Bereits 1990 hatte der 1. Senat (BVerfGE 83, 1 ff.) die Verweisung von Rechtsanwälten auf die gegenüber Wertgebühren zu einer niedrigeren Vergütung führenden Betragsrahmengebühren der Sache nach als Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG gewertet, sie aber grundsätzlich als verfassungsrechtlich gerechtfertigt angesehen.

    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Genüge getan ist (vgl. BVerfGE 83, 1 ; 101, 331 ).

    In der Stellungnahme des Bundessozialgerichts ist von einer "gebührenrechtlichen Benachteiligung« die Rede, für die nur ein einziger Grund in Betracht komme: die Schonung sozial schwacher Kläger in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit." (BVerfGE 83, 1 [15]).

    Hierzu hat das BVerfG (BVerfGE 83, 1 [17 f.]) bereits 1990 festgestellt, dass ein Zielkonflikt zwischen zwischen kostengünstiger Prozessführung und umfassendem Rechtsschutz besteht, und dazu ausgeführt:.

    Es hat also den kausalen Zusammenhang zwischen abgesenkter Vergütung einerseits und Rechtsschutzverringerung andererseits konstatiert und im Rahmen der Angemessenheitsprüfung so dann weiter ausgeführt (BVerfGE 83, 1 [19 f.]:.

  • SG Fulda, 19.03.2012 - S 4 SF 51/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    Im Falle der Vergütung eines Rechtsanwalts aus der Staatskasse infolge der Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind Tätigkeiten, die nach PKH-Antragstellung und während des PKH-Bewilligungsverfahrens erbracht werden, bei der Beurteilung des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 14 Abs. 1 RVG von Verfassungs wegen grundsätzlich zu berücksichtigen (im Anschluss an SG Fulda, Beschluss vom 19. März 2012 - S 4 SF 51/11 E).

    In ihrem Beschluss vom 19. März 2012 (S 4 SF 51/11 E, juris) hat die nunmehr zur Entscheidung berufene (4.) Kammer des SG Fulda die Frage des berücksichtigungsfähigen Zeitraums für die Bewertung von Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit dahin gehend entschieden, dass jedenfalls keine Tätigkeiten des Anwalts vor PKH-Antragstellung Berücksichtigung finden können.

    a) Wie bereits im zitierten Beschluss der Kammer vom 19. März 2012 (S 4 SF 51/11 E, juris Rn. 28 ff.) dargelegt, sind weder dem RVG noch den Regelungen der über § 73a SGG anwendbaren ZPO Gründe zu entnehmen, die einen "weiten" Berücksichtigungszeitraum rechtfertigen könnten.

    Diese Entwicklung dürfte sich seit 1990 noch weiter verschärft haben, so dass diese Erwägungen heute umso mehr Geltung beanspruchen können (vgl. insoweit auch die Ausführungen im Kammerbeschluss vom 19. März 2012 - S 4 SF 51/11 E -, juris Rn. 44).

    Dies ist etwa der Fall, wenn die verzögerte Beiordnung auf nachlässiger Verfahrensführung beruht, weil der Anwalt es versäumt, sogleich mit Klageerhebung auch den PKH-Antrag zu stellen (s. SG Fulda, Beschl. v. 19. März 2012 - S 4 SF 51/11 E -, juris Rn. 39).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    c) Dieses Ergebnis wird unabhängig von der abwehrrechtlichen Grundrechtsrelevant für die Erinnerungsführerin auch objektiv-rechtlich dadurch gestützt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG "das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Danach darf Unbemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 22, 83 ; 63, 380 ).

    Der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 63, 380 )" (so etwa jüngst NJW 2012, S. 3293 [3293]).

    Während das Bundesverfassungsgericht noch am 22. Januar 1959 (BVerfGE 9, 124 ) davon ausgehen konnte, daß Anwälte im sozialgerichtlichen Verfahren entbehrlich seien, läßt sich diese Einschätzung nicht mehr für die gesamte Geltungsdauer der angegriffenen Regelung aufrechterhalten.

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    c) Dieses Ergebnis wird unabhängig von der abwehrrechtlichen Grundrechtsrelevant für die Erinnerungsführerin auch objektiv-rechtlich dadurch gestützt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG "das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Danach darf Unbemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 22, 83 ; 63, 380 ).

    Der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 63, 380 )" (so etwa jüngst NJW 2012, S. 3293 [3293]).

  • BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10

    Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3

    Auszug aus SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    Wie das BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2012, S. 3293 [3294]) jüngst erneut ausgeführt hat, "stellt es eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der freien Berufsausübung dar, wenn der Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger beruflich in Anspruch nimmt, den derart Belasteten jedoch eine angemessene Entschädigung für ihre Inanspruchnahme vorenthält (vgl. BVerfGE 54, 251 ).".

    Es tritt dann die Situation ein, dass der "Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger beruflich in Anspruch nimmt, den derart Belasteten jedoch eine angemessene Entschädigung für ihre Inanspruchnahme vorenthält", was nach der bereits zitierten verfassungsgerichtlichen Auffassung "eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der freien Berufsausübung" darstellt (BVerfG [2. Kammer des Ersten Senats], NJW 2012, S. 3293 [3294]).

    Der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 63, 380 )" (so etwa jüngst NJW 2012, S. 3293 [3293]).

  • BVerfG, 31.10.2007 - 1 BvR 574/07

    Bemessung der Rechtsanwaltsgebühr gem § 123 BRAGebO iVm § 121 Abs 1, Abs 2 ZPO

    Auszug aus SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    Dabei hat das BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats, NJW 2008, S. 1063 f.) die Beschränkung der Wertgebühren im Falle der Vergütung aus der Staatskasse bei hohen Streitwerten in § 123 BRAGO a.F. (vgl. nunmehr § 49 RVG) am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG gemessen und für verfassungsmäßig erklärt.

    Allerdings hat das BVerfG auch die mit der "Deckelung" der PKH-Vergütung verfolgte "Schonung der öffentlichen Kassen grundsätzlich" als eine vernünftige Erwägung des Gemeinwohls angesehen (BVerfG [3. Kammer des Ersten Senats], NJW 2008, S. 1063 [1064]).

    Allerdings hat das BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats, NJW 2008, S. 1063 f.) bei der Bewertung der "gedeckelten" PKH-Vergütung bei hohen Streitwerten als verfassungsgemäß entscheidend darauf abgestellt, dass der beschwerdeführende Rechtsanwalt seine Bereitschaft zur Übernahme der Vertretung der betreffenden Partei vorab erklärt hatte.

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    c) Dieses Ergebnis wird unabhängig von der abwehrrechtlichen Grundrechtsrelevant für die Erinnerungsführerin auch objektiv-rechtlich dadurch gestützt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG "das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Danach darf Unbemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 22, 83 ; 63, 380 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    Nichts anderes gilt für gerichtliche Entscheidungen, die auf Vergütungsregelungen beruhen (vgl. BVerfGE 88, 145 ; 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ).

    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Genüge getan ist (vgl. BVerfGE 83, 1 ; 101, 331 ).

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

    Auszug aus SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    Nichts anderes gilt für gerichtliche Entscheidungen, die auf Vergütungsregelungen beruhen (vgl. BVerfGE 88, 145 ; 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ).

    Soweit - wie hier - eine Vergütungsregelung auszulegen ist, kann ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dann vorliegen, wenn an sich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, auf die bereits eine zumutbare Kürzung der anwaltlichen Vergütung gestützt wurde, nochmals herangezogen werden, um weitere Kürzungen desselben Honoraranspruchs zu begründen (vgl. BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ).".

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
    Wie das BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2012, S. 3293 [3294]) jüngst erneut ausgeführt hat, "stellt es eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der freien Berufsausübung dar, wenn der Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger beruflich in Anspruch nimmt, den derart Belasteten jedoch eine angemessene Entschädigung für ihre Inanspruchnahme vorenthält (vgl. BVerfGE 54, 251 ).".

    Erst wenn dessen Zielsetzung durch unerwünschte Nebenwirkungen in Frage gestellt wird, kann die Geeignetheit der Regelung dadurch beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 54, 251 ).".

  • BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2407/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Streitwertbestimmung in Ehesachen

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2679/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Streitwertfestsetzung in Ehesachen

  • BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 177/08

    Verletzung des Willkürverbots durch Streitwertfestsetzung für einverständliche

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • SG Fulda, 25.07.2011 - S 3 SF 27/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08

    Höhe der Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.08.2012 - L 5 SF 2/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

  • LSG Bayern, 22.07.2010 - L 15 SF 303/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - L 1 B 127/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsgebühr - PKH-Verfahren - fiktive

  • LSG Thüringen, 18.03.2011 - L 6 SF 1418/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

  • LSG Hessen, 13.12.2011 - L 2 AS 363/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der

  • LSG Hessen, 21.12.2011 - L 2 AL 147/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der

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