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   SG Gotha, 02.02.2011 - S 40 AS 3737/09   

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SG Gotha, 02.02.2011 - S 40 AS 3737/09 (https://dejure.org/2011,46355)
SG Gotha, Entscheidung vom 02.02.2011 - S 40 AS 3737/09 (https://dejure.org/2011,46355)
SG Gotha, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - S 40 AS 3737/09 (https://dejure.org/2011,46355)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Rechtsanwaltes bzw. Verfahrensbevollmächtigten in einem vor Klageerhebung beendeten und isolierten Widerspruchsverfahren nach dem SGB X; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines für einen Widerspruchsführer tätig gewordenen Bevollmächtigten; Begriff der ...

  • Justiz Thüringen

    § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 50 SGB 10, § 48 SGB 10, § 45 SGB 10, § 8 SGB 10
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - isoliertes Vorverfahren - "dieselbe Angelegenheit" im vergütungsrechtlichen Sinne - materiell- und verfahrensrechtlich auf mehrere Personen verteilte "mehrere Angelegenheiten" - Rückforderung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • SG Berlin, 03.11.2009 - S 164 SF 532/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - "eine Angelegenheit" im

    Auszug aus SG Gotha, 02.02.2011 - S 40 AS 3737/09
    Hierzu ist auf die durch die Rechtsprechung zur früheren Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung - BRAGO - entwickelten Kriterien zurückzugreifen (so für die Kostenerinnerung auch SG Berlin, Beschl. v. 24.02.2010 - S 164 SF 1396/09 E, S 165 SF 1629/09 E, S 164 SF 1512/09 E - juris, Rdn. 16 sowie Beschl. v. 03.11.2009 - S 164 SF 532/09 E - juris, Rdn. 21 ff.).

    In diesem Fall ist es im Hinblick auf das der BRAGO - und heute auch dem RVG - zugrunde liegende pauschalisierte Abrechnungssystem ausnahmsweise gerechtfertigt, "eng zusammengehörige anwaltliche Tätigkeiten auch zu einer Gebührenbemessungseinheit zusammen zu fassen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2000 - 11 C 1/99 - juris, Rdn. 18 ff., 20, m.w.N. sowie SG Berlin, Beschl. v. 24.02.2010 und 03.11.2009, a.a.O.) und ein auftragsgemäßes Tätigwerden des Rechtsanwalts in mehreren parallelen Verwaltungsverfahren für eine oder mehrere Personen vergütungsrechtlich als dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG zu behandeln.

    Es steht insoweit auch nicht im Belieben eines Rechtsanwalts, durch ein willkürliches Auseinanderreißen von Angelegenheiten vergütungsrechtlich Gebührentatbestände "zu generieren" die außerhalb jeden Verhältnisses zur eigentlichen Tätigkeit stehen (zur Frage, ob und in welchem Umfang ggf. ein Rechtsanwalt zur Zusammenführung von mehreren Verfahrensgegenständen und Personen im Wege der objektiven bzw. subjektiven Antrags- oder Klagehäufung sogar verpflichtet sein kann: SG Berlin, Beschl. v. 03.11.2009 - S 164 SF 532/09 E - juris, Rdn. 25).

  • SG Berlin, 24.02.2010 - S 164 SF 1396/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Kostenerstattung -

    Auszug aus SG Gotha, 02.02.2011 - S 40 AS 3737/09
    Zwar ergibt sich dies nicht bereits aus der zulässigen Zusammenfassung der diese Verfahren jeweils beendenden Verwaltungsakte in zwei Abhilfebescheiden, denn allein die körperliche Zusammenfassung von einzelnen Verwaltungsakten ist für die Beantwortung der Frage, ob "dieselbe Angelegenheit" im vergütungsrechtlichen Sinn vorliegt, ohne Belang (vgl. auch SG, Beschl. v. 24.02.2010 - S 164 SF 1396/09 E, u.a. - juris, Rdn. 22).

