Rechtsprechung
SG Hamburg, 18.11.2016 - S 48 KR 699/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Justiz Hamburg
§ 1 KSVG, § 2 S 1 KSVG, § 8 Abs 1 KSVG
Künstlersozialversicherungspflicht - Kinderunterhaltungskünstlerin im Rahmen von Motto-Geburtstagsparties - künstlerische Tätigkeit - Unterhaltungskunst - darstellende Kunst - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 18.11.2016 - S 48 KR 699/15
- LSG Hamburg, 01.02.2018 - L 1 KR 114/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 9/05 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht von Trauerrednern - …
Auszug aus SG Hamburg, 18.11.2016 - S 48 KR 699/15
Bei diesen Berufsfeldern ist das soziale Schutzbedürfnis zu unterstellen, ohne dass es auf die Qualität der künstlerischen Tätigkeit ankommt oder eine bestimmte Werk- und Gestaltungshöhe vorausgesetzt wird( std. Rspr., BSG, Urteil vom 23. März 2006 - B 3 KR 9/05 R , SozR 4-5425 § 2 Nr. 7m.w.N.).Dazu gehören dem Schauspieler vergleichbare Akteure wie z.B. Märchenerzähler oder Vorleser, die stimmlich und sprachlich auf die zu sprechenden Werke einwirken und diese nicht unerheblich künstlerisch gestalten (BSG, Urteil vom 23. März 2006 a.a.O.).
Damit bildet das künstlerischen Element den Tätigkeitschwerpunkt der Berufsausübung der Klägerin (BSG, Urteil vom 23. März 2006, Az: B 3 KR 9/05 R a.a.O.).
- BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R
Vorführung der japanischen Teezeremonie ist keine Kunstform iS der …
Auszug aus SG Hamburg, 18.11.2016 - S 48 KR 699/15
Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung zur japanischen Teezeremonie (Urt. v. 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R -, SozR 4 5425 § 2 Nr. 3) unter Heranziehung der Begriffserklärung im Brockhaus insoweit ausgeführt, dass die Ausübung der Schauspielkunst im Sinne des modernen westlichen Theaters einen individualisierten Spielstil mit einer durch die Persönlichkeit des Schauspielers geformten Rollengestaltung voraussetze.Maßgebend für die Zuordnung einer Darbietung zur Unterhaltungskunst oder zu sonstigen - nicht künstlerischen - Arten der Unterhaltung ist, da die individuelle Kunstauffassung sehr unterschiedlich sein kann, im Zweifel die allgemeine Verkehrsanschauung (BSG, Urteil vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 13/04 R -, a.a.O. m.w.N,).
- BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete
Auszug aus SG Hamburg, 18.11.2016 - S 48 KR 699/15
Zu der von der Klägerin durchgeführten Kinderanimation gehört auch das Vorlesen eines Märchens; darauf, dass das Vorlesens eines Märchens vor Kindern keine besondere Gestaltungshöhe voraussetzt, kommt es gerade nicht an, denn das KSVG lässt eine Niveaukontrolle nicht zu (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1995 - 3 RK 24/94 -, SozR 3-5425 § 24 Nr. 12). - BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R
Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des …
Auszug aus SG Hamburg, 18.11.2016 - S 48 KR 699/15
Zu berücksichtigen ist, dass der Gestaltung der Freizeit hohe Priorität eingeräumt wird und vor allem die Möglichkeiten zur Unterhaltung eine gesteigerte Bedeutung besitzen (BSG, Urteil vom 01. Oktober 2009 - B 3 KS 4/08 R -, SozR 4-5425 § 2 Nr. 17) .