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   SG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - S 2 SO 139/13 ER   

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https://dejure.org/2013,49285
SG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - S 2 SO 139/13 ER (https://dejure.org/2013,49285)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 17.07.2013 - S 2 SO 139/13 ER (https://dejure.org/2013,49285)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - S 2 SO 139/13 ER (https://dejure.org/2013,49285)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Übernahme von rückständigen Heimpflegekosten aus Sozialhilfemitteln

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verschuldung eines Heimbewohners begründet keine Eilbedürftigkeit bei Klage gegen Einkommensberücksichtigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - L 20 SO 312/12

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - S 2 SO 139/13
    Es ist bereits umstritten, ob in Konstellationen wie der vorliegenden eine Kündigung des Heimplatzes allein für das Vorliegen eines Anordnungsgrundes ausreicht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.07.2008, Az.: L 20 B 51/08 SO ER , Beschluss vom 26.02.2009, Az.: L 20 B 158/08 SO ER; Beschluss vom 23.08.2012, Az.: L 20 SO 312/12 B ER; a.A. wohl Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2008, Az.: L 9 B 4/08 SO ER zur Übernahme von Mietschulden nach § 34 SGB XII ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 B 51/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - S 2 SO 139/13
    Es ist bereits umstritten, ob in Konstellationen wie der vorliegenden eine Kündigung des Heimplatzes allein für das Vorliegen eines Anordnungsgrundes ausreicht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.07.2008, Az.: L 20 B 51/08 SO ER , Beschluss vom 26.02.2009, Az.: L 20 B 158/08 SO ER; Beschluss vom 23.08.2012, Az.: L 20 SO 312/12 B ER; a.A. wohl Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2008, Az.: L 9 B 4/08 SO ER zur Übernahme von Mietschulden nach § 34 SGB XII ).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - S 2 SO 139/13
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im summarischen Verfahren ( Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.07.2003, Az.: 2 BvR 311/03 ).
  • VG Gelsenkirchen, 06.11.2000 - 3 L 2178/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Sozialhilfe; Ausgestaltung der

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - S 2 SO 139/13
    Ein solcher ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben ( Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.11.2000, Az.: 3 L 2178/00 und Beschluss vom 23.01.2003, Az.: 2 L 2994/02, m.w.N.) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2005, Az.: L 12 B 11/05 AS ER).
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2003 - 2 L 2994/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung ergänzender

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - S 2 SO 139/13
    Ein solcher ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben ( Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.11.2000, Az.: 3 L 2178/00 und Beschluss vom 23.01.2003, Az.: 2 L 2994/02, m.w.N.) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2005, Az.: L 12 B 11/05 AS ER).
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