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   SG Gelsenkirchen, 26.09.2005 - S 20 AL 56/05   

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SG Gelsenkirchen, 26.09.2005 - S 20 AL 56/05 (https://dejure.org/2005,36875)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 26.09.2005 - S 20 AL 56/05 (https://dejure.org/2005,36875)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 26. September 2005 - S 20 AL 56/05 (https://dejure.org/2005,36875)
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  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 26.09.2005 - S 20 AL 56/05
    Insbesondere kann ihr nicht entgegengehalten werden, dass sie eine aus dem Versicherungsverhältnis obliegende Pflicht, den Eintritt des Versicherungsfalls der Arbeitslosigkeit zu vermeiden, nicht erfüllt habe (vgl. BSG SozR 3 - 4100 § 119 Nr. 14 Seite 58).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 27.05.2003 Az. B 7 AL 4/02 R, NZS 2004 Seite 275) ist bereits problematisch, in welchem Umfang eine allgemeine Verpflichtung, alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen zu müssen, um eine Arbeitslosigkeit wegen des Umzugs zu vermeiden, und zwar u.a. durch rechtzeitige Einschaltung des Arbeitsamtes mit der Bitte um Vermittlung in ein anderes Arbeitsverhältnis und durch eigene Bemühungen um eine Arbeitsstelle (vgl. BSG SozR 3 - 4100 § 119 Nr. 14) überhaupt besteht.

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 26.09.2005 - S 20 AL 56/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 27.05.2003 Az. B 7 AL 4/02 R, NZS 2004 Seite 275) ist bereits problematisch, in welchem Umfang eine allgemeine Verpflichtung, alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen zu müssen, um eine Arbeitslosigkeit wegen des Umzugs zu vermeiden, und zwar u.a. durch rechtzeitige Einschaltung des Arbeitsamtes mit der Bitte um Vermittlung in ein anderes Arbeitsverhältnis und durch eigene Bemühungen um eine Arbeitsstelle (vgl. BSG SozR 3 - 4100 § 119 Nr. 14) überhaupt besteht.

    Jedenfalls ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 27.05.2003 a.a.O. der Vorwurf, der Arbeitnehmer habe sich nicht hinreichend um eine Anschlussbeschäftigung bemüht, jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn er insoweit nicht mindestens grob fahrlässig gehandelt hat.

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 26.09.2005 - S 20 AL 56/05
    Im vorliegenden Fall steht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zur Überzeugung der Kammer fest, dass zwischen der Klägerin und dem Zeugen F seit Sommer 2002 eine nichteheähnliche Lebensgemeinschaft im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 87, Seite 234) bestanden hat.
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