    Hierzu ist auf die durch die Rechtsprechung zur früheren Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung - BRAGO - entwickelten Kriterien zurückzugreifen (so für die Kostenerinnerung auch SG Berlin, Beschl. v. 24.02.2010 - S 164 SF 1396/09 E, S 165 SF 1629/09 E, S 164 SF 1512/09 E - juris, Rdn. 16 sowie Beschl. v. 03.11.2009 - S 164 SF 532/09 E - juris, Rdn. 21 ff.).

  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - isoliertes Vorverfahren

    Auszug aus SG Gotha, 02.02.2011 - S 40 AS 3737/09
    Die vom zuständigen Leistungsträger im Zusammenhang mit einer das Widerspruchsverfahren beendenden Abhilfeentscheidung abgegebene unbedingte Erklärung, die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Widerspruchsführers zu übernehmen, umfasst bei verständiger Würdigung neben der Kostengrundentscheidung konkludent auch die Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung des für den Widerspruchsführer tätig gewordenen Bevollmächtigten (vgl. auch BSG, Urt. v. 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R - juris, Rdn. 13).

    Für den Erhöhungstatbestand der Nr. 1008 VV-RVG, der die bei der Geschäftsgebühr zu berücksichtigende Schwellengebühr (240,- EUR) nicht ausdrücklich erfasst, ist geklärt, dass es dem Sinn und Zweck der Regelung entspricht, wenn sich bei mehreren Auftraggebern auch die Schwellengebühr um jeweils 30% bis maximal zum Doppelten des Ausgangsbetrags erhöht (vgl. BSG, Urt. v. 21.02.2011 - B 14 AS 83/08 R - juris, Rdn. 20 bis 25).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus SG Gotha, 02.02.2011 - S 40 AS 3737/09
    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R -) sei der Ansatz der Schwellengebühr nach Nr. 2400 VV-RVG für zwei Verfahren und der auf 180,- EUR abgesenkten Gebühr für die weiteren 10 Verfahren unter Berücksichtigung des dem Bevollmächtigten im Anwendungsbereich des § 14 RVG zustehenden Einschätzungsspielraums von 20% nicht unbillig.

    Soweit die Aufwendungen des Bevollmächtigten grundsätzlich nicht erstattet werden, wenn es neben der Kostengrundentscheidung an einer ausdrücklichen Entscheidung auch über die Notwendigkeit seiner Hinzuziehung fehlt (vgl. nur von Wulffen, zu § 63 SGB X, Rdn. 36; auch BSG, Urt. v. 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R - juris, Rdn. 11 und Urt. v. 27.1.2009 - B 7/7a AL 20/07 R - juris, Rdn. 9), ändert dies vorliegend nichts.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AS 4314/05

    Berufung - Streitgenossenschaft - Streitwert - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung

    Auszug aus SG Gotha, 02.02.2011 - S 40 AS 3737/09
    Insoweit kann offen bleiben, ob auch im Verfahren nach § 63 SGB X, dem die Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II in einem Mehrpersonenverhältnis vorausging (§§ 45, 48, 50 SGB X), die Gegenstandswerte zusammengerechnet werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.03.2006 - L 8 AS 4314/05 - juris, Rdn. 18, m.w.N.: Dort eine Zusammenrechnung nach § 202 SGG i.V.m. § 5 Halbs. 1 ZPO bejahend, weil mehrere - nicht identische - Ansprüche durch Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft im Wege der Streitgenossenschaft nach § 74 SGG i.V.m. §§ 59, 60 ZPO [subjektive Klagehäufung] geltend gemacht werden).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - L 13 VH 45/06

