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   SG Hamburg, 01.07.2016 - S 15 R 18/15   

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https://dejure.org/2016,63879
SG Hamburg, 01.07.2016 - S 15 R 18/15 (https://dejure.org/2016,63879)
SG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.2016 - S 15 R 18/15 (https://dejure.org/2016,63879)
SG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - S 15 R 18/15 (https://dejure.org/2016,63879)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus SG Hamburg, 01.07.2016 - S 15 R 18/15
    Beim Kläger liegt auch keine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vor, die trotz eines Leistungsvermögens von sechs Stunden und mehr täglich zu eine Verschlossenheit des allgemeinen Arbeitsmarktes führen würde (vgl. BSG, Beschluss des Großen Senats v. 19.12.1996 - GS 2/95, Rn. 33 ff., zitiert nach juris).

    Das Restleistungsvermögen des Klägers reicht unter Zugrundelegung der Ausführungen von Dr. N. nach Überzeugung des Gerichts noch für leichte körperliche Verrichtungen im Wechsel der Körperhaltungen wie Zureichen, Abnehmen, Kleben, Sortieren, Verpacken und Zusammensetzen von Teilen aus (vgl. die Aufzählungen in BSG, Beschluss des Großen Senats v. 19.12.1996 - GS 2/95, Rn. 34, zitiert nach juris).

    Dieses Risiko trägt grundsätzlich nicht die Rentenversicherung, sondern es fällt in den Risikobereich der Arbeitslosenversicherung (vgl. BSG, Beschluss des Großen Senats v. 19.12.1996 - GS 2/95, Rn. 41, zitiert nach juris).

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus SG Hamburg, 01.07.2016 - S 15 R 18/15
    Danach ergeben sich folgende Stufen (vgl. BSG, Urteil v. 29.7.2004 - B 4 RA 5/04 R, Rn. 33; Beschluss v. 27.8.2009 - B 13 R 85/09 B, Rn. 7 ff., jeweils zitiert nach juris):.

    Eine konkrete Benennung ist grundsätzlich nur dann nicht erforderlich, wenn der bisherige Beruf der ersten Stufe angehört oder wenn ein so genannter einfacher Angelernter (Stufe 2, aber mit einer Ausbildungsdauer von nur bis zu einem Jahr) auf ungelernte Berufe verwiesen wird (BSG, Urteil v. 29.7.2004 - B 4 RA 5/04 R, Rn. 33, zitiert nach juris).

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R

    Berufsunfähigkeit - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus SG Hamburg, 01.07.2016 - S 15 R 18/15
    Ausgangspunkt für die Prüfung der Berufsunfähigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der bisherige Beruf, den der Versicherte ausgeübt hat (vgl. nur BSG, Urteil vom 5.4.2001 - B 13 RJ 23/00 R, Rn. 20, zitiert nach juris m.w.N.).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Auszug aus SG Hamburg, 01.07.2016 - S 15 R 18/15
    Darunter ist im Allgemeinen diejenige versicherungspflichtige Beschäftigung zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, d.h. mit dem Ziel verrichtet worden ist, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben (vgl. BSG, Urteil v. 20.7.2005 - B 13 RJ 29/04 R, Rn. 20, zitiert nach juris).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 77/93

    Berufsschutz - Außerhalb - Geltungsbereich - Einschränkung

    Auszug aus SG Hamburg, 01.07.2016 - S 15 R 18/15
    Eine Verweisung, die grundsätzlich durch die konkrete Benennung eines Berufs geschehen muss, kann nur auf einen Beruf derselben qualitativen Stufe oder der nächstniedrigeren erfolgen (vgl. BSG, Urteil v. 3.11.1994 - 13 RJ 77/93, Rn. 25, zitiert nach juris).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus SG Hamburg, 01.07.2016 - S 15 R 18/15
    Auch die Wegefähigkeit des Klägers ist nach Überzeugung der Kammer erhalten, denn er ist nach den Ausführungen von Dr. N., denen sich das Gericht auch diesbezüglich anschließt, in der Lage, Strecken von 500 Metern viermal täglich innerhalb von 20 Minuten zu Fuß zu bewältigen und zweimal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren (vgl. dazu BSG, Urteil v. 17.12.1991 - 13/5 RJ 73/90, Rn. 20, zitiert nach juris).
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 85/09 B

    Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus SG Hamburg, 01.07.2016 - S 15 R 18/15
    Danach ergeben sich folgende Stufen (vgl. BSG, Urteil v. 29.7.2004 - B 4 RA 5/04 R, Rn. 33; Beschluss v. 27.8.2009 - B 13 R 85/09 B, Rn. 7 ff., jeweils zitiert nach juris):.
  • LSG Hamburg, 27.02.2013 - L 2 R 124/10
    Auszug aus SG Hamburg, 01.07.2016 - S 15 R 18/15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird neben der Prozessakte auf folgende Akten Bezug genommen, die bei der Entscheidung vorgelegen haben: ? Verwaltungsakten der Beklagten (sechs Bände) ? Akte des Versorgungsamtes H., Az. FS 5561-07308999 ? Prozessakte, Az. S 20 R 1175/08, L 2 R 124/10 ? Prozessakte, Az. S 16 R 143/07 ? Prozessakte, Az. S 4 R 783/05.
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