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   SG Gießen, 18.08.2006 - S 1 U 249/04   

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https://dejure.org/2006,13312
SG Gießen, 18.08.2006 - S 1 U 249/04 (https://dejure.org/2006,13312)
SG Gießen, Entscheidung vom 18.08.2006 - S 1 U 249/04 (https://dejure.org/2006,13312)
SG Gießen, Entscheidung vom 18. August 2006 - S 1 U 249/04 (https://dejure.org/2006,13312)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 SGB 7, § 39 Abs 1 Nr 2 SGB 7, § 56 SGB 7, § 214 Abs 1 SGB 7, § 1896 Abs 1 BGB
    Gesetzliche Unfallversicherung - Kostenübernahmeanspruch - gerichtlich angeordnete Betreuung - keine Abgeltung durch Verletztenrente nach einer MdE von 100 vH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Kosten für eine gesetzlich angeordnete Betreuung in Angelegenheiten der Vermögenssorge und in Behördenangelegenheiten als Leistungen zur Teilhabe

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kosten einer notwendigen, angeordneten Betreuung - Erstattung durch UV-Träger - Keine Abgeltung durch Verletztenrente

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine pauschale Abgeltung von Betreuungskosten mit dem Rentenanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenübernahmeanspruch nach § 39 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII , Abgeltung von Betreuungskosten durch Verletztenrente

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 766
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2004 - L 3 U 172/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - soziale Rehabilitation - Kosten für einen

    Auszug aus SG Gießen, 18.08.2006 - S 1 U 249/04
    Im Übrigen führt sie zu einer Rechtsauffassung des LSG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 31.08.2004 -L 3 U 172/03 -, das vom Gericht in das Verfahren eingeführt worden ist, aus, es handele sich um keinen vergleichbaren Fall.

    Die Kammer schließt sich insoweit vollinhaltlich der vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in seinem rechtskräftigen Urteil vom 31.08.2004 (L 3 U 172/03 - BtPrax 2005, 115 bis 116) an.

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 21/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der

    Nach dem SG Gießen (Urteil vom 18.8.2006 - S 1 U 249/04 - FamRZ 2007, 766) sind die Kosten der Betreuung zu übernehmen, wenn die Notwendigkeit der Betreuung kausal auf die Unfallfolgen zurückzuführen sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2010 - L 6 U 340/09

    Kosten einer angeordneten Betreuung - keine Übernahme durch UV-Träger

    Zu folgen sei der Ansicht des Sozialgerichts (SG) Gießen (Urteil vom 18.08.2006 - S 1 U 249/04) und des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz (Urteil vom 31.08.2004 - L 3 U 172/03), § 39 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII n. F. umfasse auch die Kosten der Betreuung dem Grunde nach, wenn die Notwendigkeit der Betreuung kausal auf die Unfallfolgen zurückzuführen sei.

    Denn gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 SGB VII gilt diese Bestimmung auch für den hier vor dem 01.01.1997 eingetretenen Versicherungsfall (so auch: SG Gießen, Urteil vom 18.08.2006 - S 1 U 249/04 - zit. nach juris; anderer Ansicht unter Hinweis auf den nicht einschlägigen Art. 67 SGB IX: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.08.2004 - L 3 U 172/03 - zit. nach juris).

    Nach alledem folgt der Senat weder der bisherigen Rechtsprechung zur Übernahme von Kosten einer angeordneten Betreuung (SG München, Urteil vom 22.10.2003 - S 41 U 325/03 - zit. nach juris; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.08.2004 - L 3 U 172/03 - zit. nach juris; SG Gießen, Urteil vom 18.08.2006 - S 1 U 249/04 zit. nach juris) noch der erstinstanzlichen Entscheidung des Sozialgerichts.

  • SG Stuttgart, 04.12.2008 - S 1 U 8652/07

    Sonstige Leistungen zur Erreichung und zur Sicherstellung des Erfolges der

    Die Kammer hat den Beteiligten ein Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 18.08.2006 (S 1 U 249/04) und ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 31.08.2004 (L 3 U 172/03) zur Kenntnis und Stellungnahme übersandt.

    Die Kammer ist nach eigener Prüfung wie das Sozialgericht Gießen (vgl. Urteil vom 18.08.2006 - S 1 U 249/04 - Fundstelle [...]) ebenfalls zur Überzeugung gelangt, dass die Anspruchsgrundlage des § 39 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII auch die Kosten der Betreuung dem Grunde nach dann umfasst, wenn die Notwendigkeit der Betreuung kausal auf die Unfallfolgen zurückzuführen ist.

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