Rechtsprechung
   SG Gelsenkirchen, 30.03.2004 - S 24 KR 14/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,45891
SG Gelsenkirchen, 30.03.2004 - S 24 KR 14/03 (https://dejure.org/2004,45891)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 30.03.2004 - S 24 KR 14/03 (https://dejure.org/2004,45891)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 30. März 2004 - S 24 KR 14/03 (https://dejure.org/2004,45891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,45891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2002 - L 5 KR 116/01

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 30.03.2004 - S 24 KR 14/03
    Der Anspruch der Klägerin auf Behandlungspflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V scheitert des weiteren ,nicht daran, dass das Einmalkathetisieren während des Kindergartenbesuchs und nicht in häuslichen Bereich erfolgt § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V ist so auszulegen, dass der Anspruch auf Behandlungspflege auch dann besteht, wenn sich der Versicherte nicht in seinem Haushalt oder dem Haushalt seiner Familie befindet, sondern sich zeitweise,- wie die Klägerin, in einem Kindergarten aufhält (Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen (NRW), Urt. v. 30.04.2002, Az. L 5 KR 116/01).

    Im vorliegenden Fall kann das Ziel, die ärztliche Behandlung der neurogenen Blasenentleerungsstörung zu sichern, auch während des Kindergartenbesuches in gleicher Weise wie zu Hause erreicht werden (LSGNRW, Urt. v. 30.04.2002, Az. L 5 KR 116/01; vgl. BSG, Urt. v. 21.11.2002, Az. B 3 KR 13/02 R).

  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim -

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 30.03.2004 - S 24 KR 14/03
    Zur Behandlungspflege gehören alle Pflegemaßnahmen, die durch eine bestimmte Erkrankung verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des- Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre, Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (BSG, Urt. v. 30.10.2001, Az. B 3 KR 27/01 R).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 30.03.2004 - S 24 KR 14/03
    Rechtsgrundlage für den Kostenerstattungsanspruch ist § 13 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Nach dieser Vorschrift hat die· Krankenkasse, wenn sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat, und dadurch dem Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden sind, die für die Beschaffung dieser Leistung aufgewendeten Kosten zu erstatten (ursächlicher Zusammen hang zwischen Ablehnungsentscheidung und Kostenentstehung) (Bundessozialgericht (BSG), Urt. y. 18.01.f996, Az. 1 RK 22/95; BSG, Beschluss v. 15.04.1997, Az. 1 BK 31/96).
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 30.03.2004 - S 24 KR 14/03
    Im vorliegenden Fall kann das Ziel, die ärztliche Behandlung der neurogenen Blasenentleerungsstörung zu sichern, auch während des Kindergartenbesuches in gleicher Weise wie zu Hause erreicht werden (LSGNRW, Urt. v. 30.04.2002, Az. L 5 KR 116/01; vgl. BSG, Urt. v. 21.11.2002, Az. B 3 KR 13/02 R).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 30.03.2004 - S 24 KR 14/03
    Da der Kostenerstattungsanspruch an die Stelle des Sachleistungsnspruch tritt, kann er nur bestehen, soweit die selbstbeschaffte Leistung ihrer Art nach zu denjenigen Leistungen gehört, welche die gesetzlichen Krankenkassen als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (z. B. Bundessozialgericht (BSG), Urt. v. 28.03.2000, Az. B. 1 KR 11/98 R).
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 30.03.2004 - S 24 KR 14/03
    Rechtsgrundlage für den Kostenerstattungsanspruch ist § 13 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Nach dieser Vorschrift hat die· Krankenkasse, wenn sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat, und dadurch dem Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden sind, die für die Beschaffung dieser Leistung aufgewendeten Kosten zu erstatten (ursächlicher Zusammen hang zwischen Ablehnungsentscheidung und Kostenentstehung) (Bundessozialgericht (BSG), Urt. y. 18.01.f996, Az. 1 RK 22/95; BSG, Beschluss v. 15.04.1997, Az. 1 BK 31/96).
  • SG Köln, 11.06.2001 - S 23 (9) KN 27/99
    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 30.03.2004 - S 24 KR 14/03
    Entgegen der Auffassung der Beklagten stehen die am 14.05.2000 in Kraft getretenen Richtlinien dem sich unmittelbar aus § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V ergebenden Anspruch der Klägerin auf Behandlungspflege nicht entgegen (SG Regensburg, Urt. v. 09.10.2003, Az. S 2 KR 87/03; vgl. SG Köln, Urt. v. 11.06.2001, Az. S 23 (9) KN 27/99 KR).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht