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   SG Gelsenkirchen, 30.03.2011 - S 27 AS 667/11 ER   

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https://dejure.org/2011,24547
SG Gelsenkirchen, 30.03.2011 - S 27 AS 667/11 ER (https://dejure.org/2011,24547)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 30.03.2011 - S 27 AS 667/11 ER (https://dejure.org/2011,24547)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 30. März 2011 - S 27 AS 667/11 ER (https://dejure.org/2011,24547)
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  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 30.03.2011 - S 27 AS 667/11
    Insofern kann vorliegend offen bleiben, ob der an den tatsächlichen Umständen zu messende Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts bei Ausländern durch zusätzliche rechtliche Voraussetzungen eingeschränkt wird (ablehnend insofern Spellbrink in: Eicher / Spellbrink, SGB II, Kommentar, 2. Aufl. 2008, § 7 Rdz. 11 m.w.N.; offen gelassen BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R).

    Der Leistungsausschluss ist auf den Antragsteller allerdings deswegen nicht anwendbar, weil sich der Antragsteller als griechischer Staatsangehöriger auf das Gleichbehandlungsgebot des Art. 1 EFA berufen kann, welches neben der Bundesrepublik Deutschland auch Griechenland unterzeichnet hat (vgl. hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - L 9 B 46/07
    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 30.03.2011 - S 27 AS 667/11
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), dass ein Anordnungsgrund, soweit die Kosten der Unterkunft und Heizung betroffen sind, nur dann angenommen werden kann, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der Anordnung ernsthaft die Kündigung des Mietverhältnisses oder die Räumungsklage und damit Wohnungslosigkeit droht (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 27.03.2007 - Az: L 9 B 46/07 AS ER; Beschluss vom 13.12.2006 - Az: L 9 B 43/06 SO ER; Beschluss vom 11.02.2009 - Az: L 7 B 329/08 AS ER; Beschluss vom 12.05.2009 - Az: L 12 B 5/09 ER).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 30.03.2011 - S 27 AS 667/11
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde, Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im summarischen Verfahren (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2009 - L 12 B 5/09

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 30.03.2011 - S 27 AS 667/11
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), dass ein Anordnungsgrund, soweit die Kosten der Unterkunft und Heizung betroffen sind, nur dann angenommen werden kann, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der Anordnung ernsthaft die Kündigung des Mietverhältnisses oder die Räumungsklage und damit Wohnungslosigkeit droht (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 27.03.2007 - Az: L 9 B 46/07 AS ER; Beschluss vom 13.12.2006 - Az: L 9 B 43/06 SO ER; Beschluss vom 11.02.2009 - Az: L 7 B 329/08 AS ER; Beschluss vom 12.05.2009 - Az: L 12 B 5/09 ER).
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