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   SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11   

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SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11 (https://dejure.org/2013,81253)
SG Halle, Entscheidung vom 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11 (https://dejure.org/2013,81253)
SG Halle, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - S 12 AS 3723/11 (https://dejure.org/2013,81253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 103 SGG, § 22 Abs 1 SGB 2, § 488 Abs 1 S 2 BGB
    Grenzen der Amtsermittlungspflicht des Sozialgerichts bei einer Entscheidung über die Höhe der dem Hilfebedürftigen zu bewilligenden Kosten der Unterkunft - Ausschluss einer Übernahme von Schulden des Grundsicherungsberechtigten durch den Grundsicherungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (42)

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten für das

    Auszug aus SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11
    Dies gilt auch dann, wenn die Unterkunft durch weitere Personen genutzt wird, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören (BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11 b AS 1/06 R; BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2007 - L 2 B 176/07 AS ER).

    Gegen den SGB II-Träger können nur die Kosten der Unterkunft und Heizung geltend gemacht werden, die kopfteilig auf die zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Hilfebedürftigen entfallen (BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R).

    Auch einmalig anfallende Kosten bei der Nutzung eines Eigenheims von mehreren Personen sind nicht in vollem Umfang, sondern nur anteilig pro Kopf zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R).

    Unerheblich ist insoweit, ob nur einzelne Bewohner der Unterkunft als Mieter oder Grundstückseigentümer im Außenverhältnis wegen der streitigen Kosten in Anspruch genommen werden können (BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R).

    Wird ein Eigenheim bewohnt, zählen zu den Kosten der Unterkunft die Aufwendungen, die der Leistungsberechtigte als mit dem Eigentum unmittelbar verbundene Lasten zu tragen hat (BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R).

    Soweit solche Kosten in einer Summe fällig werden, sind sie als tatsächlicher, aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen, nicht aber auf längere Zeiträume zu verteilen (BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R).

    Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind als einmalig anfallende Aufwendungen diejenigen Kosten des selbst genutzten Eigenheims berücksichtigungsfähig, die tatsächlich und untrennbar mit der Nutzung des Hausgrundstücks anfallen (BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R).

    Erfasst sind auch Kosten, die als öffentliche Last auf dem Grundstück liegen (BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R).

    Auf die weitergehende landesrechtliche Ausgestaltung solcher Lasten als Gebühr octev öffentlich-rechtliche Entgeltleistungen besonderer Art kommt es nach Sinn und Zweck des § 22 SGB II nicht an (BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die von der öffentlichen Hand vorgenommenen baulichen Maßnahmen, die den gegenüber dem Grundstückseigentümer erhobenen Kosten zugrunde liegen, als notwendige Erhaltungsmaßnahmen zu den berücksichtigungsfähigen KdU gehören (BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R).

    Inwieweit eine Übernahme solcher öffentlich-rechtlicher Lasten, denen sich der Haueigentümer nicht entziehen kann, durch den Träger der Grundsicherung gerechtfertigt ist, ist allein eine Frage der Angemessenheit solcher Kosten (BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R).

    Diese Bestimmung ist für die Feststellung, welche (Neben-)Kosten für den Eigentümer als berücksichtigungsfähige Kosten anzusehen sind, (nur) entsprechend anzuwenden (BSGE 100, 186; BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R).

    Bereits aufgrund ihrer systematischen Stellung kommt der Regelung bei der Konkretisierung des Begriffs der Aufwendungen für die Unterkunft keine bindende Wirkung zu (BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 17; BSG, Urteil vom 24.02.2011 -B 14 AS 61/10 R).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11
    Allerdings ist eine Beschränkung des Streitgegenstands insoweit möglich, als der Bewilligungsentscheidung selbständige Verfügungssätze zugrunde liegen, wie dies hinsichtlich der Kosten der Unterkunft und Heizung gegenüber den sonstigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts iSd § 19 SGB II der Fall ist (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R).

    Zwar sind gleichwohl alle Anspruchsvoraussetzungen für den Alg II- Anspruch dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen, allerdings sind die sonstigen (normativen) Bedarfspositionen bindend festgestellt und haben damit für die abtrennbare Verfügung Tatbestandswirkung (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R).

    In diesem Fall sind die Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach als erfüllt anzusehen, soweit sich die Beteiligten darüber einig sind (BSG, Urteil vom B 8/9b SO 20/06 R; BSG, Urteil vom 28.11.2002 - B 7 AL 36/01 R; BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R).

    Bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts handelt es sich weder um Ansprüche der Bedarfsgemeinschaft noch sind die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft hinsichtlich des Gesamtanspruchs auf Alg II Gesamtgläubiger iSd § 425 BGB (BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

    Vielmehr handelt es sich um Individualansprüche, bei denen jedes einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Inhaber des jeweiligen Einzelanspruchs gegen den Leistungsträger ist (BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

    Ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist nicht berechtigt, die Ansprüche der anderen Mitglieder für diese oder als eigenes Recht im Wege der Klage zu beanspruchen (BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

    Für die Annahme einer gesetzlichen Prozessstandschaft ist kein Raum und die Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft liegen nicht vor (BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

    Es gibt keine gesetzliche Verfahrensstandschaft eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft für ein anderes (BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

    Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft muss seinen eigenen Anspruch selbst klageweise geltend machen (BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

    Die Vermutungsregelung hinsichtlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren nach § 38 SGB II gilt im gerichtlichen Verfahren nicht (BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

    Zwar war für eine Übergangszeit bis zum 30.06.2007 bei der Auslegung von prozessualen Erklärungen in gerichtlichen Verfahren über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eine Erweiterung der üblichen Auslegungskriterien vorzunehmen (BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.05.2008 - L 2 B 94/07
    Auszug aus SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11
    Die nach der Kündigung eines Darlehensvertrages anfallenden Zinsen stellen keine Kosten der Unterkunft und Heizung dar (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.05.2008 - L 2 B 94/07 AS ER).

    Es handelt sich insoweit um Verzugszinsen iSd §§ 288 Abs. 1, 497 Abs. 1 S 3 BGB, die anfallen, sobald ein Antragsteller als Darlehensnehmer nach Kündigung des Darlehensvertrages mit der Rückerstattung eines Darlehens in Verzug geraten ist (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.05.2008 - L 2 B 94/07 AS ER).

    Verzugszinsen stellen einen pauschalierten Mindestschadensersatz dar (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.05.2008 - L 2 B 94/07 AS ER).

    Als Unterkunftskosten kommen nur die vertraglich geschuldeten Zinsen im Sinne des § 488 Abs. 1 S 2 BGB in Betracht (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.05.2008 - L 2 B 94/07 AS ER).

    Das folgt aus Sinn und Zweck des § 22 Abs. 1 SGB II und dem systematischen Zusammenhang mit § 22 Abs. 5 SGB II. Die Leistungen nach § 22 Abs. 1 SGB II sollen helfen, mit der Unterkunft das elementare Grundbedürfnis "Wohnen" zu sichern (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.05.2008 - L 2 B 94/07 AS ER).

    Zu diesen Kosten gehören dann die vereinbarungsgemäß zu zahlenden Zinsen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.05.2008 - L 2 B 94/07 AS ER).

    Im Falle der Darlehenskündigung sind die vertraglichen Abreden hinfällig, so dass auch die Zinszahlungspflicht entfällt und das überlassene Darlehen sofort zurückzuerstatten ist (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.05.2008 - L 2 B 94/07 AS ER).

    Gerät der Schuldner mit der Rückzahlung des Darlehens in Verzug, hat der Gläubiger als Schadensausgleich Anspruch auf Verzugszinsen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.05.2008 - L 2 B 94/07 AS ER).

    Diese sind schon ihrer Bestimmung nach keine Aufwendungen für die Unterkunft, sondern können nur Schulden sein, die der Leistungsträger nach § 22 Abs. 5 SGB II als Darlehen übernehmen kann (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.05.2008 - L 2 B 94/07 AS ER).

  • BSG, 23.03.1993 - 4 RA 39/91

    Anspruch auf eine höhere Rente - Anrechnung weiterer Ersatzzeiten und Leistungen

    Auszug aus SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11
    Im Übrigen setzt auch die Vorschrift des § 99 Abs. 3 SGG voraus, dass für die geänderte Klage die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorliegen (BSG, Urteil vom 23.03.1993 - 4 RA 39/91).

    Nicht sachdienlich ist eine Klageänderung, wenn über sie mangels Vorliegen der Prozessvoraussetzungen sachlich nicht entschieden werden könnte (BSG, Urteil vom 23.03.1993 - 4 RA 39/91).

    Es muss insbesondere auch hinsichtlich des geänderten Klagebegehrens ein anfechtbarer Verwaltungsakt vorhanden sein, der noch keine (Teil-)Bestandskraft entfaltet (BSG, Urteil vom 23.03.1993 - 4 RA 39/91).

    Liegen die Prozessvoraussetzungen der geänderten Klage nicht vor, kommt die Ausübung des gerichtlichen Ermessens, ob eine Sachdienlichkeit gegeben ist, nicht in Betracht; die geänderte Klage ist als unzulässig abzuweisen (BSG, Urteil vom 23.03.1993 - 4 RA 39/91).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Beklagte mit der Klageänderung iSd § 99 Abs. 1 SGG einverstanden ist (BSG, Urteil vom 23.03.1993 - 4 RA 39/91).

