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   SG Hamburg, 26.02.2009 - S 34 KR 164/09 ER   

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https://dejure.org/2009,21469
SG Hamburg, 26.02.2009 - S 34 KR 164/09 ER (https://dejure.org/2009,21469)
SG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2009 - S 34 KR 164/09 ER (https://dejure.org/2009,21469)
SG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - S 34 KR 164/09 ER (https://dejure.org/2009,21469)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Informationsrecht anderer Leistungserbringer über den Inhalt von Altverträgen - Verfassungsmäßigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Informationsrecht anderer Leistungserbringer über den Inhalt von Altverträgen

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 127 SGB V, Art. 12 Abs. 1 GG
    Informationsrecht über den Inhalt von Altverträgen aus § 127 Abs. 2 S. 4 SGB V

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich einer Unterlassungsverpflichtung bzgl. der Kundgabe von Informationen zu Versorgungsverträgen; Vorliegen eines Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 127 SGB V, Art. 12 Abs. 1 GG
    Informationsrecht über den Inhalt von Altverträgen aus § 127 Abs. 2 S. 4 SGB V

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus SG Hamburg, 26.02.2009 - S 34 KR 164/09
    Allgemein handelt es sich bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen um auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (BVerfG vom 14. März 2006 - 1 BvR 2089/03, 1 BvR 2111/03, BVerfGE 115, 205 - 259).

    Ist dieses Interesse ohne erhebliches Gewicht, ist es eher zulässig, es gegenüber den anderen Interessenlagen zurücktreten zu lassen (vgl. BVerfG vom 14. März 2006 - 1 BvR 2089/03, 1 BvR 2111/03, BVerfGE 115, 205 - 259; in juris - Rz 114).

    Im Gegensatz zu dem vom BVerfG entschiedenen Fall der Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eines Telekommunikationsunternehmens geht es vorliegend nicht um technische Angaben, Werte und Parameter zur Investitionsermittlung, Kostenkalkulationen, Unterlagen der Buchführung, Werte zu Umsätzen, Absatzmengen, Kosten und Deckungsbeiträgen sowie um Datenquellen (BVerfG vom 14. März 2006 - 1 BvR 2089/03, 1 BvR 2111/03, BVerfGE 115, 205 - 259; juris Rz. 89).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus SG Hamburg, 26.02.2009 - S 34 KR 164/09
    Die Grenze der Zumutbarkeit muss bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe gewahrt sein (BVerfGE 102, 197/220).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus SG Hamburg, 26.02.2009 - S 34 KR 164/09
    Auch die im Rahmen der Stufenlehre durchzuführende Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (vgl. BVerfGE 30, 292/316f.), bei der zu ermitteln ist, ob der Grundrechtseingriff nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck steht, führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus SG Hamburg, 26.02.2009 - S 34 KR 164/09
    Nach der vom BVerfG entwickelten Stufenlehre hängen die Anforderungen, die an die gesetzliche Regelung zu stellen sind davon ab, ob lediglich die Berufsausübungsfreiheit betroffen ist oder ob es sich um eine subjektive oder objektive Berufswahlbeschränkung handelt (BVerfGE 25, 1/11f.).
  • SG Duisburg, 28.03.2012 - S 31 KR 617/11

    Krankenversicherung

    Ein Beitritt zu einem (bestimmten) Vertrag kann deshalb nur ein solcher zum gesamten Vertrag sein, da andernfalls ein völlig neuer Vertrag mit anderem Inhalt entstünde (vgl. SG Hamburg, Beschluss vom 26.02.2009, S 34 KR 164/09 ER, juris, Rdnr. 8, 20, 22, 24).

    Die Funktion des zum 01.01.2009 hinzugekommenen § 127 Abs. 2a SGB V besteht (allein) darin, ein Korrektiv für die fehlende Ausschreibung des Vertrags zu liefern (vgl. SG Berlin, Beschluss vom 01.12.2011, S 81 KR 2085/11 ER, Rdnr. 28; krit. zu § 127 Abs. 2a SGB V vor dem Hintergrund des gesetzgeberischen Ziels einer Kosteneinsparung SG Hamburg, Beschluss vom 26.02.2009, S 34 KR 164/09 ER, juris, Rdnr. 18 a.E.).

    Mit der Eröffnung eines Teilbeitritts würde die vom Gesetzgeber den Vertragsparteien zugewiesene zentrale Aufgabe der Preisbestimmung (vgl. SG Hamburg, Beschluss vom 26.02.2009, S 34 KR 164/09 ER, juris, Rdnr. 22) konterkariert und die Funktion von § 127 Abs. 2a SGB V überspannt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2009 - L 4 KR 254/09

    Informationspflicht einer Krankenkasse gegenüber Mitbewerbern von

    Die Antragstellerin hat folglich einen grundsätzlichen Anspruch gem § 127 Abs. 2 Satz 4 SGB V über die Inhalte der abgeschlossenen Verträge, wie beantragt, unverzüglich informiert zu werden (so auch SG Hamburg, Beschluss vom 26. Februar 2009, Az: S 34 KR 164/09 ER, abgedruckt in Juris).
  • SG Berlin, 20.10.2009 - S 86 KR 162/09

    Zurücktreten der Geheimhaltungsinteressen der Vertragspartner hinter dem

    Die Geheimhaltungsinteressen der Vertragspartner der Altverträge hat im Rahmen der Auskunftsverpflichtung nach § 127 Abs. 2 Satz 4 SGB V hinter dem unbedingten Auskunftsanspruch zurückzutreten (vgl. SG Hamburg, Beschluss vom 26. Februar 2009, Az: S 34 KR 164/09 ER).
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