    Haftentschädigung

    Auszug aus SG Gotha, 02.02.2011 - S 40 AS 3737/09
    Bereits nach dem auch für das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren bei der Auslegung von Anträgen geltende Günstigkeitsprinzip (vgl. für das gerichtliche Verfahren: LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.11.2009 - L 13 VH 45/06 - juris, Rdn. 25), ist hier davon auszugehen, dass die Klägerin zu 1) als Erziehungsberechtigte für ihren Sohn gegen die AEB vorgehen wollte und dementsprechend der Bevollmächtigte zumindest konkludent auch Widerspruch für den Sohn einlegte.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2010 - L 19 B 316/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Gotha, 02.02.2011 - S 40 AS 3737/09
    Dass für den Minderjährigen die Beauftragung über den bzw. die gesetzlichen Vertreter erfolgen muss, ändert an seiner Eigenschaft als Auftraggeber im Sinne des § 7 Abs. 1 RVG nichts (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 04.01.2010 - L 19 B 316/09 AS - juris, Rdn. 39).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 19 AS 24/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Gotha, 02.02.2011 - S 40 AS 3737/09
    Das LSG Nordrhein-Westfalen habe (Urt. v. 28.07.2008 - L 19 AS 24/08 -) zu Kosten im Vorverfahren entschieden, dass bei einer leicht unterdurchschnittlichen Bedeutung der Sache wegen zu wenig gezahlter Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 42,- EUR gleichwohl eine Gebühr von 195,- EUR, also etwas mehr als 80 % der Schwellengebühr, angemessen sei.
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus SG Gotha, 02.02.2011 - S 40 AS 3737/09
    Ausweislich der im Bescheid gewählten Formulierung war er Inhaltsadressat der an seine Mutter auch "als gesetzliche Vertreterin" übersandten AEB, was für die wirksame Bekanntgabe gegenüber dem Sohn ausreichte (§ 65 Abs. 1 SGB X i.V.m. § 6 Abs. 3 Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG -, vgl. BSG, Urt. v. 132.11.2008 - B 14 AS 2/08 R, juris, Rdn. 20).
  • BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99

    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer

    Auszug aus SG Gotha, 02.02.2011 - S 40 AS 3737/09
    In diesem Fall ist es im Hinblick auf das der BRAGO - und heute auch dem RVG - zugrunde liegende pauschalisierte Abrechnungssystem ausnahmsweise gerechtfertigt, "eng zusammengehörige anwaltliche Tätigkeiten auch zu einer Gebührenbemessungseinheit zusammen zu fassen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2000 - 11 C 1/99 - juris, Rdn. 18 ff., 20, m.w.N. sowie SG Berlin, Beschl. v. 24.02.2010 und 03.11.2009, a.a.O.) und ein auftragsgemäßes Tätigwerden des Rechtsanwalts in mehreren parallelen Verwaltungsverfahren für eine oder mehrere Personen vergütungsrechtlich als dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG zu behandeln.
  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 19 AS 1513/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R

    Rechtsanwaltsvergütung - Geschäftsgebühr - vorgerichtliche Tätigkeit - isoliertes

  • BSG, 27.01.2009 - B 7/7a AL 20/07 R

    Berücksichtigung des Haftungsrisikos bei der Rechtsanwaltsvergütung

  • BayObLG, 19.01.2006 - Verg 22/04

    Rechtsanwaltsgebühr

  • LSG Sachsen, 08.11.2012 - L 3 AS 1118/11
    Bei unterschiedlichen materiell-rechtlichen und - daraus resultierend - unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen fehlt regelmäßig der notwendige innere Zusammenhang zwischen den zu bearbeitenden Verfahrensgegenständen (vgl. SG Gotha, Urteil vom 2. Februar 2011 - S 40 AS 3737/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 17; vgl. auch: Mayer, a. a. O., § 15 Rdnr. 9 und 29, m. w. N.).
  • SG Karlsruhe, 17.09.2014 - S 15 R 3799/13

    Erstattung notwendiger Aufwendungen im isolierten Vorverfahren bei Vertretung

    Dabei kommt aber eine Entscheidung zu Lasten der Klägerin nicht in Betracht, weil ein zu ihren Gunsten rechtswidriger Bescheid sie nicht in eigenen Rechten verletzen würde (im Ergebnis ebenso, aber unter Rekurs auf das Verbot der "reformatio in peius" BSG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - B 13 R 63/09 R, juris, Rn. 20; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2006 - L 7 KA 86/06, juris, Rn. 18; SG Gotha, Urteil vom 2. Februar 2011 - S 40 AS 3737/09, juris, Rn. 29).
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