  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 58/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Freibetrag für

    Auszug aus SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11
    Jedoch binden die von den Beteiligten abgegebenen Erklärungen über den Tatsachenstoff die Gerichte nicht dergestalt, dass das Gericht gehindert wäre, im Rahmen der eigenen Überzeugungsbildung einen anderen Streitstoff für maßgebend zu halten (BSG, Urteil vom 13.05.2009 - B 4 AS 58/08 R).

    Einer in einem Teilanerkenntnis ausgesprochenen rechtlichen Bewertung kommt deshalb keine Bindungswirkung zu, weil diese Würdigung nicht dem für das Verfahren maßgebenden Tatsachenstoff zugewiesen werden kann (BSG, Urteil vom 13.05.2009 - B 4 AS 58/08 R).

    Nur wenn die Annahme nahe liegt, dass weitere oder andere Tatsachen für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sind, ist eine weitere Ermittlung des tatsächlichen Streitstoffes vorzunehmen (BSG, Urteil vom 13.05.2009 - B 4 AS 58/08 R).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 79/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnmobil bzw Wohnwagen als

    Auszug aus SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11
    Zu den Unterkunftskosten für ein selbst genutztes Hausgrundstück zählen alle notwendigen Ausgaben, die bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen sind; insofern findet § 7 Abs. 2 der Verordnung zu § 82 SGB XII entsprechende Anwendung (BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R; BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 79/09 R).

    Erfasst sind alle auf dem Wohneigentum eines Haueigentümers liegenden Grundlasten, wenn ohne sie eine Nutzung des Wohneigentums zum Zwecke des Wohnens in der konkret durchgeführten Form nicht möglich wäre (BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 79/09 R).

    Im Übrigen sind als Kosten der Unterkunft nur solche Aufwendungen zu berücksichtigen, die im Bewilligungszeitraum fällig werden (BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 79/09).

  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 252/72

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Ordnungsstrafenbescheid - Klage einer GmbH im

    Auszug aus SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11
    Eine Klage ist bei fehlender prozessualer Berechtigung, den Anspruch im eigenen Namen geltend zu machen, unzulässig (BSGE 37, 33; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, Vor § 51 Rn 15).

    Dies ist der Fall, wenn der Kläger ein Recht geltend macht, das nach seinem eigenen Vortrag einem anderen zusteht und kein Fall der zulässigen Prozessstandschaft vorliegt (BSGE 37, 33; Keller, aaO).

    Rechte Dritter können nur ausnahmsweise bei gesetzlicher oder gewillkürter Prozessstandschaft verfolgt werden (BSGE 37, 33; Keller, aaO, § 54 Rn 11).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11
    Ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist nicht berechtigt, die Ansprüche der anderen Mitglieder für diese oder als eigenes Recht im Wege der Klage zu beanspruchen (BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

    Für die Annahme einer gesetzlichen Prozessstandschaft ist kein Raum und die Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft liegen nicht vor (BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; BSG, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11
    Die Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen nach § 103 SGG bedeutet nicht, dass die Gerichte auf bloße vor einem Beteiligten geäußerte allgemeine Zweifel hin in Ermittlungen eintreten müsste, eine Prüfung ist nur insoweit erforderlich, als substantiierte Einwände erhoben worden sind (BSG, Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R).

    Eine darüber hinausgehende Pflicht ergibt sich auch nicht aus Art. 19 Abs. 4 GG (BSG, Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2005 - L 2 B 19/06
    Auszug aus SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11
    Der Anteil der nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Person an den Unterkunft- und Heizkosten ist mangels Rechtsgrundlage für die Übernahme dieser Kosten durch den SGB II-Träger von den KdUH abzusetzen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.12.2005 - L 2 B 19/06 AS ER).

    Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft einer nicht mit einer in Bedarfsgemeinschaft lebenden Person besteht auch dann nicht, wenn der Hilfebedürftige diesem Wohnraum unentgeltlich überlassen hat (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.12.2005 - L 2 B 19/06 AS ER).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

  • BVerwG, 28.05.2009 - 6 PB 11.09

    Anfechtung einer Personalratswahl; Reichweite der gerichtlichen Prüfung.

  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 2/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von Anträgen und

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

  • BSG, 28.11.2002 - B 7 AL 36/01 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel

  • LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

  • DGH Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - DGH 1/98

    Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 14/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Finanzierung - Altlasten Ost -

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2005 - L 19 B 74/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

  • BVerwG, 15.05.2003 - 9 BN 4.03

    Darlegung einer Divergenz - Unterlaufen offensichtlich abfallvermeidender

  • BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95

    Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das

  • BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R

    Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81

    Zustellungsurkunde - Fehlerhaftigkeit - Berichtigung - Postzustellungsurkunde -

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze -

  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 273/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als

  • BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 21/81

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren; Nachholung einer

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 35/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - L 4 AS 98/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Kostenübernahme für

  • BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94

    Geburtsdatum als anspruchsbegründende Tatsache für die Gewährung von

  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.11.2011 - L 2 AS 229/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Anerkennung eines

  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung einer

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 73/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

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