Rechtsprechung
SG Gelsenkirchen, 09.06.2017 - S 5 AS 1558/17 ER |
Zitiervorschläge
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 09. Juni 2017 - S 5 AS 1558/17 ER (https://dejure.org/2017,28931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,28931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Unionsbürgers bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 09.06.2017 - S 5 AS 1558/17 ER
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2017 - L 19 AS 1131/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 09.06.2017 - S 5 AS 1558/17
Dann ist gegebenenfalls auf der Grundlage einer an der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.05.2005, Az.: 1 BvR 569/05). - LSG Bayern, 11.04.2011 - L 7 AS 214/11
Ein Eilantrag ist kein Widerspruch
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 09.06.2017 - S 5 AS 1558/17
Ein Antrag an das Gericht auf eine vorläufige Regelung in einem Eilverfahren ist etwas grundlegend anderes als ein Antrag an die zuständige Behörde, einen Bescheid nochmals auf Rechtmäßigkeit und gegebenenfalls Zweckmäßigkeit zu überprüfen (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.04.2011, Az.: L 7 AS 214/11 B ER). - BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 09.06.2017 - S 5 AS 1558/17
Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde, Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im summarischen Verfahren (Bundesverfassungsgericht, 29.07.2003, Az.: 2 BvR 311/03).